Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die bauliche Realisierung des Modellprojektes Bildungslandschaft Altstadt Nord. Die Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN Köln) besteht aus dem Hansagymnasium (Hansaring), einer Grundschule am Standort Gereonswall, einer Schule der Sekundarstufe I am Standort Gereonswall, dem Abendgymnasium Gereonsmühlengasse, der Jugendfreizeitanlage Klingelpütz (Vogteistr.), der Jugendverbandseinrichtung KSJ Tower (Gereonswall). und einer noch zu schaffenden Kindertagesstätte.
Der Rat der Stadt Köln beschließt
-anstelle der Gemeinschaftsgrundschule Gereonswall die sofortige Aufnahme der Celestin Freinét Schule, katholische Grundschule (Dagobertstr.) in die BAN Köln und deren Umzug nach baulicher Fertigstellung an den Standort Gereonswall / Kyotostraße,
- anstelle der Hauptschule Gereonswall die sofortige Aufnahme der Realschule am Rhein, Aufbaurealschule (Niederichstraße) in die BAN Köln und deren Verlagerung nach baulicher Fertigstellung an den Standort Gereonswall / Kyotostraße.
Er beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des vom Stadtentwicklungsausschuss am 10.06.2010 beschlossenen städtebaulichen Konzeptes, mit den folgenden Maßnahmen:
Planung der Hochbaumaßnahmen auf der Grundlage der im Rahmen des Modellprozesses entwickelten Raumprogramme für:
Generalinstandsetzung und Erweiterung Grundschulgebäude Gereonswall,
Abbruch und Neubau des Hauptschulgebäudes Gereonswall,
Neubau Tageseinrichtung für Kinder, Gereonswall,
Neubau Verbundgebäude Gereonswall,
Neubau Mensa und Werkstattgebäude Vogteistr.,
Generalinstandsetzung und Anbau Hansagymnasium,
Generalinstandsetzung Abendgymnasium Gereonsmühlengasse.
Die Einrichtungen der BAN Köln sind an der Entwicklung der Hochbauplanungen, dem Modellprojekt entsprechend, zu beteiligen.
Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beschließt die Freigabe der benötigten Planungskosten in Höhe von 14.000.000,-- € im Zeitraum von 2010 bis 2015 entsprechend der beiliegenden Aufstellung der geschätzten Kosten. Die Finanzierung erfolgt im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft.
Der Rat beschließt die Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen da sie unabweisbar sind.
1. Finanzierung der baulichen Realisierung der BAN:
Die in der vorliegenden Kostenschätzung bezifferten Kosten sind entsprechend des vorliegenden Zeit-Maßnahmeplanes in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen und in den jeweiligen Wirtschaftsplänen der Gebäudewirtschaft nachzuweisen.
2. Kooperation mit den Montag Stiftungen
Der Schulausschuss und der Rat
der Stadt Köln begrüßen ausdrücklich die Zusammenarbeit mit den Montag
Stiftungen. Die Verwaltung wird beauftrag eine Kooperationsvereinbarung mit den
Montag Stiftungen vorzubereiten und dem Schulausschuss und dem Rat der Stadt
Köln zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Beschleunigte Verfahren und Organisation
Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Realisierung der Bildungslandschaft Altstadt Nord mit hoher Priorität umzusetzen und die vorhandenen Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung zu nutzen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die bereits begonnene Prüfung der Projekt- und Organisationsstruktur zügig fortzuführen. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, soll die Verwaltung die Fachausschüsse entsprechend informieren und dem Rat einen entsprechenden Vorschlag zu Beschlussfassung vorlegen.
4. Entwicklung eines Betriebssystems „Zukunft unserer Schulen“
Die Verwaltung wird beauftragt, ein dem Modellprojekt entsprechendes Betriebssystem als Pilotprojekt des Prozesses „Zukunft unserer Schulen“ zu entwickeln und den Fachausschüssen zu berichten.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den
Stimmen der SPD Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gegen die Stimmen
der CDU Faktion zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Graebener
anwesend.
