Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretungen Rodenkirchen, Porz und Innenstadt.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


- mündlicher Änderungsantrag der FDP-Fraktion

 

1. Beschluss:

 

Die betroffenen Bezirksvertretungen sind am Wettbewerb im Preisgericht zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Giesen und Dr. KLusemann.)

 

 

2. Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat ist mit dem Vorschlag zur Durchführung eines städtebaulich-konstruktiven Planungswettbewerbes mit 7 qualifizierten und erfahrenen Büros (Mehrfachbeauftragung) einverstanden, stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, den Planungswettbewerb durchzuführen und das Ergebnis dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Der Preisträger des Wettbewerbes soll mit der Planung der barrierefreien Rampen beauftragt werden.

 

Weiterhin beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für Planungsmittel in Höhe von 125.000,00 EUR bei der Finanzstelle 6901-1202-2-0300, behindertengerechte Rampen Südbrücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2010. Die den Ansatz übersteigenden Mittel in Höhe von 25.000,00 EUR werden im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzplanes 1202 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen - bereitgestellt. Die Deckung der Sollverlagerung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei Finanzstelle 6901-1202-1-0200 – Brücke Auenweg - in gleicher Höhe.

 

Die betroffenen Bezirksvertretungen sind am Wettbewerb im Preisgericht zu beteiligen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung von Herrn Schöppe zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Giesen und Dr. KLusemann.)

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Rat zu beschließen:

 

Der Rat ist mit dem Vorschlag zur Durchführung eines städtebaulich-konstruktiven Planungswettbewerbes mit 7 qualifizierten und erfahrenen Büros (Mehrfachbeauftragung) einverstanden, stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, den Planungswettbewerb durchzuführen und das Ergebnis dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Der Preisträger des Wettbewerbes soll mit der Planung der barrierefreien Rampen beauftragt werden.

 

Weiterhin beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für Planungsmittel in Höhe von 125.000,00 EUR bei der Finanzstelle 6901-1202-2-0300, behindertengerechte Rampen Südbrücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2010. Die den Ansatz übersteigenden Mittel in Höhe von 25.000,00 EUR werden im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzplanes 1202 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen - bereitgestellt. Die Deckung der Sollverlagerung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei Finanzstelle 6901-1202-1-0200 – Brücke Auenweg - in gleicher Höhe.



Abstimmungsergebnis:  Einstimmig angenommen

 

Beschluss: geändert beschlossen


Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Grimsehl anwesend.

Frau Berscheid bittet um folgende Ergänzung des Beschlussvorschlags:

„Es sollen auch andere Lösungen anstelle von Rampen zur Erreichung der Barrierefreiheit geprüft werden, damit der Eingriff in das Grün minimiert wird.“

 

Herr Grimsehl teilt mit, dass die Verwaltung, wie auch die Behindertenverbände und die Behindertenbeauftragte der Stadt Köln, von Aufzügen als Alternative abraten. Diese fallen oft Vandalismus zum Opfer und werden häufig im verstärkten Maße verunreinigt. Auch die Verwaltung hat als Ziel, das Bauwerk, so gut es geht, in das bestehende Grün zu integrieren. Es soll bei dem Bau der Bereich des Bahndammes so gut wie möglich genutzt werden.

Herr Reiferscheid sieht auch keine Alternativen zur Rampe. Er kann sich vorstellen, dass es zu einem besseren Ergebnis führt, wenn ein Planer, der die Örtlichkeit und Köln kennt und länger sich damit befassen kann, sich mit der Angelegenheit beschäftigt als wenn sich fünf Büros sich nur zwei Monate damit befassen. Die Verwaltung sieht jedoch eher Vorteile darin, dass mehrere Planer Vorschläge machen, die auch einschlägige Erfahrungen mit der Integration von neuen Bauten in historische Bauwerke und in die Landschaft haben.

Auch Herr Schenk sieht keine Alternative zu den Rampen. Er fragt nach dem rechtsrheinischen Bereich. Herr Grimsehl antwortet, dass auch dort eine Rampe geplant wird.

Auf eine Frage von Herrn Löwisch teilt er mit, dass die Rampe mit einer 6%igen Steigung mit Zwischenpodesten gebaut wird.

Er antwortet Herrn Hupke, dass die Bezirksvertretungen Innenstadt und Rodenkirchen an dem Wettbewerbsverfahren beteiligt werden.

Auf eine Frage von Herrn Mevenkamp teilt er mit, dass die Rampe eine Länge von ca. 100 m mit einer Abwinklung hat.

Trotz der Ausführungen der Verwaltung besteht Frau Berscheid auf ihrem Ergänzungsantrag mit folgender Erweiterung:

Es sollen auch andere Lösungen anstelle von Rampen und Aufzügen zur Erreichung der Barrierefreiheit geprüft werden, damit der Eingriff in das Grün minimiert wird.

