Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW genehmigt der Rat die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:
Der Rat nimmt die Erhöhung der voraussichtlichen Kosten für die Gewerke des raumbildenden Ausbaus an den Haltestellen Rathaus bis Marktstr. in Höhe von rund 6,4 Mio. € gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW zur Kenntnis.
Die Mehrkosten in Höhe von rund 6,4 Mio. € sind nach Abstimmung mit dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland und dem Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund der Deckelung der Maßnahme nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) nicht zuwendungsfähig.
Der Rat beschließt die Finanzierung der nicht zuwendungsfähigen Mehrkosten in Höhe von rund 6,4 Mio. € im Rahmen des Schuldendienstes gemäß § 7 des Nord-Süd Stadtbahnvertrages.
Köln, den 20. August 2010
gez. Jürgen Roters gez. Winrich Granitzka
Oberbürgermeister Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.