Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage mit den angeführten Wortbeiträgen zur Anhörung in den Ausschuss für Umwelt und Grün, in den Schulausschuss sowie in die Bezirksvertretung Innenstadt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss für
Schule und Weiterbildung beschließt die Vorlage ohne Votum in das nachfolgende
Gremium zu schieben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen folgende
4 Änderungsanträge vor:
Änderungsantrag zu TOP 8.2 Bildungslandschaft Altstadt-Nord
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
AN/1007/2010
Änderungsantrag zu 8.2 Bildungslandschaft Altstadt-Nord
Antrag der CDU-Fraktion
AN/1026/2010
Änderungsantrag zu TOP 8.2 Bildungslandschaft Altstadt-Nord
Antrag der FDP-Fraktion
AN/1019/2010
Änderungsantrag zu TOP 8.2. Bildungslandschaft Altstadt-Nord
Antrag von Herrn Löwisch (Die Linke)
AN/0988/2010
Frau Müller, Leiterin
des Stadtplanungsamtes, betont, dass für die Vorlage aufgrund des Raumprogramms
geprüft wurde, ob alle geplanten Nutzungen untergebracht werden können und in
welchen Bautypologien dies geschehen kann. Es handelt sich nicht um einen
Architektenentwurf, sondern lediglich um einen groben Vorentwurf.
Bezüglich einer Frage
von Frau Berscheid teilt Herr Graebener mit, dass die im Plan (Anlage 5.1) grün
eingezeichnete Freifläche an der Hauptschule nicht eingefriedet werden soll.
Herr Mevenkamp weist daraufhin, dass so der Schulhof Teil des Klingelpützparks,
bzw. der Klingelpützpark zum Teil des Schulhofes wird.
Herr Mevenkamp betont,
dass er das Konzept der Montagstiftung unterstützt und eine Kooperation der
Schulen befürwortet. Er weist jedoch darauf hin, dass zwei Schulen (Haupt- und
Grundschule) in diesem Bereich in Zukunft nicht ausreichend Schülerinnen und
Schüler haben werden.
Die CDU-Fraktion
fragt, warum der Vorschlag der Bürgerinitiative „gedrehte Hauptschule“ nicht
von der Verwaltung geprüft wurde. Er teilt mit, dass die im Änderungsantrag
vorgeschlagenen Maßnahmen der Bürgerinitiative die Zustimmung von Herrn Montag
und Herrn Imhäuser haben, mit denen er gesprochen hat.
Frau Müller weist
darauf hin, dass das Fachamt intensive Untersuchungen, die sehr viel
detaillierter als eine Machbarkeitsstudie waren, basierend auf exakten Auf- und
Spannmaßen, vorgenommen hat. Sie kann jetzt schon sagen, dass, wenn dieser
Vorschlag beschlossen wird, das Raumprogramm nicht ganz verwirklicht werden
kann. Das Verbundgebäude kann nicht aufgegeben werden, wenn nur ein schmaler
Streifen an die Jugendeinrichtung angebaut wird. Außerdem ist eine Aufstockung
auf mehr als 4 Geschosse in diesem Bereich nicht realisierbar. Wenn die
Bezirksvertretung in diesem Bereich weniger Flächen in Anspruch nehmen will,
dann muss das Raumprogramm verringert werden.
Nach einer kurzen
Pause wird der Antrag der CDU-Fraktion als weitestgehender zuerst beraten und
die Punkte 1 bis 3 werden getrennt abgestimmt.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion:
Nr. 1 des Antrages:
„1. Die BV 1 lehnt die Vorlage ab und bittet die Verwaltung, das Konzept
der Bürgerinitiative "gedrehte Hauptschule" zu übernehmen.
Sollten erhebliche Bedenken gegen das von der Bürgerinitiative geplante
Verbundgebäude auf dem Grundstück des Abendgymnasiums bestehen, könnte das
dafür vorgesehene Raumprogramm
a) durch eine Aufstockung des Hauptschulgebäudes und/oder
b) Aufstockung auf dem Nordwestflügel des Hansagymnasiums und/oder
c) durch Abriss des Gebäudes Vogteistr. 17 (Jugendzentrum Klingelpütz)
und anschließendem Neubau auf diesem Grundstück realisiert werden. Während der
Abriss- und Neubauzeit könnte das Jugendzentrum temporär in einem anderen
Gebäude, z.B. ab 2011 der Hauptschule Gereonswall, untergebracht werden.