Es liegt ein gemeinsamer Änderungsantrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion vor:
- „Die Bezirksvertretung Innenstadt bekräftigt
ihren Beschluss vom 27.05.2010 und bittet den Stadtentwicklungsausschuss,
die Änderungen zum damaligen Beschluss zu berücksichtigen.
- Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die
Verwaltung, über den Verlauf und das Ergebnis der Beratung im
Stadtentwicklungsausschuss zur nächsten Bezirksvertretungssitzung zu
informieren.“
Herr Graebener weist ausdrücklich darauf hin,
dass es sich bei dieser Vorlage nur um Hochbaumaßnahmen handelt und sie sich
nicht mit städtebaulichen Maßnahmen (Beschluss vom 27.05.2010) befasst. Diese
Vorlage wird deshalb auch nicht im Stadtentwicklungsausschuss behandelt.
Frau Berscheid besteht trotzdem auf dem
Antrag und bittet die Verwaltung, den Beschluss an die richtige Stelle
weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Der Änderungsantrag wird gegen die Stimmen
der CDU-Fraktion und der Stimme von Herrn Jorris und bei einer Stimmenthaltung
von Herrn Löwisch mehrheitlich beschlossen.
Herr Mevenkamp betont, dass die CDU-Fraktion
die stärkere Kooperation der Bildungseinrichtungen und die einzelnen
vorgesehenen Maßnahmen, wie Generalinstandsetzung und Anbau Hansagymnasium,
Generalinstandsetzung und Erweiterung Grundschulgebäude Gereonswall etc.,
begrüßt. Er kritisiert aber, dass eine zeitliche und räumliche Begrenzung in
der Vorlage nicht gegeben ist. Die CDU-Fraktion befürchtet daher, dass zur
Ausweitung der Schulen zu viele Eingriffe in den Park vorgenommen werden.
Er beanstandet auch, dass die Anwohnerinnen
und Anwohner nicht direkt in die Überlegungen einbezogen wurden.
Herr Deutsch weist daraufhin, dass es
entgegen vieler Äußerungen doch ein Bebauungsplanverfahren für den
Klingelpützpark gibt. Darin wird noch die städtebauliche Entwicklung für diesen
Bereich spezifiziert. Es ist nicht Beschlusslage, dass der Klingelpützpark
immer weiter bebaut werden kann.
Herr Graebener gibt zu Protokoll, dass der
Bebauungsplan aufgelegt wird und die erste Öffentlichkeitsbeteiligung bereits
stattgefunden hat. Das Ergebnis wird der Bezirksvertretung Innenstadt zur
Sitzung am 23.09.2010 vorgelegt.
Herr Löwisch wundert sich über die hohen
Kosten. Er weist darauf hin, dass im Bereich Vogteistraße viele Fledermäuse
leben sind. Wenn dort gebaut wird, müsse die Untere Landschaftsbehörde
eingeschaltet werden.
Herr Graebener antwortet, dass 75 Millionen
Euro für die Generalinstandsetzungen und Neubauten völlig im Rahmen der
üblichen Kosten für solche Maßnahmen sind. Die 14 Millionen Euro Planungskosten
sind auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
berechnet worden. Die Untere Landschaftsbehörde wird im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens angehört. Dies wird vom Stadtplanungsamt vorgenommen.
Herr Dahm bittet erneut die Möglichkeit,
einen Teil des Schulhofes auf das Dach eines Schulgebäudes zu verlegen, zu
prüfen. Im Bezirk Nippes ist sogar auf dem Dach der Gesamtschule in der
Ossietzkystraße eine Außensportanlage auf dem Dach einer Schule vorgesehen.
Herr Hupke verweist in diesem Zusammenhang auf die Sportplätze auf dem
Sportmuseum.
Herr Mevenkamp weist darauf hin, dass in der
Anlage 2 die Trierer Straße nicht genannt ist. Er will wissen, welchen
Maßnahmen zurückgestellt werden, wenn die 75 Millionen aus dem Schuletat nur
für die Bildungslandschaft vorgesehen sind.
Herr Graebener wird die Trierer Straße noch
in die Vorlage einarbeiten lassen. Da die Maßnahme Bildungslandschaft
Altstadt-Nord im Haushaltsplan berücksichtigt wurde, müssen keine anderen
Maßnahmen dafür zurückstehen.
