Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71450/06-00-01 mit gestalterischen Festsetzungen für das Grundstück im Hinterland der Burgstraße 177 bis 189 und nördlich der Hauptschule Nürnberger Straße 10 (betr. das geplante Kindergartengrundstück) und ein Teil des Fuß- und Radweges (betr. die Flurstücke 1853 und 1854 in der Flur 29, Gemarkung Vingst) in Köln-Höhenberg —Arbeitstitel: Nürnberger Straße, 1. Änderung in Köln-Höhenberg— nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.