Sollte das Gebäude des Jugz nicht abgerissen werden, sind Funktionen der
Bildungslandschaft Altstadt Nord durch Anbauten im rückwärtigen Bereich des
Jugz unterzubringen.
Auch das Grundstück Flur 550/91 (ca. 5 – 6 m) kann für den Neubau
verwandt werden, so dass das Verbundgebäude gegenüber dem Tower entfallen kann
und das Areal als Schulhofgelände zur Verfügung steht. Somit ist kein Eingriff
in den Park durch einen Schulhof erforderlich.
Die Flurstücke 224/91, 225/91 und 217/91 werden entsiegelt.
Beschluss zu Nr. 1
mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion und bei Enthaltung von Herrn
Löwisch abgelehnt
Nr. 2 des
Antrages:
2. Eine intensive Dachbegrünung ist vorzusehen, wird aber in der
Berechnung der zu entsiegelnden Fläche nicht mit einbezogen.
Beschluss zu Nr. 2
Der
Punkt wird von der CDU-Fraktion zurückgezogen, da er auch im Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthalten ist.
Nr. 3des Antrages:
3. Es ist darzustellen, wie viele Parkplätze baurechtlich nachgewiesen
werden müssen, wie viele Parkplätze vorgesehen sind und wo diese eingerichtet
werden.
Beschluss zu Nr. 3 des Antrages:
mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und der SPD-Fraktion und bei Stimmenthaltung von Herrn Löwisch abgelehnt.
Der Änderungsantrag
der CDU-Fraktion ist somit abgelehnt.
Danach
wird über den Antrag der FDP-Fraktion beraten. Die Punkte 1 und 2 werden
getrennt abgestimmt.
Änderungsantrag der FDP-Fraktion:
Nr. 1 des Antrages:
„1. Das Hauptschulgebäude soll in der Beschlussvorlage durch das u-förmige zum Schulkomplex geöffnete Gebäude der Variante „Straßenrandbebauung“ ersetzt werden. Die Höhe soll auf max. 4 Geschosse beschränkt werden. Auf genaue Vorgaben der Höhenentwicklung soll verzichtet werden.
Beschluss zur Nr. 1
des Antrages:
gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.
Nr. 2 des Antrages:
2. Bei der Auslobung eines beschränkten Wettbewerbes soll als Wettbewerbskriterium eine möglichst sensible Höhenentwicklung zum Park hin gefordert werden.“
Beschluss zur Nr. 2:
einstimmig
beschlossen
Vom
FDP-Antrag ist Nr. 2 einstimmig beschlossen.
Danach
wird der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beraten und die
Punkte 1 bis 10 einzeln abgestimmt:
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, im weiteren B-Planverfahren auf Basis
der Variante „Anbau an die Jugendeinrichtung“ zu berücksichtigen bzw.
umzusetzen:
- Im Bereich
Vogteistraße/Gereonswall wird nur soviel Fläche versiegelt wie auch
entsiegelt wird.
Beschluss zu Nr. 1:
Herr
Mevenkamp gibt zu Protokoll, dass er den einzelnen Punkten nur zustimmen kann,
wenn festgehalten wird, dass die CDU-Fraktion dem ersten Satz („Die Verwaltung
wird beauftragt, im weiteren B-Planverfahren auf Basis der Variante „Anbau an
die Jugendeinrichtung“ zu berücksichtigen bzw. umzusetzen“) nicht zustimmt.
Nr.
1 mehrheitlich gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der FDP-Fraktion beschlossen.
Nr. 2 des
Antrages:
- Es wird geprüft,
wie die Freizeitanlage baulich und funktional in den Neubau der
Gemeinschaftseinrichtungen der „Bildungslandschaft“ an der Vogteistraße
integriert werden kann. Ziel ist eine Minimierung der zu bebauenden
Fläche.
