Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Rodenkirchen.
Der Stadtentwicklungsausschuss regt an, für das Plangebiet 30%
öffentlich geförderten Wohnungsbau vorzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
-mündliche
Änderungsanträge der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem STEA, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 67409/04 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen der Gaedestraße im Norden, der Bonner Straße im Osten, der Sinziger Straße im Süden und der öffentlichen Grünfläche im Westen —Arbeitstitel: Gaedestraße in Köln-Marienburg— aufzustellen;
2. den Planentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB mit der als Anlage der Beschlussvorlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
3. Bei der Planung soll
folgendes berücksichtigt werden:
-
Kinderspielplatzflächen
sind in der vorgeschriebenen Größe von 2.300qm auszuweisen.
-
Darüber
ist mit dem Maßnahmenträger zur Finanzierung dieser Kinderspielflächen ein
städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
-
Im
Plangebiet ist eine Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung
„Jugendeinrichtung“ festzusetzen.
-
Es ist
30% öffentlich geförderter Wohnungsbau zu ermöglichen.
-
Die
Offenlage soll parallel auch im Rathaus Rodenkirchen erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herr Struwe)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 67409/04 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen der Gaedestraße im Norden, der Bonner Straße im Osten, der Sinziger Straße im Süden und der öffentlichen Grünfläche im Westen —Arbeitstitel: Gaedestraße in Köln-Marienburg— aufzustellen;
2. den Planentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.