Herr Müller bittet um Mitteilung, welche
Grundschule in die Dagobertstraße kommt. Herr Graebener kann diese Frage noch
nicht beantworten, da mit den einzelnen Schulen noch nicht gesprochen wurde.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die bauliche Realisierung des Modellprojektes Bildungslandschaft Altstadt Nord. Die Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN Köln) besteht aus dem Hansagymnasium (Hansaring), einer Grundschule am Standort Gereonswall, einer Schule der Sekundarstufe I am Standort Gereonswall, dem Abendgymnasium Gereonsmühlengasse, der Jugendfreizeitanlage Klingelpütz (Vogteistr.), der Jugendverbandseinrichtung KSJ Tower (Gereonswall). und einer noch zu schaffenden Kindertagesstätte.
Der Rat der Stadt Köln beschließt
- anstelle der Gemeinschaftsgrundschule Gereonswall die sofortige Aufnahme der Celestin Freinét Schule, katholische Grundschule (Dagobertstr.) in die BAN Köln und deren Umzug nach baulicher Fertigstellung an den Standort Gereonswall / Kyotostraße,
- anstelle der Hauptschule Gereonswall die sofortige Aufnahme der Realschule am Rhein, Aufbaurealschule (Niederichstraße) in die BAN Köln und deren Verlagerung nach baulicher Fertigstellung an den Standort Gereonswall / Kyotostraße.
Er beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des vom Stadtentwicklungsausschuss am 10.06.2010 beschlossenen städtebaulichen Konzeptes, mit den folgenden Maßnahmen:
Planung der Hochbaumaßnahmen auf der Grundlage der im Rahmen des Modellprozesses entwickelten Raumprogramme für:
Generalinstandsetzung und Erweiterung Grundschulgebäude Gereonswall,
Abbruch und Neubau des Hauptschulgebäudes Gereonswall,
Neubau Tageseinrichtung für Kinder, Gereonswall,
Neubau Verbundgebäude Gereonswall,
Neubau Mensa und Werkstattgebäude Vogteistr.,
Generalinstandsetzung und Anbau Hansagymnasium,
Generalinstandsetzung Abendgymnasium Gereonsmühlengasse.
Die Einrichtungen der BAN Köln sind an der Entwicklung der Hochbauplanungen, dem Modellprojekt entsprechend, zu beteiligen.
Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beschließt die Freigabe der benötigten Planungskosten in Höhe von 14.000.000,-- € im Zeitraum von 2010 bis 2015 entsprechend der beiliegenden Aufstellung der geschätzten Kosten. Die Finanzierung erfolgt im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft.
Der Rat beschließt die Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen da sie unabweisbar sind.
1. Finanzierung der baulichen Realisierung der BAN:
Die in der vorliegenden Kostenschätzung bezifferten Kosten sind entsprechend des vorliegenden Zeit-Maßnahmeplanes in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen und in den jeweiligen Wirtschaftsplänen der Gebäudewirtschaft nachzuweisen.
2. Kooperation mit den Montag Stiftungen
Der Schulausschuss und der Rat der Stadt Köln begrüßen ausdrücklich die Zusammenarbeit mit den Montag Stiftungen. Die Verwaltung wird beauftragt eine Kooperationsvereinbarung mit den Montag Stiftungen vorzubereiten und dem Schulausschuss und dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Beschleunigte Verfahren und Organisation
Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Realisierung der Bildungslandschaft Altstadt Nord mit hoher Priorität umzusetzen und die vorhandenen Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung zu nutzen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die bereits begonnene Prüfung der Projekt- und Organisationsstruktur zügig fortzuführen. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, soll die Verwaltung die Fachausschüsse entsprechend informieren und dem Rat einen entsprechenden Vorschlag zu Beschlussfassung vorlegen.
4. Entwicklung eines Betriebssystems „Zukunft unserer Schulen“
Die Verwaltung wird beauftragt, ein dem Modellprojekt entsprechendes Betriebssystem als Pilotprojekt des Prozesses „Zukunft unserer Schulen“ zu entwickeln und den Fachausschüssen zu berichten.