Beschluss zu Nr. 2:
Die
CDU-Fraktion bittet, die Formulierung wie folgt zu ändern:
„Die
Freizeitanlage wird baulich und funktional in den Neubau der
Gemeinschaftseinrichtung der „Bildungslandschaft an der Vogteistraße integriert
mit dem Ziel der Minimierung der bebauten Flächen. Der Anbau soll im
rückwärtigen Bereich erfolgen.
Die
Ergänzung der CDU-Fraktion wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
abgelehnt.
Der
ursprüngliche Vorschlag zu Nr. 2 wird mehrheitlich gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion bei Stimmenhaltung von Herrn Jorris beschlossen.
Nr. 3 des
Antrages:
- Für den
Mensa-/Werkraum-Neubau an der Vogteistraße sowie die übrigen Bauten der
Bildungseinrichtungen wird ein beschränkter architektonischer
Realisierungswettbewerb durchgeführt.
Beschluss zu Nr. 3:
Herr
Mevenkamp schlägt vor, um ein einheitliches Konzept zu erhalten, dass der
architektonische Wettbewerb für die beiden Bereiche Vogteistraße und
Kyotostraße gemeinsam durchgeführt wird.
Der
Antragsteller ist mit der Änderung einverstanden.
Nr.
3 einstimmig mit der
Änderung der CDU-Fraktion beschlossen.
Nr. 4 des
Antrages:
- Die Platane
an der Vogteistraße wird in die Planung einbezogen und somit geschützt.
Zu Nr. 4:
Es
handelt sich um die große Platane an der Ecke Gereonswall/Vogteistraße.
Herr
Reiferscheid gibt zu Protokoll, dass er davon ausgeht, dass durch den Erhalt
der Platane die Realisierung des Anbaus nicht verhindert wird.
Nr.
4 einstimmig beschlossen
Nr. 5 des
Antrages:
- Eine
intensive Dachbegrünung ist vorzusehen,
wird aber in der Berechnung
der zu entsiegelden Fläche nicht mit einbezogen.
Beschluss zu Nr. 5:
Einstimmig
beschlossen
Nr. 6 des
Antrages:
- Mindestens
50% der nordwestlichen Fläche ist unter Sicherung des dortigen
Baumbestands zu entsiegeln und als Grünfläche in den Klingelpützpark zu
integrieren. Für die Bäume, die durch den Anbau an die Jugendeinrichtung
entfallen, sind Ersatzpflanzungen vorzusehen.
Beschluss zu Nr. 6:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei
Stimmenthaltung von Herrn Jorris beschlossen
Nr. 7 des
Antrages:
- Die
Flächennutzung und das Maß der baulichen Nutzung für Mensa und Werkräume
im Bereich Vogteistraße/Gereonswall ist exakt darzustellen; es soll
durchgängig eine flächensparende Dreigeschossigkeit mit zusätzlichem Staffelgeschoss
in Arrondierung zum Grundstück der „Freizeitanlage Klingelpütz“ vorgesehen
werden. Ziel ist eine Minimierung der zu bebauenden Fläche.
Beschluss zu Nr. 7:
Die
antragstellende Fraktion streicht auf Anregung von Herrn Mevenkamp nach
Diskussion den Text „in Arrondierung zum Grundstück der Freizeitanlage
Klingelpütz“ und auf Anregung von Herr Deutsch das Wort „durchgängig“.
Herr
Reiferscheid gibt zu Protokoll, dass die SPD-Fraktion keine Notwendigkeit
sieht, die Bauten noch mehr zu minimieren. Die SPD-Fraktion würde natürlich
einem in einem Wettbewerb entwickelten Entwurf, der am wenigsten in den Park
eingreift, zustimmen, wenn dieser das geplante Raumprogramm mit einer
annehmbaren Architektur realisiert. Frau Tillessen schließt sich der Meinung von
Herrn Reiferscheid an.
Nr.
7 mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Herrn Löwisch abgelehnt.
Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet, da Nr. 7 abgelehnt wurde, diesen Teil
als Protokollnotiz zu betrachten.
