Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Kalk stellt den Punkt bis zur nächsten Sitzung zurück.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der
Bezirksvertretungen der Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden Fassung.
§ 38 soll wie folgt verändert werden:
(6) § 8 Abs. 2 und 3 dieser Geschäftsordnung sind entsprechend anzuwenden
auf die Bezirksbürgermeister/ den Bezirksbürgermeister und ihre/seine
Stellvertreterinnen/ Stellvertreter.
(16) Die in § 3 Absatz (3) geregelte Eingabe von Anträgen und Anfragen
trifft in ihrer Verpflichtung nicht für die Bezirksvertretungen zu.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der geänderten Beschlussvorlage der Verwaltung mehrheitlich mit 12 Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke.) gegen 5 Stimmen (CDU-Fraktion, pro Köln) zu.
Beschluss: zurückgestellt
- Vertagungsantrag der CDU-Fraktion
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt die Vorlage.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Balint, Struwe und Schöppe)
Beschluss: geändert beschlossen
Verwaltungsvorlage
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Porz stimmt der Verwaltungsvorlage mit den beschlossenen Änderungen zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
17
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme (pro Köln)
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
17
Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme (proKöln)
Beschluss: zurückgestellt
Der TOP wurde vor Eintritt in die Tagesordnung wegen Beratungsbedarfs vertagt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie folgt
zu entscheiden:
„Der Rat beschließt
die Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der
Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden Fassung.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Nippes erklärt, bei der Behebung technischer Probleme unterstützend tätig zu werden und nimmt ggf. auch Anträge und Anfragen entgegen, die nicht mit Session erstellt worden sind.
Beschluss: geändert beschlossen
1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der CDU-Fraktion):
Abweichend von § 2
Abs. 1 Satz 3, § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 3 können Vorschläge für die
Tagesordnung, Anträge, Anfragen und die Beantragung der Aktuellen Stunde auch
schriftlich bei dem/der Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin und dem/der
Bezirksbürgermeister/Bezirksbürgermeisterin eingereicht werden. Erfolgt die
Einreichung durch eine Fraktion, so muss das Schriftstück durch die
Fraktionsvorsitzende/den Fraktionsvorsitzenden bzw. eine Stellvertreterin oder
Stellvertreter oder die Fraktionsgeschäftsführerin/den Fraktionsgeschäftsführer
unterzeichnet werden; Einzelmandatsträgerinnen/Einzelmandatsträger
unterzeichnen selbst.
In Einpflegung in
das bei der Stadt Köln verwendete Sitzungsmanagementprogramm erfolgt in diesen
Fällen unverzüglich durch das Bürgeramt. Eine Verpflichtung der Mitglieder der
Bezirksvertretung, das Sitzungsmanagement zu benutzen, besteht nicht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Nicht anwesend:
Frau Steinmann
2. Beschluss (Vorlage):
Die
Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, unter Berücksichtigung der von
der Bezirksvertretung beschlossenen Änderung, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
die Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der
Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Steinmann
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
die Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der
Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden Fassung.
Die Verkürzung der Vorlagefristen und die Pflicht zur Verwendung des elektronischen Sitzungsmanagement-Programms Session werden von der Bezirksvertretung Innenstadt abgelehnt. Für die Fristenberechnungen sind durchgängig Kalendertage statt Arbeitstage anzugeben. Auf die redaktionellen Änderungen wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt, ohne Enthaltung.
Beschluss: zurückgestellt
Die Beschlussvorlage
wurde in die nächste Sitzung vertagt.
Beschluss: geändert beschlossen
Bezirksbürgermeister
Thiele stellt fest, dass beide Anträge in einigen Punkten gleichlautend sind
und lässt über die Änderungsvorschläge einzeln abstimmen:
Beschlüsse:
Änderungsantrag
der SPD- und CDU-Fraktion:
1. § 2 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:
Die Vorlagen (Beschlussvorlagen und Anträge) zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten für den Rat sind den Ratsmitgliedern mindestens 9 Arbeitstage vor dem
Sitzungstermin zuzustellen. Dies gilt nicht für Änderungsanträge,
Stellungnahmen, Beantwortungen von Anfragen und Mitteilungen.
Begründung: Die Frist von 5 Arbeitstagen ist zu kurz bemessen, um eine
geordnete Vorberatung in den Fraktionen sicherstellen zu können.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Änderungsantrag
der SPD- und CDU-Fraktion:
- § 2 Abs. 6 wird wie
folgt gefasst:
Beschlussvorlagen, die nicht fristgerecht 9 Arbeitstage vor dem Sitzungstermin zugestellt worden sind, werden in der entsprechenden Sitzung nicht mehr behandelt, es sei denn, alle Ratsmitglieder stimmen einer Behandlung der Vorlage in der Ratssitzung vor Eintritt in die Tagesordnung zu; dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 12 Abs. 3 dieser Geschäftsordnung (Dringlichkeitsanträge).