 

Beschluss:

Der Rat ist mit dem Vorschlag zur Durchführung eines städtebaulich-konstruktiven Planungswettbewerbes mit 7 qualifizierten und erfahrenen Büros (Mehrfachbeauftragung) einverstanden, stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, den Planungswettbewerb durchzuführen und das Ergebnis dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Der Preisträger des Wettbewerbes soll mit der Planung der barrierefreien Rampen beauftragt werden.

 

Weiterhin beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für Planungsmittel in Höhe von 125.000,00 EUR bei der Finanzstelle 6901-1202-2-0300, behindertengerechte Rampen Südbrücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2010. Die den Ansatz übersteigenden Mittel in Höhe von 25.000,00 EUR werden im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzplanes 1202 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen - bereitgestellt. Die Deckung der Sollverlagerung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei Finanzstelle 6901-1202-1-0200 – Brücke Auenweg - in gleicher Höhe.

„Es sollen auch andere Lösungen anstelle von Rampen und Aufzügen zur Erreichung der Barrierefreiheit geprüft werden, damit der Eingriff in das Grün minimiert wird.“



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt mit der Ergänzung von Frau Berscheid

Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat ist mit dem Vorschlag zur Durchführung eines städtebaulich-konstruktiven Planungswettbewerbes mit 7 qualifizierten und erfahrenen Büros (Mehrfachbeauftragung) einverstanden, stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, den Planungswettbewerb durchzuführen und das Ergebnis dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Der Preisträger des Wettbewerbes soll mit der Planung der barrierefreien Rampen beauftragt werden.

 

Weiterhin beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für Planungsmittel in Höhe von 125.000,00 EUR bei der Finanzstelle 6901-1202-2-0300, behindertengerechte Rampen Südbrücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2010. Die den Ansatz übersteigenden Mittel in Höhe von 25.000,00 EUR werden im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzplanes 1202 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen - bereitgestellt. Die Deckung der Sollverlagerung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei Finanzstelle 6901-1202-1-0200 – Brücke Auenweg - in gleicher Höhe.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss stellt die Beschlussfassung zurück und verweist die Vorlage zunächst in die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik.

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt dem u. a. Beschlussvorschlag zu zustimmen, einen Wettbewerb zur barrierefreien Erschließung der Südbrücke durch Rampen durchzuführen:

 

 

„Der Rat ist mit dem Vorschlag zur Durchführung eines städtebaulich-konstruktiven Planungswettbewerbes mit 7 qualifizierten und erfahrenen Büros (Mehrfachbeauftragung) einverstanden, stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, den Planungswettbewerb durchzuführen und das Ergebnis dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Der Preisträger des Wettbewerbes soll mit der Planung der barrierefreien Rampen beauftragt werden.

 

Weiterhin beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für Planungsmittel in Höhe von 125.000,00 EUR bei der Finanzstelle 6901-1202-2-0300, behindertengerechte Rampen Südbrücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2010. Die den Ansatz übersteigenden Mittel in Höhe von 25.000,00 EUR werden im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzplanes 1202 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen - bereitgestellt. Die Deckung der Sollverlagerung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei Finanzstelle 6901-1202-1-0200 – Brücke Auenweg - in gleicher Höhe.“

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

ohne Votum in die Sondersitzung des Verkehrsausschusses verwiesen


Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Die Beschlussfassung wird bis zur nächsten Sitzung am 07.12.2010 zurückgestellt.

 

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: zurückgestellt


Geänderter Beschluss:

Der Verkehrsausschuss stellt die Beschlussfassung über die Verwaltungsvorlage und die vorliegenden Änderungsanträge bis zur nächsten Sitzung am 18.01.2011 zurück. Die Verwaltung wird gebeten zunächst zu prüfen, ob und inwieweit ein einfacher Ideenwettbewerb mit geeigneten Instituten der Universität oder den Fachhochschulen durchgeführt werden kann.




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der vorgesehene Planungswettbewerb für eine barrierefreie Anbindung der Südbrücke wird ausgesetzt.

 

Stattdessen ist mit geeigneten Instituten der Universität oder den Fachhochschulen zunächst ein studentischer Ideenwettbewerb (Semesterarbeit oder Workshop) durchzuführen.

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss gemäß Empfehlung des Verkehrsausschusses aus seiner Sitzung am 28.06.2011:

 

Der vorgesehene Planungswettbewerb für eine barrierefreie Anbindung der Südbrücke wird ausgesetzt.

 

Stattdessen ist mit geeigneten Instituten der Universität oder den Fachhochschulen zunächst ein studentischer Ideenwettbewerb (Semesterarbeit oder Workshop) durchzuführen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.