Ergänzung durch die Bezirksvertretung
Innenstadt:
1.
Die
Bezirksvertretung Innenstadt bekräftigt ihren Beschluss vom 27.05.2010 und
bittet den Stadtentwicklungsausschuss, die Änderungen zum damaligen Beschluss
zu berücksichtigen.
2.
Die
Bezirksvertretung Innenstadt bittet die Verwaltung, über den Verlauf und das
Ergebnis der Beratung im Stadtentwicklungsausschuss zur nächsten
Bezirksvertretungssitzung zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und von Herrn Löwisch zugestimmt mit der Bitte an die nachfolgenden Gremien, den Anregungen zu folgen.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss (in der Fassung des Ausschusses für Schule und
Weiterbildung):
Der
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die bauliche Realisierung des Modellprojektes Bildungslandschaft Altstadt Nord. Die Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN Köln) besteht aus dem Hansagymnasium (Hansaring), einer Grundschule am Standort Gereonswall, einer Schule der Sekundarstufe I am Standort Gereonswall, dem Abendgymnasium Gereonsmühlengasse, der Jugendfreizeitanlage Klingelpütz (Vogteistr.), der Jugendverbandseinrichtung KSJ Tower (Gereonswall). und einer noch zu schaffenden Kindertagesstätte.
Der Rat der Stadt Köln beschließt
-anstelle der Gemeinschaftsgrundschule Gereonswall die sofortige Aufnahme der Celestin Freinét Schule, katholische Grundschule (Dagobertstr.) in die BAN Köln und deren Umzug nach baulicher Fertigstellung an den Standort Gereonswall / Kyotostraße,
- anstelle der Hauptschule Gereonswall die sofortige Aufnahme der Realschule am Rhein, Aufbaurealschule (Niederichstraße) in die BAN Köln und deren Verlagerung nach baulicher Fertigstellung an den Standort Gereonswall / Kyotostraße.
Er beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des vom Stadtentwicklungsausschuss am 10.06.2010 beschlossenen städtebaulichen Konzeptes, mit den folgenden Maßnahmen:
Planung der Hochbaumaßnahmen auf der Grundlage der im Rahmen des Modellprozesses entwickelten Raumprogramme für:
Generalinstandsetzung und Erweiterung Grundschulgebäude Gereonswall,
Abbruch und Neubau des Hauptschulgebäudes Gereonswall,
Neubau Tageseinrichtung für Kinder, Gereonswall,
Neubau Verbundgebäude Gereonswall,
Neubau Mensa und Werkstattgebäude Vogteistr.,
Generalinstandsetzung und Anbau Hansagymnasium,
Generalinstandsetzung Abendgymnasium Gereonsmühlengasse.
Die Einrichtungen der BAN Köln sind an der Entwicklung der Hochbauplanungen, dem Modellprojekt entsprechend, zu beteiligen.
Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beschließt die Freigabe der benötigten Planungskosten in Höhe von 14.000.000,-- € im Zeitraum von 2010 bis 2015 entsprechend der beiliegenden Aufstellung der geschätzten Kosten. Die Finanzierung erfolgt im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft.
Der Rat beschließt die Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen da sie unabweisbar sind.
1. Finanzierung der baulichen Realisierung der BAN:
Die in der vorliegenden Kostenschätzung bezifferten Kosten sind entsprechend des vorliegenden Zeit-Maßnahmeplanes in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen und in den jeweiligen Wirtschaftsplänen der Gebäudewirtschaft nachzuweisen.
2. Kooperation mit den Montag Stiftungen
Der Betriebsausschuss
Gebäudewirtschaft und der Rat der Stadt Köln begrüßen ausdrücklich die
Zusammenarbeit mit den Montag Stiftungen. Die Verwaltung wird beauftragt eine
Kooperationsvereinbarung mit den Montag Stiftungen vorzubereiten und dem Betriebsausschuss
Gebäudewirtschaft und dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Beschleunigte Verfahren und Organisation
Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Realisierung der Bildungslandschaft Altstadt Nord mit hoher Priorität umzusetzen und die vorhandenen Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung zu nutzen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die bereits begonnene Prüfung der Projekt- und Organisationsstruktur zügig fortzuführen. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, soll die Verwaltung die Fachausschüsse entsprechend informieren und dem Rat einen entsprechenden Vorschlag zu Beschlussfassung vorlegen.
