Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die
Bezirksvertretungen Rodenkirchen, Porz und Innenstadt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
- mündlicher Änderungsantrag der FDP-Fraktion
1. Beschluss:
Die betroffenen
Bezirksvertretungen sind am Wettbewerb im Preisgericht zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Giesen und
Dr. KLusemann.)
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat ist mit dem Vorschlag
zur Durchführung eines städtebaulich-konstruktiven Planungswettbewerbes mit 7
qualifizierten und erfahrenen Büros (Mehrfachbeauftragung) einverstanden,
stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, den Planungswettbewerb
durchzuführen und das Ergebnis dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Der
Preisträger des Wettbewerbes soll mit der Planung der barrierefreien Rampen
beauftragt werden.
Weiterhin beschließt
der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Freigabe von
investiven Auszahlungsermächtigungen für Planungsmittel in Höhe von 125.000,00
EUR bei der Finanzstelle 6901-1202-2-0300, behindertengerechte Rampen
Südbrücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2010. Die den
Ansatz übersteigenden Mittel in Höhe von 25.000,00 EUR werden im Rahmen der
echten Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzplanes 1202 - Verkehrsflächen
und -anlagen, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen - bereitgestellt.
Die Deckung der Sollverlagerung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei
Finanzstelle 6901-1202-1-0200 – Brücke Auenweg - in gleicher Höhe.
Die betroffenen Bezirksvertretungen sind am Wettbewerb im
Preisgericht zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung von Herrn Schöppe zugestimmt.
(Nicht anwesend: Herren Giesen und Dr. KLusemann.)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Rat zu beschließen:
Der Rat ist mit dem Vorschlag
zur Durchführung eines städtebaulich-konstruktiven Planungswettbewerbes mit 7
qualifizierten und erfahrenen Büros (Mehrfachbeauftragung) einverstanden,
stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, den Planungswettbewerb
durchzuführen und das Ergebnis dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Der
Preisträger des Wettbewerbes soll mit der Planung der barrierefreien Rampen
beauftragt werden.
Weiterhin beschließt
der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Freigabe von
investiven Auszahlungsermächtigungen für Planungsmittel in Höhe von 125.000,00
EUR bei der Finanzstelle 6901-1202-2-0300, behindertengerechte Rampen
Südbrücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2010. Die den
Ansatz übersteigenden Mittel in Höhe von 25.000,00 EUR werden im Rahmen der
echten Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzplanes 1202 - Verkehrsflächen
und -anlagen, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -
bereitgestellt. Die Deckung der Sollverlagerung erfolgt durch
Wenigerauszahlungen bei Finanzstelle 6901-1202-1-0200 – Brücke Auenweg - in
gleicher Höhe.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Beschluss: geändert beschlossen
Zu diesem
Tagesordnungspunkt ist Herr Grimsehl anwesend.
Frau Berscheid bittet
um folgende Ergänzung des Beschlussvorschlags:
„Es sollen auch andere
Lösungen anstelle von Rampen zur Erreichung der Barrierefreiheit geprüft
werden, damit der Eingriff in das Grün minimiert wird.“
Herr Grimsehl teilt
mit, dass die Verwaltung, wie auch die Behindertenverbände und die
Behindertenbeauftragte der Stadt Köln, von Aufzügen als Alternative abraten.
Diese fallen oft Vandalismus zum Opfer und werden häufig im verstärkten Maße
verunreinigt. Auch die Verwaltung hat als Ziel, das Bauwerk, so gut es geht, in
das bestehende Grün zu integrieren. Es soll bei dem Bau der Bereich des
Bahndammes so gut wie möglich genutzt werden.
Herr Reiferscheid
sieht auch keine Alternativen zur Rampe. Er kann sich vorstellen, dass es zu
einem besseren Ergebnis führt, wenn ein Planer, der die Örtlichkeit und Köln
kennt und länger sich damit befassen kann, sich mit der Angelegenheit
beschäftigt als wenn sich fünf Büros sich nur zwei Monate damit befassen. Die
Verwaltung sieht jedoch eher Vorteile darin, dass mehrere Planer Vorschläge
machen, die auch einschlägige Erfahrungen mit der Integration von neuen Bauten
in historische Bauwerke und in die Landschaft haben.
Auch Herr Schenk sieht
keine Alternative zu den Rampen. Er fragt nach dem rechtsrheinischen Bereich.
Herr Grimsehl antwortet, dass auch dort eine Rampe geplant wird.
Auf eine Frage von
Herrn Löwisch teilt er mit, dass die Rampe mit einer 6%igen Steigung mit
Zwischenpodesten gebaut wird.
Er antwortet Herrn
Hupke, dass die Bezirksvertretungen Innenstadt und Rodenkirchen an dem Wettbewerbsverfahren
beteiligt werden.
Auf eine Frage von
Herrn Mevenkamp teilt er mit, dass die Rampe eine Länge von ca. 100 m mit einer
Abwinklung hat.
Trotz der Ausführungen
der Verwaltung besteht Frau Berscheid auf ihrem Ergänzungsantrag mit folgender
Erweiterung:
Es sollen auch andere Lösungen anstelle von Rampen und Aufzügen zur
Erreichung der Barrierefreiheit geprüft werden, damit der Eingriff in das Grün
minimiert wird.
