Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW genehmigt der Rat die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:

 

Der Rat nimmt die Erhöhung der voraussichtlichen Kosten für die Gewerke des raumbildenden Ausbaus an den Haltestellen Rathaus bis Marktstr. in Höhe von rund 6,4 Mio. € gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW zur Kenntnis.

 

Die Mehrkosten in Höhe von rund 6,4 Mio. € sind nach Abstimmung mit dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland und dem Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund der Deckelung der Maßnahme nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) nicht zuwendungsfähig.

 

Der Rat beschließt die Finanzierung der nicht zuwendungsfähigen Mehrkosten in Höhe von rund 6,4 Mio. € im Rahmen des Schuldendienstes gemäß § 7 des Nord-Süd Stadtbahnvertrages.

 

 

Köln, den 20. August 2010

 

gez. Jürgen Roters                                                                            gez. Winrich Granitzka

Oberbürgermeister                                                                           Ratsmitglied



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.