4. Entwicklung eines Betriebssystems „Zukunft unserer Schulen“
Die Verwaltung wird beauftragt, ein dem Modellprojekt entsprechendes Betriebssystem als Pilotprojekt des Prozesses „Zukunft unserer Schulen“ zu entwickeln und den Fachausschüssen zu berichten.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU-Fraktion
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die bauliche Realisierung des Modellprojektes Bildungslandschaft Altstadt Nord. Die Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN Köln) besteht aus dem Hansagymnasium (Hansaring), einer Grundschule am Standort Gereonswall, einer Schule der Sekundarstufe I am Standort Gereonswall, dem Abendgymnasium Gereonsmühlengasse, der Jugendfreizeitanlage Klingelpütz (Vogteistr.), der Jugendverbandseinrichtung KSJ Tower (Gereonswall). und einer noch zu schaffenden Kindertagesstätte.
Der Rat der Stadt Köln beschließt
-anstelle der Gemeinschaftsgrundschule Gereonswall die sofortige Aufnahme der Celestin Freinét Schule, katholische Grundschule (Dagobertstr.) in die BAN Köln und deren Umzug nach baulicher Fertigstellung an den Standort Gereonswall / Kyotostraße,
- anstelle der Hauptschule Gereonswall die sofortige Aufnahme der Realschule am Rhein, Aufbaurealschule (Niederichstraße) in die BAN Köln und deren Verlagerung nach baulicher Fertigstellung an den Standort Gereonswall / Kyotostraße.
Er beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des vom Stadtentwicklungsausschuss am 10.06.2010 beschlossenen städtebaulichen Konzeptes, mit den folgenden Maßnahmen:
Planung der Hochbaumaßnahmen auf der Grundlage der im Rahmen des Modellprozesses entwickelten Raumprogramme für:
Generalinstandsetzung und Erweiterung Grundschulgebäude Gereonswall,
Abbruch und Neubau des Hauptschulgebäudes Gereonswall,
Neubau Tageseinrichtung für Kinder, Gereonswall,
Neubau Verbundgebäude Gereonswall,
Neubau Mensa und Werkstattgebäude Vogteistr.,
Generalinstandsetzung und Anbau Hansagymnasium,
Generalinstandsetzung Abendgymnasium Gereonsmühlengasse.
Die Einrichtungen der BAN Köln sind an der Entwicklung der Hochbauplanungen, dem Modellprojekt entsprechend, zu beteiligen.
Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beschließt die Freigabe der benötigten Planungskosten in Höhe von 14.000.000,-- € im Zeitraum von 2010 bis 2015 entsprechend der beiliegenden Aufstellung der geschätzten Kosten. Die Finanzierung erfolgt im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft.
Der Rat beschließt die Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen da sie unabweisbar sind.
1. Finanzierung der baulichen Realisierung der BAN:
Die in der vorliegenden Kostenschätzung bezifferten Kosten sind entsprechend des vorliegenden Zeit-Maßnahmeplanes in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen und in den jeweiligen Wirtschaftsplänen der Gebäudewirtschaft nachzuweisen.
2. Kooperation mit den Montag Stiftungen
Der Schulausschuss und der Rat
der Stadt Köln begrüßen ausdrücklich die Zusammenarbeit mit den Montag
Stiftungen. Die Verwaltung wird beauftrag eine Kooperationsvereinbarung mit den
Montag Stiftungen vorzubereiten und dem Schulausschuss und dem Rat der Stadt
Köln zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Beschleunigte Verfahren und Organisation
Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Realisierung der Bildungslandschaft Altstadt Nord mit hoher Priorität umzusetzen und die vorhandenen Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung zu nutzen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die bereits begonnene Prüfung der Projekt- und Organisationsstruktur zügig fortzuführen. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, soll die Verwaltung die Fachausschüsse entsprechend informieren und dem Rat einen entsprechenden Vorschlag zu Beschlussfassung vorlegen.
