Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales und Senioren vertagt die Entscheidung über die Beschlussvorlage auf die nächste Sitzung.

 




Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

Der Rat dankt dem Antragsteller für die Initiative. Er befürwortet die Zielsetzung der Inklusion in allen städtischen Schulen und beauftragt die Verwaltung:

1.      die Ausweitung einer inklusiven Beschulung in Zusammenarbeit mit dem Land umzusetzen. Im Rahmen eines Kölner Inklusionsplans sind die erforderlichen Schritte mit dem Ziel einer kontinuierlichen Steigerung der Inklusionsquote auf zunächst 80% darzustellen, einschließlich des dafür von Stadt und Land benötigten Unterstützungsbedarfs.

2.      in der Schulentwicklungsplanung (1. Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplan) die Basis dafür zu schaffen, dass die Ziele der UN-Konvention Art. 24 realisiert werden können.

3.      die Anstrengungen zu verstärken, um mehr Angebote zur integrativen Beschulung, insbesondere in weiterführenden Schulen, zu schaffen. Gemeinsam mit der Bezirksregierung soll kurzfristig pro Bezirk mindestens ein Angebot mit integrativen Klassen entstehen.

4.      auf die Ausweitung der Plätze an Förderschulen zu verzichten und die Planungen auf die integrative Beschulung auszurichten.

5.      Eltern, Schulen, Kindergärten und die Öffentlichkeit über die Zielsetzung der Stadt Köln zum Ausbau der Inklusion aktiv und gezielt zu informieren.

Der Rat appelliert an die Landesregierung, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen zur Weiterentwicklung der schulischen Inklusion durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Art. 24 in Landesrecht zu schaffen.



Abstimmungsergebnis:

Wurde zurückgestellt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

Der Rat dankt dem Antragsteller für die Initiative. Er befürwortet die Zielsetzung der Inklusion in allen städtischen Schulen und beauftragt die Verwaltung:

1.      die Ausweitung einer inklusiven Beschulung in Zusammenarbeit mit dem Land umzusetzen. Im Rahmen eines Kölner Inklusionsplans sind die erforderlichen Schritte mit dem Ziel einer kontinuierlichen Steigerung der Inklusionsquote auf zunächst 80% darzustellen, einschließlich des dafür von Stadt und Land benötigten Unterstützungsbedarfs.

2.      in der Schulentwicklungsplanung (1. Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplan) die Basis dafür zu schaffen, dass die Ziele der UN-Konvention Art. 24 realisiert werden können.

3.      die Anstrengungen zu verstärken, um mehr Angebote zur integrativen Beschulung, insbesondere in weiterführenden Schulen, zu schaffen. Gemeinsam mit der Bezirksregierung soll kurzfristig pro Bezirk mindestens ein Angebot mit integrativen Klassen entstehen.

4.      auf die Ausweitung der Plätze an Förderschulen zu verzichten und die Planungen auf die integrative Beschulung auszurichten.

5.      Eltern, Schulen, Kindergärten und die Öffentlichkeit über die Zielsetzung der Stadt Köln zum Ausbau der Inklusion aktiv und gezielt zu informieren.

Der Rat appelliert an die Landesregierung, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen zur Weiterentwicklung der schulischen Inklusion durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Art. 24 in Landesrecht zu schaffen.

 

Zu dieser Vorlage liegt folgender Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor:

 

Herr Thelen teilt mit, dass der Jugendhilfeausschuss das Thema geschoben hat. Er lässt darüber abstimmen, die Vorlage sowie den Änderungsantrag in den Schulausschuss und den Rat zu schieben und im Beschwerdeausschuss nicht zu behandeln.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig ohne Votum mit dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion in die nachfolgenden Gremien verwiesen

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Ausschuss Soziales und Senioren empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlags:

 

Der Rat dankt dem Antragsteller für die Initiative. Er befürwortet die Zielsetzung der Inklusion in allen städtischen Schulen und beauftragt die Verwaltung:

1.      die Ausweitung einer inklusiven Beschulung in Zusammenarbeit mit dem Land umzusetzen. Im Rahmen eines Kölner Inklusionsplans sind die erforderlichen Schritte mit dem Ziel einer kontinuierlichen Steigerung der Inklusionsquote auf zunächst 80% darzustellen, einschließlich des dafür von Stadt und Land benötigten Unterstützungsbedarfs.

2.      in der Schulentwicklungsplanung (1. Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplan) die Basis dafür zu schaffen, dass die Ziele der UN-Konvention Art. 24 realisiert werden können.

3.      die Anstrengungen zu verstärken, um mehr Angebote zur integrativen Beschulung, insbesondere in weiterführenden Schulen, zu schaffen. Gemeinsam mit der Bezirksregierung soll kurzfristig pro Bezirk mindestens ein Angebot mit integrativen Klassen entstehen.

4.      auf die Ausweitung der Plätze an Förderschulen zu verzichten und die Planungen auf die integrative Beschulung auszurichten.

