Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Wir beauftragen die Verwaltung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NW, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Änderung des Art. 104b Grundgesetz, mit dem Umbau des Tennenplatzes in ein Kunstrasenspielfeld gemäß Planungsvariante 1, Ausbau in der jetzigen Form, ohne Stufen oder Rampen.
Datum |
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Abstimmungsergebnis |
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Unterschrift |
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Unterschrift |
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Der Rat genehmigt gemäß § 60
Abs. 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des |
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Hauptausschusses |
Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes |
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Die
Bezirksvertretung genehmigt gemäß § 36 Abs.5 Satz 2
i.V.m |
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Der Ausschuss genehmigt vorstehende
Dringlichkeitsentscheidung |
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vorstehende
Dringlichkeitsent- scheidung des Bezirksbürgermeisters und eines Mitglieds der BV |
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt