Beschluss: zurückgestellt
- Vertagungsantrag der SPD-Fraktion
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt die Vorlage mit folgenden Maßgaben:
- Zuerst soll der Ausbau der Husarenstraße erfolgen und die Verkehrsprobleme gelöst werden, bevor für eine weitere Bebauung Baurecht geschaffen wird.
- Die Verwaltung soll die Frage beantworten, wie viel der geplanten Wohnbebauung von der Schule genutzt wird.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die CDU- und die FDP-Fraktion zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66382/02 für das Gebiet eines circa 240 m tiefen Bereichs nördlich der Kapellenstraße, zwischen Johannishof, Kapellenstraße und Husarenstraße —Arbeitstitel: "Internationale Schule St. George's" in Köln-Rondorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66382/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan Nr. 66382/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Fraktion Die Grünen bei Enthaltung der
SPD-Fraktion und Herrn Bronisz zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Balint und
Schöppe)
Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66382/02 für das Gebiet eines circa 240 m tiefen Bereichs nördlich der Kapellenstraße, zwischen Johannishof, Kapellenstraße und Husarenstraße —Arbeitstitel: "Internationale Schule St. George's" in Köln-Rondorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66382/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan Nr. 66382/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66382/02 für das Gebiet eines circa 240 m tiefen Bereichs nördlich der Kapellenstraße, zwischen Johannishof, Kapellenstraße und Husarenstraße —Arbeitstitel: "Internationale Schule St. George's" in Köln-Rondorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66382/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan Nr. 66382/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.