5.      Eltern, Schulen, Kindergärten und die Öffentlichkeit über die Zielsetzung der Stadt Köln zum Ausbau der Inklusion aktiv und gezielt zu informieren.

6.      Die Planung soll mit einem Zeitkonzept versehen werden.

Der Rat appelliert an die Landesregierung, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen zur Weiterentwicklung der schulischen Inklusion durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Art. 24 in Landesrecht zu schaffen.




Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

 

Für die Beschlussvorlage stimmen die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Es enthalten sich die Fraktionen CDU, FDP und pro Köln.

Beschluss: geändert beschlossen


Herr Dr. Schlieben weist auf den von der CDU eingebrachten Änderungsantrag, der sich lediglich in Punkt 4 von der Verwaltungsvorlage unterscheidet, hin.
Er sei der Auffassung, dass das für das Kindeswohl bestmögliche Schulangebot bereitgestellt werden sollte. Dies könne sich in einer integrativen Beschulung aber auch in Förderschulen wiederfinden. Wichtig sei, dass das Angebot bedarfsgerecht ist.
Herr Dr. Schlieben schlägt vor, zunächst über TOP 4 des Änderungsantrages abzustimmen. Sollte dieser Vorschlag, der unter TOP 4 formuliert ist, keine Zustimmung finden, beantragt er die Abstimmung der Verwaltungsvorlage zu jedem einzelnen TOP der Verwaltungsvorlage.
 
Herr Philippi, SPD-Fraktion, spricht sich für die Verwaltungsvorlage aus. Mit Hinweis auf die Elternbefragung, in der die Eltern mit rund 70 % für eine integrative Beschulung votiert haben, sieht er in der Verwaltungsvorlage die richtige Zielsetzung.
 
Herr Thelen, Bündnis 90/Die Grünen, weist auf die rechtliche Entwicklung und auf die humanitären Gesichtspunkte hin und sieht daher in der gemeinsamen Beschulung ein zentrales Recht in einer inklusiven Gesellschaft.
Daher sei eine Zustimmung zu Punkt 4 des Änderungsantrages seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht möglich.
 
Abschließend stellt Herr Thelen mündlich einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Der Änderungsantrag beinhalte die Ergänzung der Verwaltungsvorlage um Punkt 6, die wie folgt lautet: „die Planung soll mit einem Zeitkonzept versehen werden.“

Zunächst stimmt der Ausschuss für Schule und Weiterbildung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion ab.

Beschluss:

  1. die Ausweitung einer inklusiven Beschulung in Zusammenarbeit mit dem Land umzusetzen. Im Rahmen eines Kölner Inklusionsplans sind die erforderlichen Schritte mit dem Ziel einer kontinuierlichen Steigerung der Inklusionsquote auf zunächst 80 % darzustellen, einschließlich des dafür von Stadt und Land benötigten Unterstützungsbedarfs.
  2. in der Schulentwicklungsplanung (1. Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplan) die Basis dafür zu schaffen, dass die Ziele der UN-Konvention Art. 24 realisiert werden können.
  3. die Anstrengungen zu verstärken, um mehr Angebote zur integrativen Beschulung, insbesondere in weiterführenden Schulen, zu schaffen. Gemeinsam mit der Bezirksregierung soll kurzfristig pro Bezirk mindestens ein Angebot mit integrativen Klassen entstehen.
  4. die Plätze im gemeinsamen Unterricht weiter auszubauen und zudem an Förderschulen eine am Förderbedarf ausgerichtete Platzzahl vorzuhalten, um für die Kinder eine für deren jeweilige Beeinträchtigung bestmögliche Beschulung zu gewährleisten und den Eltern zudem die Schulwahlmöglichkeit für ihre Kinder einzuräumen.
  5. Eltern, Schulen, Kindergärten und die Öffentlichkeit über die Zielsetzung der Stadt Köln zum Ausbau der Inklusion aktiv und gezielt zu informieren.

 

Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimmen der Fraktion Pro Köln mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen abgelehnt.

 

Anschließend wird über die Verwaltungsvorlage, unter Berücksichtigung des von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter TOP 6 eingebrachten Änderungsantrages, abgestimmt.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 „Der Rat dankt dem Antragsteller für die Initiative. Er befürwortet die Zielsetzung der Inklusion in allen städtischen Schulen und beauftragt die Verwaltung:

1.      die Ausweitung einer inklusiven Beschulung in Zusammenarbeit mit dem Land umzusetzen. Im Rahmen eines Kölner Inklusionsplans sind die erforderlichen Schritte mit dem Ziel einer kontinuierlichen Steigerung der Inklusionsquote auf zunächst 80% darzustellen, einschließlich des dafür von Stadt und Land benötigten Unterstützungsbedarfs.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

 

2.      in der Schulentwicklungsplanung (1. Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplan) die Basis dafür zu schaffen, dass die Ziele der UN-Konvention Art. 24 realisiert werden können.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

 

3.      die Anstrengungen zu verstärken, um mehr Angebote zur integrativen Beschulung, insbesondere in weiterführenden Schulen, zu schaffen. Gemeinsam mit der Bezirksregierung soll kurzfristig pro Bezirk mindestens ein Angebot mit integrativen Klassen entstehen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

 

4.      auf die Ausweitung der Plätze an Förderschulen zu verzichten und die Planungen auf die integrative Beschulung auszurichten.