Begründung: Die Frist von 5 Arbeitstagen ist zu kurz bemessen, um eine geordnete Vorberatung in den Fraktionen sicherstellen zu können.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Änderungsantrag
der SPD-Fraktion:
- § 3 Abs. 2 Satz 2
wird gestrichen.
Begründung: Die Regelung ist unsinnig. Feiertage sind keine Arbeitstage und werden daher bereits bei der Fristberechnung der Arbeitstage nicht mit berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Änderungsantrag
der SPD- und CDU-Fraktion:
- In § 38 wird ein
neuer Absatz 1a in folgender Fassung eingefügt:
Abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 3, § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 3 können Vorschläge für die Tagesordnung, Anträge, Anfragen und die Beantragung der Aktuellen Stunde auch schriftlich bei dem/der Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin und dem/der Bezirksbürgermeister/Bezirksbürgermeisterin eingereicht werden. Erfolgt die Einreichung durch eine Fraktion, so muss das Schriftstück durch die Fraktionsvorsitzende/den Fraktionsvorsitzenden bzw. eine Stellvertreterin oder Stellvertreter oder die Fraktionsgeschäftsführerin/den Fraktionsgeschäftsführer unterzeichnet werden; Einzelmandatsträger/innen unterzeichnen selbst. Die Einpflegung in das bei der Stadt Köln verwendete Sitzungsmanagementprogramm erfolgt in diesen Fällen unverzüglich durch das Bürgeramt.
Begründung: Mit dieser Regelung wird den Besonderheiten der Mandatswahrnehmung in den Bezirksvertretungen Rechnung getragen. Die Fraktionen und Gruppen verfügen dort nicht über hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Geschäftsführung der BV wird durch das Bürgeramt wahrgenommen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Änderungsantrag
der SPD- und CDU-Fraktion:
- § 38 Abs. 6 wird wie
folgt gefasst:
§ 8 Abs. 2 und 3 dieser Geschäftsordnung sind entsprechend anzuwenden auf die Bezirksbürgermeisterin/den Bezirksbürgermeister und ihre/seine Stellvertreterinnen/ Stellvertreter.
Begründung: Sitzungsleitende Maßnahmen und Entscheidungen der/des Vorsitzenden haben auch in den Sitzungen der Bezirksvertretungen nicht öffentlich diskutiert zu werden.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme des Einzelvertreters
Wiener (pro Köln) zugestimmt.
Änderungsantrag
der SPD-Fraktion:
6.
In § 38 Absätze 3
und 15 wird der Verweis auf § 35 jeweils
durch § 34 ersetzt.
Begründung: Berichtigung der Zitierung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Änderungsantrag
der CDU-Fraktion:
7.
§ 3 Abs. 3 Satz 1 und § 4 Abs. 3 Satz 1 werden
wie folgt ergänzt:
(3) Anträge einer Fraktion… unterzeichnen und
in der Regel mittels des bei….
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Änderungsantrag
der CDU-Fraktion, ergänzt durch die SPD-Fraktion:
8. § 5 Aktuelle Stunde, Absatz 6
Ablehnung der Änderung, da bei strenger Auslegung auch Themen, die in Anfragen,
Mitteilungen etc. behandelt werden, nicht Thema einer Aktuellen Stunde werden
könnten!
Es wird darum gebeten, eine Formulierung zu finden, die sicherstellt, dass
Punkte, die in Anfragen und Mitteilungen behandelt werden, gleichwohl
Gegenstand einer Aktuellen Stunde sein können.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Änderungsantrag
der CDU-Fraktion:
9. § 16 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt ergänzt:
Im Anschluss…. erteilt der Sitzungsleiter das Wort nach der größenmäßigen
Gewichtung im Rat (mit Ausnahme der Antrag
stellenden Fraktion).
Begründung: Ohne diesen Zusatz dürfte die größte Fraktion, soweit
auch Antragsteller, direkt zweimal reden!
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Änderungsantrag
der CDU-Fraktion:
10. § 33 Fraktionsvorsitzendenbesprechung
Ablehnung der Neufassung
Begründung: Die Neufassung stellt die Durchführung in das Ermessen des
OB, was aber dem Sinn zum Beispiel bei Diskussion sitzungsleitender Maßnahmen
in der FVB widerspricht; alte Fassung war weiter gefasst für Teilnahme der
Fraktionsmitglieder.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion und der Einzelvertreter Wiener (pro Köln) und Meurer-Eichberg
(FDP) abgelehnt.
