Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat
a) beauftragt die Verwaltung zur teilweisen Umsetzung des Konjunkturpaketes II mit der Durchführung der in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen. Sofern Vorhaben erst nach der Änderung des Artikels 104b des Grundgesetzes realisiert werden können, erfolgt die Beschlussfassung vorbehaltlich der entsprechenden Gesetzesänderung.
b) beschließt
zur Realisierung dieser Maßnahmen über-/außerplanmäßige Aufwendungen bzw.
Auszahlungen in Höhe von 42.741.027 Euro Hj 2009
Deckung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen aus dem
Konjunkturpaket II.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen sowie
die Mehrerträge und –einzahlungen entsprechend der Inanspruchnahme den sachlich
zuständigen Teilergebnis- und Teilfinanzplänen zuzuordnen.
c) erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Anlage 1 aufgeführten Ersatzmaßnahmen bei Bedarf je Dezernat in der vorgeschlagenen Reihenfolge in Anspruch genommen werden. Bei einer dezernatsübergreifenden Inanspruchnahme der Ersatzmaßnahmen ist die vorherige Entscheidung des Rates einzuholen.
Anmerkung: Anlage 1
der Beschlussvorlage ist der Niederschrift nicht nochmals beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat
a) beauftragt die Verwaltung zur teilweisen Umsetzung des Konjunkturpaketes II mit der Durchführung der in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen. Sofern Vorhaben erst nach der Änderung des Artikels 104b des Grundgesetzes realisiert werden können, erfolgt die Beschlussfassung vorbehaltlich der entsprechenden Gesetzesänderung.
b) beschließt
zur Realisierung dieser Maßnahmen über-/außerplanmäßige Aufwendungen bzw.
Auszahlungen in Höhe von 42.741.027 € Hj 2009
Deckung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen aus dem
Konjunkturpaket II.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen sowie
die Mehrerträge und –einzahlungen entsprechend der Inanspruchnahme den sachlich
zuständigen Teilergebnis- und Teilfinanzplänen zuzuordnen.
c) erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Anlage 1 aufgeführten Ersatzmaßnahmen bei Bedarf je Dezernat in der vorgeschlagenen Reihenfolge in Anspruch genommen werden. Bei einer dezernatsübergreifenden Inanspruchnahme der Ersatzmaßnahmen ist die vorherige Entscheidung des Rates einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat
a) beauftragt die Verwaltung zur teilweisen Umsetzung des Konjunkturpaketes II mit der Durchführung der in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen. Sofern Vorhaben erst nach der Änderung des Artikels 104b des Grundgesetzes realisiert werden können, erfolgt die Beschlussfassung vorbehaltlich der entsprechenden Gesetzesänderung.
b) beschließt
zur Realisierung dieser Maßnahmen über-/außerplanmäßige Aufwendungen bzw.
Auszahlungen in Höhe von 42.741.027 € Hj 2009
Deckung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen aus dem
Konjunkturpaket II.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen sowie
die Mehrerträge und –einzahlungen entsprechend der Inanspruchnahme den sachlich
zuständigen Teilergebnis- und Teilfinanzplänen zuzuordnen.
c) erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Anlage 1 aufgeführten Ersatzmaßnahmen bei Bedarf je Dezernat in der vorgeschlagenen Reihenfolge in Anspruch genommen werden. Bei einer dezernatsübergreifenden Inanspruchnahme der Ersatzmaßnahmen ist die vorherige Entscheidung des Rates einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.