Beschluss: geändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss -mit der Maßgabe, dass vor der Bebauung des benachbarten Parkplatzes ein Bebauungsplan aufzustellen ist- zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 64452/02 für das Gebiet südlich der Woensamstraße, westlich der Haselbergstraße, nördlich des Wohnbaugrundstücks Haselbergstr. 31 und des städtischen Parkplatzes an der Piusstraße sowie östlich der Piusstraße in Köln-Lindenthal —Arbeitstitel: Woensamstraße in Köln-Lindenthal— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.      den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 64452/02 nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Nicht anwesend: Herr Becker, Herr Knauf

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 64452/02 für das Gebiet südlich der Woensamstraße, westlich der Haselbergstraße, nördlich des Wohnbaugrundstücks Haselbergstr. 31 und des städtischen Parkplatzes an der Piusstraße sowie östlich der Piusstraße in Köln-Lindenthal —Arbeitstitel: Woensamstraße in Köln-Lindenthal— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.      den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 64452/02 nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 64452/02 für das Gebiet südlich der Woensamstraße, westlich der Haselbergstraße, nördlich des Wohnbaugrundstücks Haselbergstr. 31 und des städtischen Parkplatzes an der Piusstraße sowie östlich der Piusstraße in Köln-Lindenthal —Arbeitstitel: Woensamstraße in Köln-Lindenthal— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

 

2.      den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 64452/02 nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.