Änderungsantrag
des Einzelvertreters Fischer (die Linke.):
11. § 30 Abs. 2, Satz 1 wird gestrichen
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die
Stimme des Einzelvertreters Fischer (Die Linke.) abgelehnt.
Bezirksbürgermeister Thiele
stellt abschließend den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit den o. g.
Änderungsbeschlüssen zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk
empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Änderung
der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln gemäß
der in Anlage 1 beiliegenden Fassung mit folgenden Änderungen:
-
§ 2 Abs. 5 wird
wie folgt gefasst:
Die Vorlagen (Beschlussvorlagen und Anträge) zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten für den Rat sind den Ratsmitgliedern mindestens 9 Arbeitstage vor dem
Sitzungstermin zuzustellen. Dies gilt nicht für Änderungsanträge,
Stellungnahmen, Beantwortungen von Anfragen und Mitteilungen.
-
§ 2 Abs. 6 wird
wie folgt gefasst:
Beschlussvorlagen, die nicht fristgerecht 9 Arbeitstage
vor dem Sitzungstermin zugestellt worden sind, werden in der entsprechenden
Sitzung nicht mehr behandelt, es sei denn, alle Ratsmitglieder stimmen einer
Behandlung der Vorlage in der Ratssitzung vor Eintritt in die Tagesordnung zu;
dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 12 Abs. 3 dieser Geschäftsordnung
(Dringlichkeitsanträge).
-
§ 3 Abs. 2 Satz 2
wird gestrichen.
-
In § 38 wird ein
neuer Absatz 1a in folgender Fassung eingefügt:
Abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 3, § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 3 können
Vorschläge für die Tagesordnung, Anträge, Anfragen und die Beantragung der
Aktuellen Stunde auch schriftlich bei dem/der
Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin und dem/der Bezirksbürgermeister/Bezirksbürgermeisterin
eingereicht werden. Erfolgt die Einreichung durch eine Fraktion, so muss das
Schriftstück durch die Fraktionsvorsitzende/den Fraktionsvorsitzenden bzw. eine
Stellvertreterin oder Stellvertreter oder die Fraktionsgeschäftsführerin/den
Fraktionsgeschäftsführer unterzeichnet werden; Einzelmandatsträger/innen
unterzeichnen selbst. Die Einpflegung in das bei der Stadt Köln verwendete
Sitzungsmanagementprogramm erfolgt in diesen Fällen unverzüglich durch das
Bürgeramt.
-
§ 38 Abs. 6 wird wie
folgt gefasst:
§ 8 Abs. 2 und 3 dieser Geschäftsordnung sind entsprechend
anzuwenden auf die Bezirksbürgermeisterin/den Bezirksbürgermeister und
ihre/seine Stellvertreterinnen/Stellvertreter.
-
In § 38 Absätze 3
und 15 wird der Verweis auf § 35 jeweils
durch § 34 ersetzt.
-
§ 3 Abs. 3 Satz 1 und § 4 Abs. 3 Satz 1 werden
wie folgt ergänzt:
(3) Anträge einer Fraktion… unterzeichnen und
in der Regel mittels des bei….
-
§ 5 Aktuelle
Stunde, Absatz 6
Ablehnung der Änderung, da bei strenger Auslegung auch Themen, die in Anfragen,
Mitteilungen etc. behandelt werden, nicht Thema einer Aktuellen Stunde werden
könnten!
Es wird darum gebeten, eine Formulierung zu finden, die sicherstellt, dass
Punkte, die in Anfragen und Mitteilungen behandelt werden, gleichwohl
Gegenstand einer Aktuellen Stunde sein können.
-
§ 16 Absatz 2
Satz 1 wird wie folgt ergänzt:
Im Anschluss…. erteilt der Sitzungsleiter das Wort nach der größenmäßigen
Gewichtung im Rat (mit Ausnahme der Antrag
stellenden Fraktion).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Einzelvertreter Fischer (Die Linke.) und Wiener (pro
Köln) zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
die Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der
Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen gegen Frau Wolter.
Beschluss: geändert beschlossen
1. Beschluss: (Änderungsantrag
von Herrn Schöppe)
Punkt 6 des Änderungsantrages soll in nichtöffentlicher Sitzung
diskutiert und beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimme von Herrn Schöppe abgelehnt. (Nicht anwesend: Herr Dr.