4. Entwicklung eines Betriebssystems „Zukunft unserer Schulen“
Die Verwaltung wird beauftragt, ein dem Modellprojekt entsprechendes Betriebssystem als Pilotprojekt des Prozesses „Zukunft unserer Schulen“ zu entwickeln und den Fachausschüssen zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei 1 Enthaltung (Sozialdienst katholischer Männer) zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die bauliche Realisierung des Modellprojektes Bildungslandschaft Altstadt Nord. Die Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN Köln) besteht aus dem Hansagymnasium (Hansaring), einer Grundschule am Standort Gereonswall, einer Schule der Sekundarstufe I am Standort Gereonswall, dem Abendgymnasium Gereonsmühlengasse, der Jugendfreizeitanlage Klingelpütz (Vogteistr.), der Jugendverbandseinrichtung KSJ Tower (Gereonswall). und einer noch zu schaffenden Kindertagesstätte.
Der Rat der Stadt Köln beschließt
-anstelle der Gemeinschaftsgrundschule Gereonswall die sofortige Aufnahme der Celestin Freinét Schule, katholische Grundschule (Dagobertstr.) in die BAN Köln und deren Umzug nach baulicher Fertigstellung an den Standort Gereonswall / Kyotostraße,
- anstelle der Hauptschule Gereonswall die sofortige Aufnahme der Realschule am Rhein, Aufbaurealschule (Niederichstraße) in die BAN Köln und deren Verlagerung nach baulicher Fertigstellung an den Standort Gereonswall / Kyotostraße.
Er beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des vom Stadtentwicklungsausschuss am 10.06.2010 beschlossenen städtebaulichen Konzeptes, mit den folgenden Maßnahmen:
Planung der Hochbaumaßnahmen auf der Grundlage der im Rahmen des Modellprozesses entwickelten Raumprogramme für:
Generalinstandsetzung und Erweiterung Grundschulgebäude Gereonswall,
Abbruch und Neubau des Hauptschulgebäudes Gereonswall,
Neubau Tageseinrichtung für Kinder, Gereonswall,
Neubau Verbundgebäude Gereonswall,
Neubau Mensa und Werkstattgebäude Vogteistr.,
Generalinstandsetzung und Anbau Hansagymnasium,
Generalinstandsetzung Abendgymnasium Gereonsmühlengasse.
Die Einrichtungen der BAN Köln sind an der Entwicklung der Hochbauplanungen, dem Modellprojekt entsprechend, zu beteiligen.
Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beschließt die Freigabe der benötigten Planungskosten in Höhe von 14.000.000,-- € im Zeitraum von 2010 bis 2015 entsprechend der beiliegenden Aufstellung der geschätzten Kosten. Die Finanzierung erfolgt im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft.
Der Rat beschließt die Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen da sie unabweisbar sind.
1. Finanzierung der baulichen Realisierung der BAN:
Die in der vorliegenden Kostenschätzung bezifferten Kosten sind entsprechend des vorliegenden Zeit-Maßnahmeplanes in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen und in den jeweiligen Wirtschaftsplänen der Gebäudewirtschaft nachzuweisen.
2. Kooperation mit den Montag Stiftungen
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Montag Stiftungen für die weitere Kooperation eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen und dem Rat hierüber zu berichten.
3. Beschleunigte Verfahren und Organisation
Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Realisierung der Bildungslandschaft Altstadt Nord mit hoher Priorität umzusetzen und die vorhandenen Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung zu nutzen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die bereits begonnene Prüfung der Projekt- und Organisationsstruktur zügig fortzuführen. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, soll die Verwaltung die Fachausschüsse entsprechend informieren und dem Rat einen entsprechenden Vorschlag zu Beschlussfassung vorlegen.
