Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW folgende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW erkennen wir den Bedarf für die Reinigung der betreffenden Grünflächen an und stimmen der Auftragsvergabe an die AWB zu.
Köln, den 18. August 2009
gez. Schramma gez. Ulke
Oberbürgermeister Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.