Beschluss: ungeändert beschlossen
Der
Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die
Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmt und empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der
Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Holweide –Arbeitstitel: Bergisch Gladbacher Straße/Steyler
Straße in Köln-Holweide– für das Gebiet betreffend das Gewerbegebiet östlich
des Autobahnanschlusses Köln-Dellbrück an der Autobahn A 3, beiderseits
der Bergisch Gladbacher Straße, zwischen Honschaftsstraße, südlich der
Wohnsiedlung Josef-Wirth-Straße, östliche Grundstücksgrenze Bergisch Gladbacher
Straße 423, entlang der Bergisch Gladbacher Straße bis Hausnr. 440,
einschließlich der Grundstücke Vischeringstraße 1 bis 5, nördlich
Vischeringstraße 12, östliche Grundstücksgrenze des Gewerbegebietes bis zur
Kleingartenanlage, nördlich der Kleingartenanlage bis zur Zwickauer Straße,
Zwickauer Straße, Bergisch Gladbacher Straße bis zur Honschaftsstraße in Köln-Holweide
in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Holweide –Arbeitstitel: Bergisch Gladbacher Straße/Steyler
Straße in Köln-Holweide– für das Gebiet betreffend das Gewerbegebiet östlich
des Autobahnanschlusses Köln-Dellbrück an der Autobahn A 3, beiderseits
der Bergisch Gladbacher Straße, zwischen Honschaftsstraße, südlich der
Wohnsiedlung Josef-Wirth-Straße, östliche Grundstücksgrenze Bergisch Gladbacher
Straße 423, entlang der Bergisch Gladbacher Straße bis Hausnr. 440, einschließlich
der Grundstücke Vischeringstraße 1 bis 5, nördlich Vischeringstraße 12,
östliche Grundstücksgrenze des Gewerbegebietes bis zur Kleingartenanlage,
nördlich der Kleingartenanlage bis zur Zwickauer Straße, Zwickauer Straße,
Bergisch Gladbacher Straße bis zur Honschaftsstraße in Köln-Holweide in der zu
diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Holweide –Arbeitstitel: Bergisch Gladbacher Straße/Steyler
Straße in Köln-Holweide– für das Gebiet betreffend das Gewerbegebiet östlich
des Autobahnanschlusses Köln-Dellbrück an der Autobahn A 3, beiderseits
der Bergisch Gladbacher Straße, zwischen Honschaftsstraße, südlich der
Wohnsiedlung Josef-Wirth-Straße, östliche Grundstücksgrenze Bergisch Gladbacher
Straße 423, entlang der Bergisch Gladbacher Straße bis Hausnr. 440,
einschließlich der Grundstücke Vischeringstraße 1 bis 5, nördlich
Vischeringstraße 12, östliche Grundstücksgrenze des Gewerbegebietes bis zur
Kleingartenanlage, nördlich der Kleingartenanlage bis zur Zwickauer Straße,
Zwickauer Straße, Bergisch Gladbacher Straße bis zur Honschaftsstraße in Köln-Holweide
in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.