Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      den Durchführungsplan Nr. 6644 SC 3/04 (66441/04) für das Gebiet Neue Weyerstraße, Am Weidenbach, Friedrichstraße und Pantaleonsmühlengasse —Arbeitstitel: Weyerstraße in Köln-Altstadt/Süd — zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen;

2.      von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB abzusehen.

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Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.

Ja

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Herr Gellissen bittet darum, den Geltungsbereich des Durchführungsplanes gemäß Anlage 4 zu beschließen.

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      den Durchführungsplan Nr. 6644 SC 3/04 (66441/04) für das Gebiet Weyerstraße, Am Weidenbach, Friedrichstraße und Pantaleonsmühlengasse, Salierring und Barbarossaplatz —Arbeitstitel: Weyerstraße in Köln-Altstadt/Süd — zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen;

2.      von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB abzusehen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt (gemäß Anlage 4).

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss (gem. Anlage 4):

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      den Durchführungsplan Nr. 6644 SC 3/04 (66441/04) für das Gebiet Weyerstraße, Am Weidenbach, Friedrichstraße und Pantaleonsmühlengasse, Salierring und Barbarossaplatz —Arbeitstitel: Weyerstraße in Köln-Altstadt/Süd — zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen;

2.      von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB abzusehen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.