4. Entwicklung eines Betriebssystems „Zukunft unserer Schulen“
Die Verwaltung wird beauftragt, ein dem Modellprojekt entsprechendes Betriebssystem als Pilotprojekt des Prozesses „Zukunft unserer Schulen“ zu entwickeln und den Fachausschüssen zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU-Fraktion.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung des Schulausschusses:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die bauliche
Realisierung des Modellprojektes Bildungslandschaft Altstadt Nord. Die
Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN Köln) besteht aus dem Hansagymnasium
(Hansaring), einer Grundschule am Standort Gereonswall, einer Schule der
Sekundarstufe I am Standort Gereonswall, dem Abendgymnasium Gereonsmühlengasse,
der Jugendfreizeitanlage Klingelpütz (Vogteistr.), der
Jugendverbandseinrichtung KSJ Tower (Gereonswall). und einer noch zu
schaffenden Kindertagesstätte.
Der Rat der Stadt Köln beschließt
-anstelle der Gemeinschaftsgrundschule Gereonswall die sofortige Aufnahme der Celestin Freinét Schule, katholische Grundschule (Dagobertstr.) in die BAN Köln und deren Umzug nach baulicher Fertigstellung an den Standort Gereonswall / Kyotostraße,
- anstelle der Hauptschule Gereonswall die sofortige Aufnahme der Realschule am Rhein, Aufbaurealschule (Niederichstraße) in die BAN Köln und deren Verlagerung nach baulicher Fertigstellung an den Standort Gereonswall / Kyotostraße.
Er beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des vom Stadtentwicklungsausschuss am 10.06.2010 beschlossenen städtebaulichen Konzeptes, mit den folgenden Maßnahmen:
Planung der Hochbaumaßnahmen auf der Grundlage der im Rahmen des Modellprozesses entwickelten Raumprogramme für:
Generalinstandsetzung und Erweiterung Grundschulgebäude Gereonswall,
Abbruch und Neubau des Hauptschulgebäudes Gereonswall,
Neubau Tageseinrichtung für Kinder, Gereonswall,
Neubau Verbundgebäude Gereonswall,
Neubau Mensa und Werkstattgebäude Vogteistr.,
Generalinstandsetzung und Anbau Hansagymnasium,
Generalinstandsetzung Abendgymnasium Gereonsmühlengasse.
Die Einrichtungen der BAN Köln sind an der Entwicklung der Hochbauplanungen, dem Modellprojekt entsprechend, zu beteiligen.
Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
beschließt die Freigabe der benötigten Planungskosten in Höhe von 14.000.000,--
€ im Zeitraum von 2010 bis 2015 entsprechend der beiliegenden Aufstellung der
geschätzten Kosten. Die Finanzierung erfolgt im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft.
Der Rat beschließt die Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen da sie unabweisbar sind.
1. Finanzierung der baulichen Realisierung der BAN:
Die in der vorliegenden Kostenschätzung bezifferten Kosten sind entsprechend des vorliegenden Zeit-Maßnahmeplanes in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen und in den jeweiligen Wirtschaftsplänen der Gebäudewirtschaft nachzuweisen.
2. Kooperation mit den Montag Stiftungen
Der Schulausschuss und der Rat
der Stadt Köln begrüßen ausdrücklich die Zusammenarbeit mit den Montag
Stiftungen. Die Verwaltung wird beauftrag eine Kooperationsvereinbarung mit den
Montag Stiftungen vorzubereiten und dem Schulausschuss und dem Rat der Stadt
Köln zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Beschleunigte Verfahren und Organisation
Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Realisierung der Bildungslandschaft Altstadt Nord mit hoher Priorität umzusetzen und die vorhandenen Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung zu nutzen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die bereits begonnene Prüfung der Projekt- und Organisationsstruktur zügig fortzuführen. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, soll die Verwaltung die Fachausschüsse entsprechend informieren und dem Rat einen entsprechenden Vorschlag zu Beschlussfassung vorlegen.
