Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
zur Vorberatung in den Ausschuss Kunst und Kultur verwiesen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:
1. Der
Rat beschließt, dass an die KölnMusik GmbH für die Jahre 2010 – 2012
Betriebskostenzuschüsse in Höhe von jährlich 4.600.000 €
gezahlt werden.
Sollten die für die einzelnen Jahre von der KölnMusik GmbH aufzustellenden
Wirtschaftspläne geringere Betriebskostenzuschüsse ausweisen, reduzieren sich
die vorstehenden Beträge entsprechend, die im Übrigen Höchstbeträge darstellen.
Auf der Grundlage der jeweiligen Jahresabschlüsse der Kölnmusik GmbH erfolgt
eine Spitzabrechnung. Überschüsse sind an die Stadt abzuführen, Fehlbeträge
müssen vom Unternehmen nachgespart werden.
2. Der
Rat beschließt die Gewährung eines Zuschusses von 773.000 € an die Musik-
Triennale Köln GmbH zur Durchführung der Triennale 2010.
3. Die
Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit der Geschäftsführung der KölnMusik
GmbH dem Rat baldmöglichst eine detaillierte, auf nachvollziehbaren Fakten
basierende Planung über die Durchführung der 3-jährigen Triennale und
eines jährlichen Musikfestivals, die alle kulturpolitisch und finanziell
relevanten Aspekte enthalten muss, vorzulegen.
4. Die
Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter Haushaltsvorbehalt, das heißt, die
Veranschlagung der jeweiligen Mittel muss im Rahmen eines genehmigungsfähigen
Hpl. möglich sein
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel im Wege der
Veränderungsnachweisung in den Hpl.-Entwurf 2010 bzw. die mittelfristige
Planung 2011ff aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich –gegen die Fraktion pro Köln- zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
ohne Votum in den Rat verwiesen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschlüsse
I. Beschluss
gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Der Beschlussvorschlag wird unter
Gliederungspunkt 1. wie folgt geändert:
„Der Rat beschließt, dass an die KölnMusik GmbH für die Jahre 2010-2011
Betriebskostenzuschüsse in Höhe von jährlich 4.600.000 € gezahlt werden.
Sollten die für die einzelnen Jahre…(Text weiter wie Beschlussvorlage)“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II. Beschluss über
die so geänderte Verwaltungsvorlage:
1. Der
Rat beschließt, dass an die KölnMusik GmbH für die Jahre 2010-2011
Betriebskostenzuschüsse in Höhe von jährlich 4.600.000 € gezahlt werden
gezahlt werden.
Sollten die für die einzelnen Jahre von der KölnMusik GmbH aufzustellenden
Wirtschaftspläne geringere Betriebskostenzuschüsse ausweisen, reduzieren sich
die vorstehenden Beträge entsprechend, die im Übrigen Höchstbeträge darstellen.
Auf der Grundlage der jeweiligen Jahresabschlüsse der Kölnmusik GmbH erfolgt
eine Spitzabrechnung. Überschüsse sind an die Stadt abzuführen, Fehlbeträge
müssen vom Unternehmen nachgespart werden.
2. Der
Rat beschließt die Gewährung eines Zuschusses von 773.000 € an die Musik-
Triennale Köln GmbH zur Durchführung der Triennale 2010.
3. Die
Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit der Geschäftsführung der KölnMusik
GmbH dem Rat baldmöglichst eine detaillierte, auf nachvollziehbaren Fakten
basierende Planung über die Durchführung der 3-jährigen Triennale und eines
jährlichen Musikfestivals, die alle kulturpolitisch und finanziell relevanten
Aspekte enthalten muss, vorzulegen.
4. Die
Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter Haushaltsvorbehalt, das heißt, die
Veranschlagung der jeweiligen Mittel muss im Rahmen eines genehmigungsfähigen
Hpl. möglich sein
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel im Wege der
Veränderungsnachweisung in den Hpl.-Entwurf 2010 bzw. die mittelfristige
Planung 2011ff aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.