Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmt und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Holweide –Arbeitstitel: Bergisch Gladbacher Straße/Steyler Straße in Köln-Holweide– für das Gebiet betreffend das Gewerbegebiet östlich des Autobahnanschlusses Köln-Dellbrück an der Autobahn A 3, beiderseits der Bergisch Gladbacher Straße, zwischen Honschaftsstraße, südlich der Wohnsiedlung Josef-Wirth-Straße, östliche Grundstücksgrenze Bergisch Gladbacher Straße 423, entlang der Bergisch Gladbacher Straße bis Hausnr. 440, einschließlich der Grundstücke Vischeringstraße 1 bis 5, nördlich Vischeringstraße 12, östliche Grundstücksgrenze des Gewerbegebietes bis zur Kleingartenanlage, nördlich der Kleingartenanlage bis zur Zwickauer Straße, Zwickauer Straße, Bergisch Gladbacher Straße bis zur Honschaftsstraße in Köln-Holweide in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Holweide –Arbeitstitel: Bergisch Gladbacher Straße/Steyler Straße in Köln-Holweide– für das Gebiet betreffend das Gewerbegebiet östlich des Autobahnanschlusses Köln-Dellbrück an der Autobahn A 3, beiderseits der Bergisch Gladbacher Straße, zwischen Honschaftsstraße, südlich der Wohnsiedlung Josef-Wirth-Straße, östliche Grundstücksgrenze Bergisch Gladbacher Straße 423, entlang der Bergisch Gladbacher Straße bis Hausnr. 440, einschließlich der Grundstücke Vischeringstraße 1 bis 5, nördlich Vischeringstraße 12, östliche Grundstücksgrenze des Gewerbegebietes bis zur Kleingartenanlage, nördlich der Kleingartenanlage bis zur Zwickauer Straße, Zwickauer Straße, Bergisch Gladbacher Straße bis zur Honschaftsstraße in Köln-Holweide in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Holweide –Arbeitstitel: Bergisch Gladbacher Straße/Steyler Straße in Köln-Holweide– für das Gebiet betreffend das Gewerbegebiet östlich des Autobahnanschlusses Köln-Dellbrück an der Autobahn A 3, beiderseits der Bergisch Gladbacher Straße, zwischen Honschaftsstraße, südlich der Wohnsiedlung Josef-Wirth-Straße, östliche Grundstücksgrenze Bergisch Gladbacher Straße 423, entlang der Bergisch Gladbacher Straße bis Hausnr. 440, einschließlich der Grundstücke Vischeringstraße 1 bis 5, nördlich Vischeringstraße 12, östliche Grundstücksgrenze des Gewerbegebietes bis zur Kleingartenanlage, nördlich der Kleingartenanlage bis zur Zwickauer Straße, Zwickauer Straße, Bergisch Gladbacher Straße bis zur Honschaftsstraße in Köln-Holweide in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.