Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat

 

a)     beauftragt die Verwaltung zur teilweisen Umsetzung des Konjunkturpaketes II mit der Durchführung der in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen. Sofern Vorhaben erst nach der Änderung des Artikels 104b des Grundgesetzes realisiert werden können, erfolgt die Beschlussfassung vorbehaltlich der entsprechenden Gesetzesänderung.

 

b)     beschließt zur Realisierung dieser Maßnahmen über-/außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Höhe von     42.741.027 Euro Hj 2009

Deckung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen aus dem Konjunkturpaket II.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen sowie die Mehrerträge und –einzahlungen entsprechend der Inanspruchnahme den sachlich zuständigen Teilergebnis- und Teilfinanzplänen zuzuordnen.

 

c)      erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Anlage 1 aufgeführten Ersatzmaßnahmen bei Bedarf je Dezernat in der vorgeschlagenen Reihenfolge in Anspruch genommen werden. Bei einer dezernatsübergreifenden Inanspruchnahme der Ersatzmaßnahmen ist die vorherige Entscheidung des Rates einzuholen.

 

 

Anmerkung: Anlage 1 der Beschlussvorlage ist der Niederschrift nicht nochmals beigefügt.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat

 

a)     beauftragt die Verwaltung zur teilweisen Umsetzung des Konjunkturpaketes II mit der Durchführung der in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen. Sofern Vorhaben erst nach der Änderung des Artikels 104b des Grundgesetzes realisiert werden können, erfolgt die Beschlussfassung vorbehaltlich der entsprechenden Gesetzesänderung.

 

b)     beschließt zur Realisierung dieser Maßnahmen über-/außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Höhe von     42.741.027 € Hj 2009

Deckung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen aus dem Konjunkturpaket II.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen sowie die Mehrerträge und –einzahlungen entsprechend der Inanspruchnahme den sachlich zuständigen Teilergebnis- und Teilfinanzplänen zuzuordnen.

 

c)      erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Anlage 1 aufgeführten Ersatzmaßnahmen bei Bedarf je Dezernat in der vorgeschlagenen Reihenfolge in Anspruch genommen werden. Bei einer dezernatsübergreifenden Inanspruchnahme der Ersatzmaßnahmen ist die vorherige Entscheidung des Rates einzuholen.

 



Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat

 

a)     beauftragt die Verwaltung zur teilweisen Umsetzung des Konjunkturpaketes II mit der Durchführung der in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen. Sofern Vorhaben erst nach der Änderung des Artikels 104b des Grundgesetzes realisiert werden können, erfolgt die Beschlussfassung vorbehaltlich der entsprechenden Gesetzesänderung.

 

b)     beschließt zur Realisierung dieser Maßnahmen über-/außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Höhe von     42.741.027 € Hj 2009

Deckung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen aus dem Konjunkturpaket II.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen sowie die Mehrerträge und –einzahlungen entsprechend der Inanspruchnahme den sachlich zuständigen Teilergebnis- und Teilfinanzplänen zuzuordnen.

 

c)      erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Anlage 1 aufgeführten Ersatzmaßnahmen bei Bedarf je Dezernat in der vorgeschlagenen Reihenfolge in Anspruch genommen werden. Bei einer dezernatsübergreifenden Inanspruchnahme der Ersatzmaßnahmen ist die vorherige Entscheidung des Rates einzuholen.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.