Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt die Vorlage.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Deitert, Dr. Klusemann und Schöppe)

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Marienburg – Bayenthal in der Fassung der paraphierten Anlage.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat.

 

 



Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: geändert beschlossen


- mündlicher Ergänzungsantrag der Fraktion Die Grünen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Marienburg – Bayenthal in der Fassung der paraphierten Anlage der Beschlussvorlage.

 

Der Verwaltung werden hierbei folgende Auflagen gemacht:

  1. In den nächsten Wochen ist eine Bürgerinformation über die Verordnung und deren Anwendung abzuhalten.
  2. Die betroffenen Haushalte werden zusätzlich mittels eines Faltblattes informiert.
  3. Die Anwendung der Verordnung ist gegenüber den in der Gefahrenzone wohnenden Bürgern tolerant auszulegen. Weil noch keine praktischen Erfahrungen vorliegen, ist ein flexibler Umgang mit den Vorschriften erforderlich.
  4. Im Anschluss an die am 03./04.09.10 stattfindende Hochwasser-Übung (in die die BI Hochwasser intensiv eingebunden wird) ist eine kritische Prüfung / Überarbeitung der VO vorzunehmen, bei der die o.g. BI zu beteiligen ist.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion bei Enthaltung von Herrn Schöppe zugestimmt. (Nicht anwesend: Herr Weißenberger)

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat den folgenden, von der Bezirksvertretung Rodenkirchen ergänzten, Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Marienburg – Bayenthal in der Fassung der paraphierten Anlage der Beschlussvorlage.

 

Der Verwaltung werden hierbei folgende Auflagen gemacht:

  1. In den nächsten Wochen ist eine Bürgerinformation über die Verordnung und deren Anwendung abzuhalten.
  2. Die betroffenen Haushalte werden zusätzlich mittels eines Faltblattes informiert.
  3. Die Anwendung der Verordnung ist gegenüber den in der Gefahrenzone wohnenden Bürgern tolerant auszulegen. Weil noch keine praktischen Erfahrungen vorliegen, ist ein flexibler Umgang mit den Vorschriften erforderlich.
  4. Im Anschluss an die am 03./04.09.10 stattfindende Hochwasser-Übung (in die die BI Hochwasser intensiv eingebunden wird) ist eine kritische Prüfung / Überarbeitung der VO vorzunehmen, bei der die o.g. BI zu beteiligen ist.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Pro Köln

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Marienburg – Bayenthal in der Fassung der paraphierten Anlage der Beschlussvorlage.

 

Der Verwaltung werden hierbei folgende Auflagen gemacht:

 

  1. In den nächsten Wochen ist eine Bürgerinformation über die Verordnung und deren Anwendung abzuhalten.

 

  1. Die betroffenen Haushalte werden zusätzlich mittels eines Faltblattes informiert.

 

  1. Die Anwendung der Verordnung ist gegenüber den in der Gefahrenzone wohnenden Bürgern tolerant auszulegen. Weil noch keine praktischen Erfahrungen vorliegen, ist ein flexibler Umgang mit den Vorschriften erforderlich.

 

  1. Im Anschluss an die am 03./04.09.10 stattfindende Hochwasser-Übung (in die die BI Hochwasser intensiv eingebunden wird) ist eine kritische Prüfung / Überarbeitung der VO vorzunehmen, bei der die o.g. BI zu beteiligen ist.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.