Beschluss: zurückgestellt
Die Beschlussvorlage
wurde von der Verwaltung zurückgezogen.
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretungen Chorweiler und Nippes, in den Ausschuss Soziales
und Senioren sowie in den
Verkehrsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
Nippes stimmt der Vorlage der Verwaltung zu und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu
entschieden:
1.
Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept
Lindweiler mit seinen Planungs- und Handlungsempfehlungen unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch.
2.
Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes
beschließt der Rat für Köln-Lindweiler eine Festlegung als 'Gebiet der Sozialen
Stadt' gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung ist in
Anlage 1, Anhang - Karte 11 dargestellt.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der
Erstellung eines 'Integriertes Handlungskonzeptes' (IHK) als Grundlage zur
Einwerbung von staatlichen Fördermitteln. Das IHK ist aus dem
Entwicklungskonzept Lindweiler abzuleiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
4.
Die in Anlage 1 unter Kapitel III - 4.5
aufgeführten 'ad hoc-Maßnahmen' sind von der Verwaltung vorab kurzfristig
umzusetzen bzw. zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept
Lindweiler mit seinen Planungs- und Handlungsempfehlungen unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch wobei die Bezirksvertretung regelmäßig
und zeitnah zu informieren ist.
2.
Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes
beschließt der Rat für Köln-Lindweiler eine Festlegung als 'Gebiet der Sozialen
Stadt' gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung ist in Anlage
1, Anhang - Karte 11 dargestellt.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der
Erstellung eines 'Integriertes Handlungskonzeptes' (IHK) als Grundlage zur
Einwerbung von staatlichen Fördermitteln. Das IHK ist aus dem
Entwicklungskonzept Lindweiler abzuleiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen sie geplanten Maßnahmen
nicht zu Lasten anderer Stadtteile im Bezirk vorgenommen werden.
Wirtschaftsbetriebe vor Ort sollen aktiv in die Problemlösungen mit einbezogen
werden. Gleichzeitig soll eine Offenheit für ergänzende Lösungsansätze
angestrebt werden.
4. Die in Anlage 1 unter Kapitel III - 4.5 aufgeführten 'ad hoc-Maßnahmen' sind von der Verwaltung vorab kurzfristig umzusetzen bzw. zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Geänderter Beschluss zu TOP 8.3.6:
Die Bezirksvertretung
Chorweiler beschließt die Durchführung eines Ortstermins im Gewerbegebiet
Lindweiler.
Beschluss über die Beschlussvorlage:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept
Lindweiler mit seinen Planungs- und Handlungsempfehlungen unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch.
2.
Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes
beschließt der Rat für Köln-Lindweiler eine Festlegung als 'Gebiet der Sozialen
Stadt' gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung ist in
Anlage 1, Anhang - Karte 11 dargestellt.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der
Erstellung eines 'Integriertes Handlungskonzeptes' (IHK) als Grundlage zur
Einwerbung von staatlichen Fördermitteln. Das IHK ist aus dem
Entwicklungskonzept Lindweiler abzuleiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. Die in Anlage 1 unter Kapitel III - 4.5 aufgeführten 'ad hoc-Maßnahmen' sind von der Verwaltung vorab kurzfristig umzusetzen bzw. zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis über den geänderter Beschluss zu TOP
8.3.6:
Einstimmig beschlossen
Abstimmungsergebnis über den Beschluss über die
Beschlussvorlage:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales und Senioren empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept
Lindweiler mit seinen Planungs- und Handlungsempfehlungen unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch.
2.
Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes
beschließt der Rat für Köln-Lindweiler eine Festlegung als 'Gebiet der Sozialen
Stadt' gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung ist in
Anlage 1, Anhang - Karte 11 dargestellt.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung
eines 'Integriertes Handlungskonzeptes' (IHK) als Grundlage zur Einwerbung von
staatlichen Fördermitteln. Das IHK ist aus dem Entwicklungskonzept Lindweiler abzuleiten
und zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. Die in Anlage 1 unter Kapitel III - 4.5 aufgeführten 'ad hoc-Maßnahmen' sind von der Verwaltung vorab kurzfristig umzusetzen bzw. zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
1.
Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept
Lindweiler mit seinen Planungs- und Handlungsempfehlungen unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch.
2.
Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes
beschließt der Rat für Köln-Lindweiler eine Festlegung als 'Gebiet der Sozialen
Stadt' gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung ist in
Anlage 1, Anhang - Karte 11 dargestellt.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung
eines 'Integriertes Handlungskonzeptes' (IHK) als Grundlage zur Einwerbung von
staatlichen Fördermitteln. Das IHK ist aus dem Entwicklungskonzept Lindweiler
abzuleiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
4.
Die in Anlage 1 unter Kapitel III - 4.5
aufgeführten 'ad hoc-Maßnahmen' sind von der Verwaltung vorab kurzfristig
umzusetzen bzw. zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1.
Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept
Lindweiler mit seinen Planungs- und Handlungsempfehlungen unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch.
2.
Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes
beschließt der Rat für Köln-Lindweiler eine Festlegung als 'Gebiet der Sozialen
Stadt' gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung ist in
Anlage 1, Anhang - Karte 11 dargestellt.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der
Erstellung eines 'Integriertes Handlungskonzeptes' (IHK) als Grundlage zur
Einwerbung von staatlichen Fördermitteln. Das IHK ist aus dem
Entwicklungskonzept Lindweiler abzuleiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
4.
Die in Anlage 1 unter Kapitel III - 4.5
aufgeführten 'ad hoc-Maßnahmen' sind von der Verwaltung vorab kurzfristig
umzusetzen bzw. zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept
Lindweiler mit seinen Planungs- und Handlungsempfehlungen unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch.
2.
Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes
beschließt der Rat für Köln-Lindweiler eine Festlegung als 'Gebiet der Sozialen
Stadt' gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung ist in
Anlage 1, Anhang - Karte 11 dargestellt.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der
Erstellung eines 'Integriertes Handlungskonzeptes' (IHK) als Grundlage zur
Einwerbung von staatlichen Fördermitteln. Das IHK ist aus dem
Entwicklungskonzept Lindweiler abzuleiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
4.
Die in Anlage 1 unter Kapitel III - 4.5
aufgeführten 'ad hoc-Maßnahmen' sind von der Verwaltung vorab kurzfristig
umzusetzen bzw. zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.