Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW folgende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO
NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir, dass zur Wahrung
von Fristen das Ausschreibungsverfahren, d.h. die Veröffentlichung der
Ausschreibung unabhängig der im Ratsbeschluss vom 02.02.2010 enthaltenen Vorbehalte,
eingeleitet werden darf.
Köln den, 15.04.2010
gez. Jürgen Roters gez. Klipper
Oberbürgermeister Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.