Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
verweist die Beschlussvorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Kalk und
in den Ausschuss für Umwelt und Grün.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Der Punkt ist zu Beginn der
Sitzung zurückgestellt worden.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das circa 15 800 m² große Grundstück, Gemarkung Rath, Flur 77, nördlich der Straßenrandbebauung Lützerathstraße, östlich der Straßenrandbebauung Rather Kirchweg, südlich der landwirtschaftlichen Fläche An der Leichten Hecke und westlich des Fichtenforstes (Flur 77, Flurstücke 979/182, 978/182, 182/2, 182/1, 237/133, 236/133, 278/132, 277/132, 276/132 und teilweise 129/2, 358/129) —Arbeitstitel: "Am Lusthaus" in Köln-Rath/Heumar— aufzustellen mit dem Ziel, "Allgemeines Wohngebiet" festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept
—Arbeitstitel: "Am Lusthaus" in Köln-Rath/
Heumar— zur Kenntnis;
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 mit der Planung auf der Grundlage des Planungskonzeptes Vorschlag 1 (Anlage 3).
Alternative 2: Planung auf Grundlage des Planungskonzeptes Vorschlag 3 in Anlage 5
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion pro Köln gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion.
Beschluss: zurückgestellt
Der Punkt ist zu
Beginn der Sitzung zurückgestellt worden.
Beschluss: geändert beschlossen
Stellv. Bezirksbürgermeister Kelz stellt den geänderten
Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
- beschließt,
nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das circa
15 800 m² große Grundstück, Gemarkung Rath, Flur 77, nördlich der
Straßenrandbebauung Lützerathstraße, östlich der Straßenrandbebauung
Rather Kirchweg, südlich der landwirtschaftlichen Fläche An der Leichten
Hecke und westlich des Fichtenforstes (Flur 77, Flurstücke 979/182,
978/182, 182/2, 182/1, 237/133, 236/133, 278/132, 277/132, 276/132 und
teilweise 129/2, 358/129) —Arbeitstitel: "Am Lusthaus" in
Köln-Rath/Heumar— aufzustellen mit dem Ziel, "Allgemeines
Wohngebiet" festzusetzen;
- nimmt das
städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: "Am Lusthaus" in
Köln-Rath/ Heumar— zur Kenntnis;
- beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 1 mit der Planung auf der Grundlage des
Planungskonzeptes Vorschlag 1 (Anlage 3) mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen:
-
Am nördlichen Rand des Plangebietes wird
östlich anschließend an die Erschließungsstraße zusätzlich ein Fuß- und Radweg
angelegt, der an dieser Stelle Sichtbeziehungen in den bestehenden Freiraum
zwischen Rath und Brück zulässt und der anschließend in östlicher Richtung über
das Plangebiet hinaus bis zur Lützerathstraße fortgeführt werden soll. Mit
diesem Fuß- und Radweg wird eine attraktive Wegeverbindung zwischen dem
Königsforst und dem Rather Kirchweg weitgehend abseits befahrener Straßen
geschaffen. Damit wird die Naherholungsfunktion gestärkt.
-
Aufgrund der zu erwartenden höheren
Frequentierung des Rather Kirchweges infolge der Bebauung ist im Bereich der
Einmündung des Rather Kirchwegs auf die Lützerathstraße eine adäquate
Querungshilfe über den Rather Kirchweg zu schaffen.
- stellt
fest, dass eine darüber hinausgehende Bebauung des bestehenden Freiraumes
zwischen Rath/Heumar und Brück dauerhaft ausgeschlossen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
(Analog der
Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Kalk mit Ergänzung zu Punkt 3)
Der Stadtentwicklungsausschuss
- beschließt,
nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das circa
15 800 m² große Grundstück, Gemarkung Rath, Flur 77, nördlich der
Straßenrandbebauung Lützerathstraße, östlich der Straßenrandbebauung Rather
Kirchweg, südlich der landwirtschaftlichen Fläche An der Leichten Hecke
und westlich des Fichtenforstes (Flur 77, Flurstücke 979/182, 978/182,
182/2, 182/1, 237/133, 236/133, 278/132, 277/132, 276/132 und teilweise
129/2, 358/129) —Arbeitstitel: "Am Lusthaus" in
Köln-Rath/Heumar— aufzustellen mit dem Ziel, "Allgemeines
Wohngebiet" festzusetzen;
- nimmt das
städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: "Am Lusthaus" in
Köln-Rath/ Heumar— zur Kenntnis;
- beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 1 mit der Planung auf der Grundlage des
Planungskonzeptes Vorschlag 1 bis 3
(Anlagen 3 bis 5) mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen:
-
Am nördlichen Rand des Plangebietes wird
östlich anschließend an die Erschließungsstraße zusätzlich ein Fuß- und Radweg
angelegt, der an dieser Stelle Sichtbeziehungen in den bestehenden Freiraum
zwischen Rath und Brück zulässt und der anschließend in östlicher Richtung über
das Plangebiet hinaus bis zur Lützerathstraße fortgeführt werden soll. Mit
diesem Fuß- und Radweg wird eine attraktive Wegeverbindung zwischen dem
Königsforst und dem Rather Kirchweg weitgehend abseits befahrener Straßen
geschaffen. Damit wird die Naherholungsfunktion gestärkt.
-
Aufgrund der zu erwartenden höheren
Frequentierung des Rather Kirchweges infolge der Bebauung ist im Bereich der
Einmündung des Rather Kirchwegs auf die Lützerathstraße eine adäquate
Querungshilfe über den Rather Kirchweg zu schaffen.
- stellt
fest, dass eine darüber hinausgehende Bebauung des bestehenden Freiraumes
zwischen Rath/Heumar und Brück dauerhaft ausgeschlossen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.