Abstimmungsergebnis:

Mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Pro Köln bei Enthaltung
der FDP-Fraktion zugestimmt.

 

5.      Eltern, Schulen, Kindergärten und die Öffentlichkeit über die Zielsetzung der Stadt Köln zum Ausbau der Inklusion aktiv und gezielt zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

 

6.      Die Planung soll mit einem Zeitkonzept versehen werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

 

 

Abschließend wird die Vorlage insgesamt zu Abstimmung gestellt.

Abstimmungsergebnis:

Mit den Stimmen der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Fraktion bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion Pro Köln zugestimmt.

 


Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt die Vorlage einstimmig ohne Änderungen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Beschluss: geändert beschlossen


Beschlüsse:

 

I. Beschluss gemäß mündlichem Änderungsantrag von Ratsmitglied Uckermann:

 

In Punkt 5 des Beschlusses sind neben den rechtlichen auch die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln abgelehnt.

 

 

 

 

II. Beschluss gemäß Ziffer 4 der Verwaltungsvorlage:

 

4.  auf die Ausweitung der Plätze an Förderschulen zu verzichten und die Planungen auf die integrative Beschulung auszurichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion, der Fraktion pro Köln sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Hoffmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.

 

 

 

III. Ziffern 1; 2; 3; 5 und 6 des Beschlussvorschlages des Jugendhilfeausschusses aus seiner Sitzung am 06.07.2010:

 

Der Rat dankt dem Antragsteller für die Initiative. Er befürwortet die Zielsetzung der Inklusion in allen städtischen Schulen und beauftragt die Verwaltung:

 

1.             die Ausweitung einer inklusiven Beschulung in Zusammenarbeit mit dem Land umzusetzen. Im Rahmen eines Kölner Inklusionsplans sind die erforderlichen Schritte mit dem Ziel einer kontinuierlichen Steigerung der Inklusionsquote auf zunächst 80% darzustellen, einschließlich des dafür von Stadt und Land benötigten Unterstützungsbedarfs.
Bei der Erstellung des Kölner Inklusionsplans ist die Beteiligung der Jugendhilfe sicher zu stellen.

 

2.             in der Schulentwicklungsplanung (1. Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplan) die Basis dafür zu schaffen, dass die Ziele der UN-Konvention Art. 24 realisiert werden können.

3.             die Anstrengungen zu verstärken, um mehr Angebote zur integrativen Beschulung, insbesondere in weiterführenden Schulen, zu schaffen. Gemeinsam mit der Bezirksregierung soll kurzfristig pro Bezirk mindestens ein Angebot mit integrativen Klassen entstehen.

 

5       Eltern, Schulen, Kindergärten und die Öffentlichkeit über die Zielsetzung der Stadt Köln zum Ausbau der Inklusion aktiv und gezielt zu informieren.

6       Die Planung soll mit einem Zeitkonzept versehen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Hoffmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.

 

 

 

IV. Gesamtabstimmung:

 

Der Rat dankt dem Antragsteller für die Initiative. Er befürwortet die Zielsetzung der Inklusion in allen städtischen Schulen und beauftragt die Verwaltung:

 

1.      die Ausweitung einer inklusiven Beschulung in Zusammenarbeit mit dem Land umzusetzen. Im Rahmen eines Kölner Inklusionsplans sind die erforderlichen Schritte mit dem Ziel einer kontinuierlichen Steigerung der Inklusionsquote auf zunächst 80% darzustellen, einschließlich des dafür von Stadt und Land benötigten Unterstützungsbedarfs.
Bei der Erstellung des Kölner Inklusionsplans ist die Beteiligung der Jugendhilfe sicher zu stellen.

 

2.             in der Schulentwicklungsplanung (1. Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplan) die Basis dafür zu schaffen, dass die Ziele der UN-Konvention Art. 24 realisiert werden können.

3.             die Anstrengungen zu verstärken, um mehr Angebote zur integrativen Beschulung, insbesondere in weiterführenden Schulen, zu schaffen. Gemeinsam mit der Bezirksregierung soll kurzfristig pro Bezirk mindestens ein Angebot mit integrativen Klassen entstehen.

4.             auf die Ausweitung der Plätze an Förderschulen zu verzichten und die Planungen auf die integrative Beschulung auszurichten.

 

5.             Eltern, Schulen, Kindergärten und die Öffentlichkeit über die Zielsetzung der Stadt Köln zum Ausbau der Inklusion aktiv und gezielt zu informieren.

6.             Die Planung soll mit einem Zeitkonzept versehen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Hoffmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.