Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat stimmt dem Teilersatzneubau und der Grunderneuerung der rechtsrheinischen Rampe der Deutzer Brücke bei Gesamtkosten in Höhe von 7.207.830,00 EURO zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO) die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 120.000,00 EURO bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0320, Grunderneuerung Rampe Deutzer Brücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -; Hj. 2010. Die Realisierung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.

 

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat stimmt dem Teilersatzneubau und der Grunderneuerung der rechtsrheinischen Rampe der Deutzer Brücke bei Gesamtkosten in Höhe von 7.207.830,00 EURO zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO) die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 120.000,00 EURO bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0320, Grunderneuerung Rampe Deutzer Brücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -; Hj. 2010. Die Realisierung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.

 



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat stimmt dem Teilersatzneubau und der Grunderneuerung der rechtsrheinischen Rampe der Deutzer Brücke bei Gesamtkosten in Höhe von 7.207.830,00 EURO zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO) die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 120.000,00 EURO bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0320, Grunderneuerung Rampe Deutzer Brücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -; Hj. 2010. Die Realisierung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.