4. Entwicklung eines Betriebssystems „Zukunft unserer Schulen“
Die Verwaltung wird beauftragt, ein dem Modellprojekt
entsprechendes Betriebssystem als Pilotprojekt des Prozesses „Zukunft unserer
Schulen“ zu entwickeln und den Fachausschüssen zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Schule und
Weiterbildung aus seiner Sitzung am 30.08.2010 und des Finanzausschusses aus
seiner Sitzung am 13.09.2010:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die bauliche Realisierung des Modellprojektes Bildungslandschaft Altstadt Nord. Die Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN Köln) besteht aus dem Hansagymnasium (Hansaring), einer Grundschule am Standort Gereonswall, einer Schule der Sekundarstufe I am Standort Gereonswall, dem Abendgymnasium Gereonsmühlengasse, der Jugendfreizeitanlage Klingelpütz (Vogteistr.), der Jugendverbandseinrichtung KSJ Tower (Gereonswall). und einer noch zu schaffenden Kindertagesstätte.
Der Rat der Stadt Köln beschließt
-anstelle der Gemeinschaftsgrundschule Gereonswall die sofortige Aufnahme der Celestin Freinét Schule, katholische Grundschule (Dagobertstr.) in die BAN Köln und deren Umzug nach baulicher Fertigstellung an den Standort Gereonswall / Kyotostraße,
- anstelle der Hauptschule Gereonswall die sofortige Aufnahme der Realschule am Rhein, Aufbaurealschule (Niederichstraße) in die BAN Köln und deren Verlagerung nach baulicher Fertigstellung an den Standort Gereonswall / Kyotostraße.
Er beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des vom Stadtentwicklungsausschuss am 10.06.2010 beschlossenen städtebaulichen Konzeptes, mit den folgenden Maßnahmen:
Planung der Hochbaumaßnahmen auf der Grundlage der im Rahmen des Modellprozesses entwickelten Raumprogramme für:
Generalinstandsetzung und Erweiterung Grundschulgebäude Gereonswall,
Abbruch und Neubau des Hauptschulgebäudes Gereonswall,
Neubau Tageseinrichtung für Kinder, Gereonswall,
Neubau Verbundgebäude Gereonswall,
Neubau Mensa und Werkstattgebäude Vogteistr.,
Generalinstandsetzung und Anbau Hansagymnasium,
Generalinstandsetzung Abendgymnasium Gereonsmühlengasse.
Die Einrichtungen der BAN Köln sind an der Entwicklung der Hochbauplanungen, dem Modellprojekt entsprechend, zu beteiligen.
Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beschließt die Freigabe der benötigten Planungskosten in Höhe von 14.000.000,-- € im Zeitraum von 2010 bis 2015 entsprechend der beiliegenden Aufstellung der geschätzten Kosten. Die Finanzierung erfolgt im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft.
Der Rat beschließt die Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen da sie unabweisbar sind.
1. Finanzierung der baulichen Realisierung der BAN:
Die in der vorliegenden Kostenschätzung bezifferten Kosten sind entsprechend des vorliegenden Zeit-Maßnahmeplanes in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen und in den jeweiligen Wirtschaftsplänen der Gebäudewirtschaft nachzuweisen.
2. Kooperation mit den Montag Stiftungen
Der Schulausschuss und der Rat
der Stadt Köln begrüßen ausdrücklich die Zusammenarbeit mit den Montag
Stiftungen. Die Verwaltung wird beauftrag eine Kooperationsvereinbarung mit den
Montag Stiftungen vorzubereiten und dem Schulausschuss und dem Rat der Stadt
Köln zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Beschleunigte Verfahren und Organisation
Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Realisierung der Bildungslandschaft Altstadt Nord mit hoher Priorität umzusetzen und die vorhandenen Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung zu nutzen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die bereits begonnene Prüfung der Projekt- und Organisationsstruktur zügig fortzuführen. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, soll die Verwaltung die Fachausschüsse entsprechend informieren und dem Rat einen entsprechenden Vorschlag zu Beschlussfassung vorlegen.
4. Entwicklung eines Betriebssystems „Zukunft unserer Schulen“
Die Verwaltung wird beauftragt, ein dem Modellprojekt entsprechendes Betriebssystem als Pilotprojekt des Prozesses „Zukunft unserer Schulen“ zu entwickeln und den Fachausschüssen zu berichten.
Der Rat beauftragt die Verwaltung im Übrigen, die Parkfläche als öffentliche Grünfläche zu widmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Hoffmann (Freie Wähle Köln) zugestimmt.