Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat stellt gem. § 4 der Betriebssatzung i. V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2010 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest (Anlage 1).

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan 2010 erforderlich ist, wird auf EUR 130,9 Mio. festgesetzt.

Zur Vorbereitung des Geschäftsjahres 2011 wird die Betriebsleitung zum Abschluss von Verpflichtungen für investive Maßnahmen bis EUR 8,4 Mio. ermächtigt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird unverändert auf EUR 25,0 Mio. festgesetzt.

 

 




Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat stellt gem. § 4 der Betriebssatzung i. V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2010 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest (Anlage 1).

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan 2010 erforderlich ist, wird auf EUR 130,9 Mio. festgesetzt.

Zur Vorbereitung des Geschäftsjahres 2011 wird die Betriebsleitung zum Abschluss von Verpflichtungen für investive Maßnahmen bis EUR 8,4 Mio. ermächtigt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird unverändert auf EUR 25,0 Mio. festgesetzt.

 




Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme der FDP-Fraktion

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat stellt gem. § 4 der Betriebssatzung i. V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2010 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest (Anlage 1).

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan 2010 erforderlich ist, wird auf EUR 130,9 Mio. festgesetzt.

Zur Vorbereitung des Geschäftsjahres 2011 wird die Betriebsleitung zum Abschluss von Verpflichtungen für investive Maßnahmen bis EUR 8,4 Mio. ermächtigt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird unverändert auf EUR 25,0 Mio. festgesetzt.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.Köln zugestimmt.