Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde
zurückgezogen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Ausschuss vertagt die Vorlage in die nächste Sitzung des Betriebsausschusses Gürzenich-Orchester.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat stellt
gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (Eig.VO) den Wirtschaftsplan der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester Köln für das
Wirtschaftsjahr 2009/2010 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest.
Der Beschluss
erfolgt unter dem Vorbehalt, dass im Haushalt der Stadt Köln
Hj 2010 die
entsprechenden Mittel für den Betriebskostenzuschuss und die Tilgungsleistung
auf das langfristige Darlehen des Orchesters gegenüber der Stadt bereitgestellt
werden.
Die
Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V. m. § 4 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig.VO) den
Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester Köln
für das Wirtschaftsjahr 2009/2010 in der zu diesem Beschluss paraphierten
Fassung fest.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass im Haushalt der Stadt
Köln
Hj 2010 die entsprechenden Mittel für den Betriebskostenzuschuss und die
Tilgungsleistung auf das langfristige Darlehen des Orchesters gegenüber der
Stadt bereitgestellt werden.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. Euro in Anspruch zu
nehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V. m. § 4 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig.VO) den
Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester Köln
für das Wirtschaftsjahr 2009/2010 in der zu diesem Beschluss paraphierten
Fassung fest.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass im Haushalt der Stadt
Köln
Hj 2010 die entsprechenden Mittel für den Betriebskostenzuschuss und die
Tilgungsleistung auf das langfristige Darlehen des Orchesters gegenüber der
Stadt bereitgestellt werden.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. Euro in Anspruch zu
nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.