Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

In der Wahlprüfungssache betreffend den Wahleinspruch der

 

Frau Annemarie Ferdinand, Köln, Einspruchsführerin,

 

vom 05.10.2009, eingegangen am 06.10.2009, gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeister-, Rats- und Bezirksvertretungswahl in Köln am 30. August 2009 wird beschlossen:

 

Der Wahleinspruch ist unbegründet. Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

In der Wahlprüfungssache betreffend den Wahleinspruch der

 

Frau Annemarie Ferdinand, Köln, Einspruchsführerin,

 

vom 05.10.2009, eingegangen am 06.10.2009, gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeister-, Rats- und Bezirksvertretungswahl in Köln am 30. August 2009 wird beschlossen:

 

Der Wahleinspruch ist unbegründet. Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.