Nr. 8 des Antrages:
- a)Die
Flächennutzung für geplante Schulhöfe inklusive Einzäunung ist
planungstechnisch konkreter darzustellen und mit Zahlen zu belegen.
b)Geprüft werden soll, ob Teile des Schulhofs auf einem Gebäudedach angelegt werden können.
Beschluss zu Nr. 8:
a)
einstimmig
beschlossen
b)
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen bei Stimm-
enthaltung der CDU-Fraktion und von Herrn Löwisch beschlossen.
Nr. 9 des
Antrages:
- Bis auf den Anbau
an die Jugendeinrichtung erfolgen alle übrigen baulichen Nutzungen
für Bildungseinrichtungen ausschließlich auf den schulischen
Bestandsgrundstücken. Bauliche Eingriffe inklusive Schulhöfe in den
Park über die Schulgrundstücksgrenzen hinaus sind nicht zulässig.
Beschluss zu Nr. 9:
Frau
Müller betont auf Nachfrage von Herrn Deutsch, dass die notwendigen im Plan
grün hinterlegten Schulhofflächen in den unmittelbar an die Gebäude angrenzenden
Bereichen vorgesehen werden sollten.
Frau Dr. Killersreiter weist darauf hin, dass es der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen bewusst ist, dass die Aufgabenstellung der Verwaltung die Realisierung
des Raumprogramms auf den zur Verfügung stehenden Flächen war. Die
antragstellende Fraktion hat aber eine andere Vorstellung von dem, was dort
gebaut werden soll. Sie bittet daher, für den Schulhof eine andere Lösung zu
finden und nicht Teile des Klingelpützparks dafür zu betonieren.
Herr Löwisch wie auch Herr Mevenkamp weisen auf die bereits gefassten Beschlüsse
der Bezirksvertretung hin, die einen Eingriff in den Klingelpützpark ablehnen.
Herr Schenk merkt an, dass durch Verzicht auf die Einfriedung des Schulhofes
der Park de facto als Schulhof genutzt und damit ein indirekter Eingriff in den
Park vorgenommen wird. Herr Graebener erwidert, dass es sich hier um ein
Modellprojekt handelt. Die Kinder sollen als pädagogisches Konzept Grenzen
einhalten, ohne dass ein Zaun vorhanden ist. Herr Hupke entgegnet, dass sehr
bald der Wunsch nach einem Zaun seitens der Eltern entstehen und der Zaun dann
rasch wieder da sein wird.
Herr Deutsch weist darauf hin, dass die vorhandenen Flächen nicht erweiterbar
sind. Der große Nachteil der vorgeschlagenen Bebauung ist seines Erachtens nach
die Entwicklung der Schulhoffläche in den Park hinein. Die FDP-Fraktion wollte
deshalb lieber die in ihrem Antrag vorgeschlagene Variante (u-förmig zum
Schulkomplex geöffnetes Gebäude) realisiert wissen.
Nr.
9 mehrheitlich beschlossen
mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und von
Herrn Löwisch.
Herr
Mevenkamp gibt zu Protokoll, dass die CDU-Fraktion gegen den Anbau an
die Jugendeinrichtung ist.
Nr. 10 des
Antrages:
- Es wird
geprüft wie viel Parkplätze vorgesehen sind und wo diese räumlich zur
Verfügung gestellt werden. Zusätzliche Flächen des Parks oder Schulhöfe
werden dafür nicht verwendet.“
Beschluss zu Nr. 10:
Herr
Reiferscheid bittet um folgende Änderung:
„Es
wird dargestellt, wie viele Parkplätze aufgrund der Landesbauordnung nötig sind
und wo diese zur Verfügung gestellt werden.“
Nr.
10 so geändert einstimmig beschlossen
Prüfantrag von Herrn Löwisch:
„Die Verwaltungsvorlage wird in der derzeitigen Fassung abgelehnt und die Verwaltung wird gebeten, hierzu Alternativen auf der Basis dieses Antrages zu entwickeln.
I) Die Verwaltung wird daher gebeten folgendes zu prüfen:
Besteht die Möglichkeit des Abrisses des maroden Gebäudes Vogteistr. 17 (Jugendzentrum)?