Klusemann)
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fasen:
Der Rat beschließt
die Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der
Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden Fassung mit den folgenden Änderungen:
- Alle Fristen, die auf „5 Arbeitstage“ geändert wurden, sollen in „6
Arbeitstage“ geändert werden.
- Es soll weiterhin für die BV-en die Möglichkeit der schriftlichen
Eingabe von Anfragen und Anträgen bestehen, die durch die Bürgerämter
mittels des elektronischen Sitzungsmanagement-Programms bei Bedarf
eingegeben werden können. Hierzu ist in § 38 (2) eine entsprechende
Ergänzung zu machen.
- § 2 (2) soll komplett gestrichen werden.
- § 3 (2) Der letzte Satz soll gestrichen werden.
- § 33 soll unverändert in der alten Version bestehen bleiben.
- § 38 Abs. 6 wird wie folgt gefasst:
§ 8 Abs. 2 und 3 dieser Geschäftsordnung sind
entsprechend anzuwenden auf die Bezirksbürgermeister/ den Bezirksbürgermeister
und ihre/seine Stellvertreterinnen/ Stellvertreter.
Begründung: Sitzungsleitende Maßnahmen und Entscheidungen der Vorsitzes haben
auch in den Sitzungen der Bezirksvertretungen nicht öffentlich diskutiert zu
werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt. (Nicht anwesend: Herr Dr. Klusemann)
Beschluss: geändert beschlossen
1. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
die Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der
Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden Fassung mit folgenden Änderungen:
1. § 38 (6) soll wie folgt geändert werden:
Der § 8 (2) und (3) dieser Geschäftsordnung ist anzuwenden auf die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister und ihre / seine Stellvertreterinnen / Stellvertreter.
2. Für die Bezirksvertreterinnen / Bezirksvertreter soll weiterhin die Möglichkeit der schriftlichen Eingabe von Anfragen und Anträgen bestehen, die die Bürgerämter mittels des elektronischen Sitzungsmanagementsprogramms bei Bedarf eingeben werden.
Hierzu ist ein zusätzlicher § 38 (16) erforderlich, in dem eine entsprechende Ergänzung vorzunehmen ist.
3. Die Verkürzung der Vorlagefristen werden von der Bezirksvertretung 6 abgelehnt. Für die Fristenberechungen sind durchgängig Kalendertage anstatt Arbeitstage anzugeben. Die Anzahl der Kalendertage soll aus der derzeitig gültigen Geschäftsordnung in die neu zu beschließende Geschäftsordnung übernommen werden.
Hierzu ist ein weiterer § 38 (17) erforderlich, der diese Ergänzung enthält.
4. Des Weiteren soll ein neu eingefügter § 38 (18) vorgenommen werden, in dem aufgenommen wird, dass § 2 (2) in den Bezirksvertretungen nicht gilt.
5. § 38 (9) soll wie folgt ergänzt werden:
Sofern Beratungsergebnisse des letzten beteiligten Fachausschusses nicht vorliegen bzw. nicht zu erwarten sind und die 6 Wochen Frist mit dem Zeitpunkt des Eingangs der Vorlage bei der Bezirksbürgermeisterin / beim Bezirksbürgermeistern beginnt ist von der 6 Wochen Frist grundsätzlich abzusehen. Stattdessen soll die Vorlage einmal vertagt werden können und in der dann folgenden Sitzung behandelt werden. Wird die Beschlussvorlage nicht behandelt gilt dies als Zustimmung.
Alle Änderungsvorschläge der Bezirksvertretung Chorweiler beziehen sich auf die Textfassung der Geschäftsordnung in der vorliegenden Beschlussvorlage 3398/2010.
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
§ 30 (2) Satz 1 wird gestrichen.
Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss:
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Schöppe (pro Köln)
Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss:
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU-Fraktion (6), von Herrn Kleinjans, Frau Wittsack-Junge (Fraktion Bündnis´90 / Die Grünen) und Herrn Birkholz (FDP) gegen die Stimmen der SPD-Fraktion (5, da ohne Herrn Kircher), Herrn Hanfland (Fraktion Bündnis´90 / Die Grünen), Herrn Schöppe (pro Köln) und Herrn Wernig (Die Linke)
Beschluss: geändert beschlossen
geänderter Beschluss:
Der Ausschuss
AVR/Vergabe/Internationales empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der
Rat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der
Bezirksvertretungen der Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden Fassung inklusive
der zusätzlichen Änderungen aus Anlage 4.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
gegen die Stimme der Fraktion Pro Köln und bei Enthaltung der FDP zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen