Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
In der Wahlprüfungssache betreffend den Wahleinspruch der
Frau Annemarie Ferdinand, Köln, Einspruchsführerin,
vom 05.10.2009, eingegangen am 06.10.2009, gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeister-, Rats- und Bezirksvertretungswahl in Köln am 30. August 2009 wird beschlossen:
Der Wahleinspruch ist unbegründet. Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
In der Wahlprüfungssache betreffend den Wahleinspruch der
Frau Annemarie Ferdinand, Köln, Einspruchsführerin,
vom 05.10.2009, eingegangen am 06.10.2009, gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeister-, Rats- und Bezirksvertretungswahl in Köln am 30. August 2009 wird beschlossen:
Der Wahleinspruch ist unbegründet. Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.