Besteht die Möglichkeit auf dem Gelände des JZ einen Neubau zu errichten bis zu einer drei bis viergeschossigen Höhe, der zum einen die auf diesem Gelände vorgesehenen Räumlichkeiten (Verbundgebäude – Mensa)) enthält und auch neue Räumlichkeiten für das Jugendzentrums? Wäre eine nutzbare Unterkellerung möglich?
Sollten die Räumlichkeiten nicht ausreichen wäre eine Straßenrandbebauung in einer Breite bis zu vier Metern und einer Tiefe bis zur Hälfte des JZ Geländes möglich, wobei nicht mehr als 10 Bäume der Baumaßnahme zum Opfer fallen sollten?
Könnten die der Baumaßnahme zum Opfer fallenden Bäume versetzt werden?
Sollte ein Versetzen der Bäume nicht möglich sein, wären Ersatzpflanzungen möglich?
II) Die Verwaltung wird gebeten, folgendes zu realisieren
Auf der anderen Parkseite das Schulgebäude und den Schulhof so zu verlegen, dass es nicht, wie es die vorliegende Planung vorsieht, massiv in den Park eingreift sondern das ganze auf dem bereits versiegelten Gelände der jetzigen Schulen gebaut werden kann.“
Herr
Löwisch teilt mit, dass sich sein Antrag nach Beschluss des Änderungsantrages
der Grünen erledigt hat, obwohl sein Antrag etwas schärfer formuliert
war.
Er
weist darauf hin, dass es logischer gewesen wäre, seinen Antrag zuerst
abstimmen zu lassen und dann die anderen Änderungsanträge.
Nachdem
über die vorliegenden Änderungsanträge abgestimmt wurde, ergibt sich folgender
neuer Beschlusstext, über den Herr Hupke abstimmen lässt:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt die Rahmenplanung für die
Bildungslandschaft Altstadt-Nord zur Kenntnis und beschließt die Variante
"Anbau an die Jugendeinrichtung" (vgl. Anlage 5.1) als Grundlage für
die weitere Planung;
2. beschließt die Aufstellung eines
Bebauungsplanes nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet
zwischen Kyotostraße, Gereonswall, Vogteistraße, Klingelpütz und Kyotostraße in
Köln-Altstadt/Nord (Gemarkung Köln, Flur 23, Flurstücke 405, 345, 613/90,
217/91, 225/91, 550/91, 224/91, 235/91, 234/91, 551/93, 92, 94, 95, 213/96,
212/97, 291/97, 289/97, 290/97, 377, 396, 397, 399, 614/90) –Arbeitstitel:
"Bildungslandschaft Altstadt-Nord"– mit dem Ziel, eine geordnete
städtebauliche Entwicklung der Bildungseinrichtungen der Bildungslandschaft
Altstadt-Nord zu ermöglichen. Es ist das Ziel, Flächen für Gemeinbedarf
(Bildungseinrichtungen), öffentliche Grünflächen sowie das Maß der baulichen
Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen und Verkehrsflächen festzusetzen;
3. beschließt, die Aufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 66462/04 für das Gebiet zwischen Gereonswall, Vogteistraße,
Klingelpütz und Kyotostraße in Köln-Altstadt/Nord (Gemarkung Köln, Flur 23,
Flurstücke 345, 613/90, 217/91, 225/91, 550/91, 224/91, 235/91, 234/91, 551/93,
92, 94, 95, 213/96, 212/97, 291/97, 289/97, 290/97, 377, 396, 397, 399, 614/90)
einzuleiten;
4. beschließt die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 als
Abendveranstaltung.
