Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative:

  1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Herstellung des Kreisverkehrs Deutz-Mülheimer Straße/Messeallee Nord fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.

 

  1. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 257.366,05 € für die Herstellung des Kreisverkehrs Deutz-Mülheimer Straße/Messeallee Nord bei der Finanzstelle 6601-1201-1-1013 Deutz-Mülheimer Straße/Messeallee Nord, Kreisverkehr, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Hj. 2010.

 

Die Freigabe erfolgt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NW.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

  1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Herstellung des Kreisverkehrs Deutz-Mülheimer Straße/Messeallee Nord fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.

und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:

  1. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 257.366,05 € für die Herstellung des Kreisverkehrs Deutz-Mülheimer Straße/Messeallee Nord bei der Finanzstelle 6601-1201-1-1013 Deutz-Mülheimer Straße/Messeallee Nord, Kreisverkehr, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Hj. 2010.

 

Die Freigabe erfolgt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NW.

 



Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 257.366,05 € für die Herstellung des Kreisverkehrs Deutz-Mülheimer Straße/Messeallee Nord bei der Finanzstelle 6601-1201-1-1013 Deutz-Mülheimer Straße/Messeallee Nord, Kreisverkehr, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Hj. 2010.

 

Die Freigabe erfolgt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NW.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt