Beschluss: zurückgestellt


Die Beschlussvorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretungen Chorweiler und Nippes, in den Ausschuss Soziales und Senioren sowie in den Verkehrsausschuss.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Nippes stimmt der Vorlage der Verwaltung zu und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu entschieden:

1.        Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept Lindweiler mit seinen Planungs- und Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch.

2.        Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes beschließt der Rat für Köln-Lindweiler eine Festlegung als 'Gebiet der Sozialen Stadt' gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung ist in Anlage 1, Anhang - Karte 11 dargestellt.

3.        Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines 'Integriertes Handlungskonzeptes' (IHK) als Grundlage zur Einwerbung von staatlichen Fördermitteln. Das IHK ist aus dem Entwicklungskonzept Lindweiler abzuleiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

4.        Die in Anlage 1 unter Kapitel III - 4.5 aufgeführten 'ad hoc-Maßnahmen' sind von der Verwaltung vorab kurzfristig umzusetzen bzw. zu unterstützen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.        Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept Lindweiler mit seinen Planungs- und Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch wobei die Bezirksvertretung regelmäßig und zeitnah zu informieren ist.

2.        Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes beschließt der Rat für Köln-Lindweiler eine Festlegung als 'Gebiet der Sozialen Stadt' gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung ist in Anlage 1, Anhang - Karte 11 dargestellt.

3.        Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines 'Integriertes Handlungskonzeptes' (IHK) als Grundlage zur Einwerbung von staatlichen Fördermitteln. Das IHK ist aus dem Entwicklungskonzept Lindweiler abzuleiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen sie geplanten Maßnahmen nicht zu Lasten anderer Stadtteile im Bezirk vorgenommen werden. Wirtschaftsbetriebe vor Ort sollen aktiv in die Problemlösungen mit einbezogen werden. Gleichzeitig soll eine Offenheit für ergänzende Lösungsansätze angestrebt werden.

4.        Die in Anlage 1 unter Kapitel III - 4.5 aufgeführten 'ad hoc-Maßnahmen' sind von der Verwaltung vorab kurzfristig umzusetzen bzw. zu unterstützen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Geänderter Beschluss zu TOP 8.3.6:

Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Durchführung eines Ortstermins im Gewerbegebiet Lindweiler.

Beschluss über die Beschlussvorlage:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.        Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept Lindweiler mit seinen Planungs- und Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch.

2.        Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes beschließt der Rat für Köln-Lindweiler eine Festlegung als 'Gebiet der Sozialen Stadt' gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung ist in Anlage 1, Anhang - Karte 11 dargestellt.

3.        Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines 'Integriertes Handlungskonzeptes' (IHK) als Grundlage zur Einwerbung von staatlichen Fördermitteln. Das IHK ist aus dem Entwicklungskonzept Lindweiler abzuleiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

4.        Die in Anlage 1 unter Kapitel III - 4.5 aufgeführten 'ad hoc-Maßnahmen' sind von der Verwaltung vorab kurzfristig umzusetzen bzw. zu unterstützen.




Abstimmungsergebnis über den geänderter Beschluss zu TOP 8.3.6:

Einstimmig beschlossen

Abstimmungsergebnis über den Beschluss über die Beschlussvorlage:

Einstimmig beschlossen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales und Senioren empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

1.        Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept Lindweiler mit seinen Planungs- und Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch.

2.        Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes beschließt der Rat für Köln-Lindweiler eine Festlegung als 'Gebiet der Sozialen Stadt' gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung ist in Anlage 1, Anhang - Karte 11 dargestellt.

3.        Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines 'Integriertes Handlungskonzeptes' (IHK) als Grundlage zur Einwerbung von staatlichen Fördermitteln. Das IHK ist aus dem Entwicklungskonzept Lindweiler abzuleiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

4.        Die in Anlage 1 unter Kapitel III - 4.5 aufgeführten 'ad hoc-Maßnahmen' sind von der Verwaltung vorab kurzfristig umzusetzen bzw. zu unterstützen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1.        Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept Lindweiler mit seinen Planungs- und Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch.

2.        Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes beschließt der Rat für Köln-Lindweiler eine Festlegung als 'Gebiet der Sozialen Stadt' gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung ist in Anlage 1, Anhang - Karte 11 dargestellt.

3.        Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines 'Integriertes Handlungskonzeptes' (IHK) als Grundlage zur Einwerbung von staatlichen Fördermitteln. Das IHK ist aus dem Entwicklungskonzept Lindweiler abzuleiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

4.        Die in Anlage 1 unter Kapitel III - 4.5 aufgeführten 'ad hoc-Maßnahmen' sind von der Verwaltung vorab kurzfristig umzusetzen bzw. zu unterstützen.

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

1.        Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept Lindweiler mit seinen Planungs- und Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch.

2.        Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes beschließt der Rat für Köln-Lindweiler eine Festlegung als 'Gebiet der Sozialen Stadt' gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung ist in Anlage 1, Anhang - Karte 11 dargestellt.

3.        Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines 'Integriertes Handlungskonzeptes' (IHK) als Grundlage zur Einwerbung von staatlichen Fördermitteln. Das IHK ist aus dem Entwicklungskonzept Lindweiler abzuleiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

4.        Die in Anlage 1 unter Kapitel III - 4.5 aufgeführten 'ad hoc-Maßnahmen' sind von der Verwaltung vorab kurzfristig umzusetzen bzw. zu unterstützen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

1.        Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept Lindweiler mit seinen Planungs- und Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch.

2.        Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes beschließt der Rat für Köln-Lindweiler eine Festlegung als 'Gebiet der Sozialen Stadt' gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung ist in Anlage 1, Anhang - Karte 11 dargestellt.

3.        Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines 'Integriertes Handlungskonzeptes' (IHK) als Grundlage zur Einwerbung von staatlichen Fördermitteln. Das IHK ist aus dem Entwicklungskonzept Lindweiler abzuleiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

4.        Die in Anlage 1 unter Kapitel III - 4.5 aufgeführten 'ad hoc-Maßnahmen' sind von der Verwaltung vorab kurzfristig umzusetzen bzw. zu unterstützen.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.