- Bei der Auslobung eines beschränkten
Wettbewerbes soll als Wettbewerbskriterium eine möglichst sensible Höhenentwicklung
zum Park hin gefordert werden.“ (siehe Änderungsantrag der FDP-Fraktion,
Punkt 2)
- Im Bereich Vogteistraße/Gereonswall wird nur
soviel Fläche versiegelt wie auch entsiegelt wird. (Nr. 6 bis 14 siehe
auch Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Nr. 1 des
Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
- Es wird geprüft, wie die Freizeitanlage
baulich und funktional in den Neubau der Gemeinschaftseinrichtungen der
„Bildungslandschaft“ an der Vogteistraße integriert werden kann. Ziel ist
eine Minimierung der zu bebauenden Fläche. (Nr. 2 des Antrages der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
- Für den Mensa-/Werkraum-Neubau an der
Vogteistraße sowie die übrigen Bauten der Bildungseinrichtung und für die
beiden Bereich Vogteistraße und Kyotostraße und wird ein gemeinsamer beschränkter
architektonischer Realisierungswettbewerb durchgeführt. (Nr. 3 des
Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
- Die Platane an der Vogteistraße wird in die
Planung einbezogen und somit geschützt. (Nr. 4 des Antrages der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen)
- Eine intensive Dachbegrünung ist vorzusehen, wird aber in der Berechnung der zu entsiegelden Fläche nicht mit
einbezogen. (Nr. 5 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
- Mindestens 50% der nordwestlichen Fläche ist
unter Sicherung des dortigen Baumbestands zu entsiegeln und als Grünfläche
in den Klingelpützpark zu integrieren. Für die Bäume, die durch den Anbau
an die Jugendeinrichtung entfallen, sind Ersatzpflanzungen vorzusehen. (Nr.
6 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
- Die Flächennutzung für geplante Schulhöfe
inklusive Einzäunung ist planungstechnisch konkreter darzustellen und mit
Zahlen zu belegen. Geprüft
werden soll, ob Teile des Schulhofs auf einem Gebäudedach angelegt werden
können. (Nr. 8 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
- Bis auf den Anbau an die Jugendeinrichtung
erfolgen alle übrigen baulichen Nutzungen für Bildungseinrichtungen
ausschließlich auf den schulischen Bestandsgrundstücken. Bauliche
Eingriffe inklusive Schulhöfe in den Park über die Schulgrundstücksgrenzen
hinaus sind nicht zulässig. (Nr. 9 des Antrages der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen)
- Es wird dargestellt, wie viele Parkplätze
aufgrund der Landesbauordnung nötig sind und wo diese zur Verfügung
gestellt werden. Zusätzliche
Flächen des Parks oder Schulhöfe werden dafür nicht verwendet. (Nr. 10 des
Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Abstimmungsergebnis:
Der so geänderten Beschlussvorlage wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Stimmenthaltung von Herrn Jorris zugestimmt mit der Bitte an den Stadtentwicklungsausschuss, den Anregungen zu folgen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt
die Rahmenplanung für die Bildungslandschaft Altstadt-Nord zur Kenntnis und
beschließt die Variante "Anbau an die Jugendeinrichtung" (vgl. Anlage
5.1) als Grundlage für die weitere Planung;
2. beschließt
die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
für das Gebiet zwischen Kyotostraße, Gereonswall, Vogteistraße, Klingelpütz und
Kyotostraße in Köln-Altstadt/Nord (Gemarkung Köln, Flur 23, Flurstücke 405,
345, 613/90, 217/91, 225/91, 550/91, 224/91, 235/91, 234/91, 551/93, 92, 94, 95,
213/96, 212/97, 291/97, 289/97, 290/97, 377, 396, 397, 399, 614/90) –Arbeitstitel:
"Bildungslandschaft Altstadt-Nord"– mit dem Ziel, eine geordnete
städtebauliche Entwicklung der Bildungseinrichtungen der Bildungslandschaft
Altstadt-Nord zu ermöglichen. Es ist das Ziel, Flächen für Gemeinbedarf
(Bildungseinrichtungen), öffentliche Grünflächen sowie das Maß der baulichen
Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen und Verkehrsflächen festzusetzen;
3. beschließt,
die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 66462/04 für das Gebiet zwischen
Gereonswall, Vogteistraße, Klingelpütz und Kyotostraße in Köln-Altstadt/Nord (Gemarkung
Köln, Flur 23, Flurstücke 345, 613/90, 217/91, 225/91, 550/91, 224/91, 235/91,
234/91, 551/93, 92, 94, 95, 213/96, 212/97, 291/97, 289/97, 290/97, 377, 396, 397,
399, 614/90) einzuleiten;
4. beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz
1 BauGB nach Modell 2 als Abendveranstaltung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU-Fraktion.