Beschluss: geändert beschlossen
- mündlicher Ergänzungsantrag von Herrn Bronisz
1. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, einen 3.
Punkt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt anzufügen:
3. Die Abrissgenehmigung des Hauses Raderberger Straße 202 so lange auszusetzen, bis
- über die Petition der Bürgerinitiative „Bürgerinitiative für den Erhalt des Hauses Raderberger Straße 292“ entschieden und
- über den Antrag auf Unterschutzstellung des Gebäudes und der Werkshallen durch Herrn Dipl.-Ing. Kai Nilson, vom 30.08.2010, entschieden wurde.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen 5
Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der SPD-Fraktion und 1 Stimme der
FDP-Fraktion zugestimmt.(Nicht anwesend: Herren Balint und Schöppe)
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 67410/10 für das Gebiet zwischen den Straßenmitten der Raderberger Straße, des Raderthalgürtels, der westlichen Grenze des Weges zwischen Raderthalgürtel und südlichem Ende der Kreuznacher Straße und der südlichen und östlichen Grenzen des Weges zwischen der Kreuznacher Straße und der Raderberger Straße in Köln-Raderberg —Arbeitstitel: Westlich Raderberger Straße in Köln-Raderberg— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan Nr. 67410/10 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
3. Die
Abrissgenehmigung des Hauses Raderberger Straße 202 so lange auszusetzen, bis
- über die Petition der Bürgerinitiative
„Bürgerinitiative für den Erhalt des Hauses Raderberger Straße 292“
entschieden und
- über den Antrag auf
Unterschutzstellung des Gebäudes und der Werkshallen durch Herrn
Dipl.-Ing. Kai Nilson, vom 30.08.2010, entschieden wurde.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Enthaltung 1 Stimme der CDU-Fraktion und 2 Stimmen der Fraktion Die Grünen zugestimmt.(Nicht
anwesend: Herren Balint und Schöppe)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 67410/10 für das Gebiet zwischen den Straßenmitten der Raderberger Straße, des Raderthalgürtels, der westlichen Grenze des Weges zwischen Raderthalgürtel und südlichem Ende der Kreuznacher Straße und der südlichen und östlichen Grenzen des Weges zwischen der Kreuznacher Straße und der Raderberger Straße in Köln-Raderberg —Arbeitstitel: Westlich Raderberger Straße in Köln-Raderberg— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan Nr. 67410/10 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 67410/10 für das Gebiet zwischen den Straßenmitten der Raderberger Straße, des Raderthalgürtels, der westlichen Grenze des Weges zwischen Raderthalgürtel und südlichem Ende der Kreuznacher Straße und der südlichen und östlichen Grenzen des Weges zwischen der Kreuznacher Straße und der Raderberger Straße in Köln-Raderberg —Arbeitstitel: Westlich Raderberger Straße in Köln-Raderberg— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan Nr. 67410/10 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke.Köln bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.