Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

zur Vorberatung in den Ausschuss Kunst und Kultur verwiesen




Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:

 

1.   Der Rat beschließt, dass an die KölnMusik GmbH für die Jahre 2010 – 2012 Betriebskostenzuschüsse in Höhe von jährlich 4.600.000 €
gezahlt werden.
Sollten die für die einzelnen Jahre von der KölnMusik GmbH aufzustellenden Wirtschaftspläne geringere Betriebskostenzuschüsse ausweisen, reduzieren sich die vorstehenden Beträge entsprechend, die im Übrigen Höchstbeträge darstellen. Auf der Grundlage der jeweiligen Jahresabschlüsse der Kölnmusik GmbH erfolgt eine Spitzabrechnung. Überschüsse sind an die Stadt abzuführen, Fehlbeträge müssen vom Unternehmen nachgespart werden.

2.   Der Rat beschließt die Gewährung eines Zuschusses von 773.000 € an die Musik-
Triennale Köln GmbH zur Durchführung der Triennale 2010.

3.   Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit der Geschäftsführung der KölnMusik GmbH dem Rat baldmöglichst eine detaillierte, auf nachvollziehbaren Fakten basierende Planung über die Durchführung der 3-jährigen Triennale und
eines jährlichen Musikfestivals, die alle kulturpolitisch und finanziell relevanten Aspekte enthalten muss, vorzulegen.

4.   Die Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter Haushaltsvorbehalt, das heißt, die Veranschlagung der jeweiligen Mittel muss im Rahmen eines genehmigungsfähigen Hpl. möglich sein
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel im Wege der Veränderungsnachweisung in den Hpl.-Entwurf 2010 bzw. die mittelfristige Planung 2011ff aufzunehmen.

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich –gegen die Fraktion pro Köln- zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

ohne Votum in den Rat verwiesen


Beschluss: geändert beschlossen


Beschlüsse

 

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Der Beschlussvorschlag wird unter Gliederungspunkt 1. wie folgt geändert:

„Der Rat beschließt, dass an die KölnMusik GmbH für die Jahre 2010-2011 Betriebskostenzuschüsse in Höhe von jährlich 4.600.000 € gezahlt werden.

Sollten die für die einzelnen Jahre…(Text weiter wie Beschlussvorlage)“

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

II. Beschluss über die so geänderte Verwaltungsvorlage:

 

1.      Der Rat beschließt, dass an die KölnMusik GmbH für die Jahre 2010-2011 Betriebskostenzuschüsse in Höhe von jährlich 4.600.000 € gezahlt werden
gezahlt werden.

Sollten die für die einzelnen Jahre von der KölnMusik GmbH aufzustellenden Wirtschaftspläne geringere Betriebskostenzuschüsse ausweisen, reduzieren sich die vorstehenden Beträge entsprechend, die im Übrigen Höchstbeträge darstellen. Auf der Grundlage der jeweiligen Jahresabschlüsse der Kölnmusik GmbH erfolgt eine Spitzabrechnung. Überschüsse sind an die Stadt abzuführen, Fehlbeträge müssen vom Unternehmen nachgespart werden.


2.      Der Rat beschließt die Gewährung eines Zuschusses von 773.000 € an die Musik-
Triennale Köln GmbH zur Durchführung der Triennale 2010.

3.      Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit der Geschäftsführung der KölnMusik GmbH dem Rat baldmöglichst eine detaillierte, auf nachvollziehbaren Fakten basierende Planung über die Durchführung der 3-jährigen Triennale und eines jährlichen Musikfestivals, die alle kulturpolitisch und finanziell relevanten Aspekte enthalten muss, vorzulegen.

4.      Die Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter Haushaltsvorbehalt, das heißt, die Veranschlagung der jeweiligen Mittel muss im Rahmen eines genehmigungsfähigen Hpl. möglich sein
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel im Wege der Veränderungsnachweisung in den Hpl.-Entwurf 2010 bzw. die mittelfristige Planung 2011ff aufzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.