Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW folgende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:

 

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir, dass zur Wahrung von Fristen das Ausschreibungsverfahren, d.h. die Veröffentlichung der Ausschreibung unabhängig der im Ratsbeschluss vom 02.02.2010 enthaltenen Vorbehalte, eingeleitet werden darf.

 

 

Köln den, 15.04.2010

 

gez. Jürgen Roters                                                                            gez. Klipper

Oberbürgermeister                                                                           Ratsmitglied



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.