Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. den
Durchführungsplan Nr. 6644 SC 3/04 (66441/04) für das Gebiet Neue Weyerstraße,
Am Weidenbach, Friedrichstraße und Pantaleonsmühlengasse —Arbeitstitel:
Weyerstraße in Köln-Altstadt/Süd — zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage
beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen;
2. von
einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
Satz 2 Nr. 1 BauGB abzusehen.
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Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.
Ja
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Herr Gellissen bittet darum, den Geltungsbereich des Durchführungsplanes
gemäß Anlage 4 zu beschließen.
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. den
Durchführungsplan Nr. 6644 SC 3/04 (66441/04) für das Gebiet Weyerstraße, Am Weidenbach, Friedrichstraße
und Pantaleonsmühlengasse, Salierring und Barbarossaplatz —Arbeitstitel: Weyerstraße in Köln-Altstadt/Süd —
zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen;
2. von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB abzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt (gemäß Anlage 4).
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss (gem.
Anlage 4):
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. den
Durchführungsplan Nr. 6644 SC 3/04 (66441/04) für das Gebiet Weyerstraße, Am Weidenbach, Friedrichstraße und
Pantaleonsmühlengasse, Salierring
und Barbarossaplatz —Arbeitstitel: Weyerstraße in Köln-Altstadt/Süd
— zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den
nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
öffentlich auszulegen;
2. von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB abzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.