Beschluss:
Der Rat ist mit dem Vorschlag
zur Durchführung eines städtebaulich-konstruktiven Planungswettbewerbes mit 7
qualifizierten und erfahrenen Büros (Mehrfachbeauftragung) einverstanden,
stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, den Planungswettbewerb
durchzuführen und das Ergebnis dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Der Preisträger
des Wettbewerbes soll mit der Planung der barrierefreien Rampen beauftragt
werden.
Weiterhin beschließt
der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Freigabe von
investiven Auszahlungsermächtigungen für Planungsmittel in Höhe von 125.000,00
EUR bei der Finanzstelle 6901-1202-2-0300, behindertengerechte Rampen
Südbrücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2010. Die den
Ansatz übersteigenden Mittel in Höhe von 25.000,00 EUR werden im Rahmen der
echten Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzplanes 1202 - Verkehrsflächen
und -anlagen, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -
bereitgestellt. Die Deckung der Sollverlagerung erfolgt durch
Wenigerauszahlungen bei Finanzstelle 6901-1202-1-0200 – Brücke Auenweg - in
gleicher Höhe.
„Es sollen auch andere Lösungen anstelle von Rampen und Aufzügen zur
Erreichung der Barrierefreiheit geprüft werden, damit der Eingriff in das Grün
minimiert wird.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt mit der Ergänzung von Frau Berscheid
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat ist mit dem Vorschlag
zur Durchführung eines städtebaulich-konstruktiven Planungswettbewerbes mit 7
qualifizierten und erfahrenen Büros (Mehrfachbeauftragung) einverstanden,
stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, den Planungswettbewerb
durchzuführen und das Ergebnis dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Der
Preisträger des Wettbewerbes soll mit der Planung der barrierefreien Rampen
beauftragt werden.
Weiterhin beschließt
der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Freigabe von
investiven Auszahlungsermächtigungen für Planungsmittel in Höhe von 125.000,00
EUR bei der Finanzstelle 6901-1202-2-0300, behindertengerechte Rampen
Südbrücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2010. Die den
Ansatz übersteigenden Mittel in Höhe von 25.000,00 EUR werden im Rahmen der
echten Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzplanes 1202 - Verkehrsflächen
und -anlagen, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -
bereitgestellt. Die Deckung der Sollverlagerung erfolgt durch Wenigerauszahlungen
bei Finanzstelle 6901-1202-1-0200 – Brücke Auenweg - in gleicher Höhe.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt die Beschlussfassung zurück und verweist die Vorlage zunächst in die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt dem u. a.
Beschlussvorschlag zu zustimmen, einen Wettbewerb zur barrierefreien
Erschließung der Südbrücke durch Rampen durchzuführen:
„Der Rat ist mit dem
Vorschlag zur Durchführung eines städtebaulich-konstruktiven
Planungswettbewerbes mit 7 qualifizierten und erfahrenen Büros
(Mehrfachbeauftragung) einverstanden, stellt den Bedarf fest und beauftragt die
Verwaltung, den Planungswettbewerb durchzuführen und das Ergebnis dem Rat zur
Entscheidung vorzulegen. Der Preisträger des Wettbewerbes soll mit der Planung
der barrierefreien Rampen beauftragt werden.
Weiterhin beschließt
der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Freigabe von
investiven Auszahlungsermächtigungen für Planungsmittel in Höhe von 125.000,00
EUR bei der Finanzstelle 6901-1202-2-0300, behindertengerechte Rampen
Südbrücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2010. Die den
Ansatz übersteigenden Mittel in Höhe von 25.000,00 EUR werden im Rahmen der
echten Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzplanes 1202 - Verkehrsflächen
und -anlagen, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -
bereitgestellt. Die Deckung der Sollverlagerung erfolgt durch
Wenigerauszahlungen bei Finanzstelle 6901-1202-1-0200 – Brücke Auenweg - in
gleicher Höhe.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
ohne Votum in die Sondersitzung des Verkehrsausschusses verwiesen
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Beschlussfassung
wird bis zur nächsten Sitzung am 07.12.2010 zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: zurückgestellt
Geänderter Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt die Beschlussfassung über die
Verwaltungsvorlage und die vorliegenden Änderungsanträge bis zur nächsten
Sitzung am 18.01.2011 zurück. Die Verwaltung wird gebeten zunächst zu prüfen,
ob und inwieweit ein einfacher Ideenwettbewerb mit geeigneten Instituten der
Universität oder den Fachhochschulen durchgeführt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
Der vorgesehene Planungswettbewerb für eine barrierefreie Anbindung der
Südbrücke wird ausgesetzt.
Stattdessen ist mit geeigneten Instituten der Universität oder den
Fachhochschulen zunächst ein studentischer Ideenwettbewerb (Semesterarbeit
oder Workshop) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung des Verkehrsausschusses aus
seiner Sitzung am 28.06.2011:
Der vorgesehene Planungswettbewerb für eine barrierefreie Anbindung der
Südbrücke wird ausgesetzt.
Stattdessen ist mit geeigneten Instituten der Universität oder den
Fachhochschulen zunächst ein studentischer Ideenwettbewerb (Semesterarbeit
oder Workshop) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.