Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Rodenkirchen.

Der Stadtentwicklungsausschuss regt an, für das Plangebiet 30% öffentlich geförderten Wohnungsbau vorzusehen.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


-mündliche Änderungsanträge der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem STEA, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 67409/04 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen der Gaedestraße im Norden, der Bonner Straße im Osten, der Sinziger Straße im Süden und der öffentlichen Grünfläche im Westen —Arbeitstitel: Gaedestraße in Köln-Marienburg— aufzustellen;

2.      den Planentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB mit der als Anlage der Beschlussvorlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

3.      Bei der Planung soll folgendes berücksichtigt werden:

-          Kinderspielplatzflächen sind in der vorgeschriebenen Größe von 2.300qm auszuweisen.

-          Darüber ist mit dem Maßnahmenträger zur Finanzierung dieser Kinderspielflächen ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

-          Im Plangebiet ist eine Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Jugendeinrichtung“ festzusetzen.

-          Es ist 30% öffentlich geförderter Wohnungsbau zu ermöglichen.

-          Die Offenlage soll parallel auch im Rathaus Rodenkirchen erfolgen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herr Struwe)

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 67409/04 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen der Gaedestraße im Norden, der Bonner Straße im Osten, der Sinziger Straße im Süden und der öffentlichen Grünfläche im Westen —Arbeitstitel: Gaedestraße in Köln-Marienburg— aufzustellen;

2.      den Planentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.