Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt,

           die Stichstraße der Schulstraße in Köln-Pesch, abgehend von der Schulstraße neben Hausgrundstück 121 bis Hausgrundstück 113 (Gemarkung Esch, Flur 4, Flurstücke 893, 992 und Teilstück aus Flurstück 1607) als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung,

           die Wegeverbindungen im Bereich der Schulstraße (Hausgrundstücke 77, 99, 109) und dem Garagenhof neben dem Hausgrundstück 89, sowie

die Wegeverbindungen im Bereich der Fröbelstraße 104 und dem Garagenhof gegenüber Fröbelstr. 84 (Gemarkung Esch, Flur 4, Flurstücke 907, 936 und Teilstück aus Flurstück 1607) als Gemeindestraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den Verkehr durch Fußgänger und Radfahrer

gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) zu widmen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen