Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die
Bezirksvertretung Innenstadt.
Zusatzbeschluss:
Auf die Eckbetonung
des Gebäudes soll verzichtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
1.
Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
wird mehrheitlich gegen 6 Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
2.
Der Änderungsvorschlag von Herrn Reiferscheid
wird einstimmig unterstützt.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für die Flurstücke 455, 456, 457, 464, 559,
569, 570 und 597 (alle Gemarkung Köln, Flur 28) in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel:
Altenberger Straße/Breslauer Platz in Köln-Altstadt/Nord— einzuleiten mit dem
Ziel, insbesondere Art und Maß des Vorhabens festzusetzen;
2. nimmt
das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur
Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 in Verbindung
mit § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2;
3. beschließt,
den am 30.06.2009 gefassten Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
nach § 2 Abs. 1 BauGB für das Gebiet zwischen Altenberger Straße,
Raiffeiseneck und Breslauer Platz —Arbeitstitel: Altenberger Straße/Breslauer
Platz in Köln-Altstadt/Nord— aufzuheben.
4. Anlage 2 der Vorlage, Punkt 3, 4. Satz wird
ersetzt durch:
„Sollte
im weiteren Planverfahren durch eine fachgutachterliche Betrachtung
nachgewiesen werden, dass an dieser Stelle einer gesunden Wohnverhältnisse
entsprechende Wohnnutzung nicht realisiert werden kann, ist diese an anderer
Stelle im Plangebiet vorzusehen.“
Abstimmungsergebnis:
Der geänderten Vorlage (mit dem
Vorschlag von Herrn Reiferscheid) wird mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP
gegen die Stimmen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt, mit der Bitte an
die nachfolgenden Gremien, der Änderung zu folgen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages unter Berücksichtigung des Zusatzbeschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 08.10.2009 bezüglich des Verzichtes auf die Eckbetonung des Gebäudes:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für die Flurstücke 455, 456, 457, 464, 559,
569, 570 und 597 (alle Gemarkung Köln, Flur 28) in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel:
Altenberger Straße/Breslauer Platz in Köln-Altstadt/Nord— einzuleiten mit dem
Ziel, insbesondere Art und Maß des Vorhabens festzusetzen;
2. nimmt
das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur
Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 in Verbindung
mit § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2;
3. beschließt,
den am 30.06.2009 gefassten Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
nach § 2 Abs. 1 BauGB für das Gebiet zwischen Altenberger Straße,
Raiffeiseneck und Breslauer Platz —Arbeitstitel: Altenberger Straße/Breslauer
Platz in Köln-Altstadt/Nord— aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für die Flurstücke 455, 456, 457, 464, 559,
569, 570 und 597 (alle Gemarkung Köln, Flur 28) in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel:
Altenberger Straße/Breslauer Platz in Köln-Altstadt/Nord— einzuleiten mit dem
Ziel, insbesondere Art und Maß des Vorhabens festzusetzen;
2. nimmt
das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur
Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 in Verbindung
mit § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2;
3. beschließt,
den am 30.06.2009 gefassten Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
nach § 2 Abs. 1 BauGB für das Gebiet zwischen Altenberger Straße,
Raiffeiseneck und Breslauer Platz —Arbeitstitel: Altenberger Straße/Breslauer
Platz in Köln-Altstadt/Nord— aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.