Beschluss: zurückgestellt


- Vertagungsantrag der SPD-Fraktion

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt die Vorlage mit folgenden Maßgaben:

  1. Zuerst soll der Ausbau der Husarenstraße erfolgen und die Verkehrsprobleme gelöst werden, bevor für eine weitere Bebauung Baurecht geschaffen wird.
  2. Die Verwaltung soll die Frage beantworten, wie viel der geplanten Wohnbebauung von der Schule genutzt wird.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die CDU- und die FDP-Fraktion zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66382/02 für das Gebiet eines circa 240 m tiefen Bereichs nördlich der Kapellenstraße, zwischen Johannishof, Kapellenstraße und Husarenstraße —Arbeitstitel: "Internationale Schule St. George's" in Köln-Rondorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.      den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66382/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.      den Bebauungsplan Nr. 66382/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion Die Grünen bei Enthaltung der SPD-Fraktion und Herrn Bronisz zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Balint und Schöppe)

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.



 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66382/02 für das Gebiet eines circa 240 m tiefen Bereichs nördlich der Kapellenstraße, zwischen Johannishof, Kapellenstraße und Husarenstraße —Arbeitstitel: "Internationale Schule St. George's" in Köln-Rondorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.      den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66382/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.      den Bebauungsplan Nr. 66382/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66382/02 für das Gebiet eines circa 240 m tiefen Bereichs nördlich der Kapellenstraße, zwischen Johannishof, Kapellenstraße und Husarenstraße —Arbeitstitel: "Internationale Schule St. George's" in Köln-Rondorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

 

2.      den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66382/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

 

3.      den Bebauungsplan Nr. 66382/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.