Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss bittet, den Ausschuss für Umwelt und Grün in die Beratungsfolge aufzunehmen und verweist die Vorlage im Übrigen ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz beschließt folgende Ergänzungen
zum Beschluss über die Einleitung betreffend die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 7242/02 und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung (Airport-Business-Park
in Köln-Porz-Gremberghoven):
·
Die neu
zu schaffende Ausgleichsfläche ist unter Berücksichtigung aller Ökopunkte
ausschließlich im Stadtbezirk Porz bereits zu stellen. Der Ausgleich soll nach
einem mit BUND und NABU abgestimmten Konzept zwischen Porz-Zündorf und
Porz-Langel erfolgen. Der Projektentwickler garantiert die Übernahme der
Grünpflegekosten durch den Investor für mind. 5 Jahre.
·
Es ist
ein umfassendes Verkehrsgutachten für den Bereich Frankfurter Str / Alter
Deutzer Postweg vor zu stellen, aus dem die zu erwartenden Verkehrsströme und
-belastungen unter Berücksichtigung sowohl der weiteren Verkehrsentwicklung als
auch der sukzessiven Weiterentwicklung des Airport-Business-Parks.
·
Die
verkehrliche Hauptanbindung des Jakob-Linden-Weg soll über den Alten Deutzer
Postweg erfolgen. Die letztere Straße muss entsprechend ausgebaut und
ertüchtigt werden.
·
Der
Investor hat für eine ausreichende Regenwasserversickerung auf dem Grundstück
zu sorgen.
·
Für die
Energieversorgung sollen innovative Versorgungskonzepte mit dezentraler
Energieerzeugung z.B. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung und einem hohen Anteil regenerativer
Energieerzeugung sowie einer hohen Energieeffizienz eingesetzt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig in der geänderten Fassung
beschlossen.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7242/02 gemäß § 2 Absatz
1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet 40 m
südlich der Bundesautobahn A 4 (Köln - Olpe), gelegen zwischen der
Bahntrasse Köln - Troisdorf und dem Josef-Linden-Weg –Arbeitstitel: Airport-Business-Park
(2. Änderung) in Köln-Porz-Gremberghoven– einzuleiten;
2. nimmt
das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell
1 (Aushang).
Außerdem soll von
der Verwaltung geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen folgende
Ergänzungen umzusetzen sind:
·
Die neu
zu schaffende Ausgleichsfläche ist unter Berücksichtigung aller Ökopunkte
ausschließlich im Stadtbezirk Porz bereits zu stellen. Der Ausgleich soll nach
einem mit BUND und NABU abgestimmten Konzept zwischen Porz-Zündorf und
Porz-Langel erfolgen. Der Projektentwickler garantiert die Übernahme der
Grünpflegekosten durch den Investor für mind. 5 Jahre.
·
Es ist
ein umfassendes Verkehrsgutachten für den Bereich Frankfurter Str / Alter
Deutzer Postweg vor zu stellen, aus dem die zu erwartenden Verkehrsströme und
-belastungen unter Berücksichtigung sowohl der weiteren Verkehrsentwicklung als
auch der sukzessiven Weiterentwicklung des Airport-Business-Parks.
·
Die
verkehrliche Hauptanbindung des Jakob-Linden-Weg soll über den Alten Deutzer
Postweg erfolgen. Die letztere Straße muss entsprechend ausgebaut und
ertüchtigt werden.
·
Der
Investor hat für eine ausreichende Regenwasserversickerung auf dem Grundstück
zu sorgen.
·
Für die
Energieversorgung sollen innovative Versorgungskonzepte mit dezentraler
Energieerzeugung z.B. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung und einem hohen Anteil
regenerativer Energieerzeugung sowie einer hohen Energieeffizienz eingesetzt
werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Stellv.
Bezirksbürgermeister Kelz lässt über den neuen Beschlussvorschlag der
SPD-Fraktion abstimmen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk nimmt
das vorliegende städtebauliche
Planungskonzept und die Absicht, das Verfahren zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7242/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit §
1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet 40 m südlich der Bundesautobahn
A 4 (Köln - Olpe), gelegen zwischen der Bahntrasse Köln - Troisdorf und dem
Josef-Linden-Weg –Arbeitstitel: Airport-Business-Park (2. Änderung) in
Köln-Porz-Gremberghoven– einzuleiten
zur Kenntnis
und gibt dazu folgende auf Aspekte der Verkehrserschließung beschränkte Stellungnahme ab:
1. Es wird festgestellt, dass eine Erschließung
über die Straße „Alter Deutzer Postweg“ nur dann möglich ist, wenn die Straße „Alter
Deutzer Postweg“ vor der Realisierung des Vorhabens ausgebaut worden
ist.
- Die
durch das Vorhaben ausgelösten weiteren LKW-Verkehre im
Airport-Business-Park werden als problematisch angesehen. Die Verwaltung
wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept für die Frankfurter Straße im Bereich
Ostheim und Porz-Gremberghoven unter Berücksichtigung sowohl der weiteren
Verkehrsentwicklung als auch der sukzessiven Weiterentwicklung des
Airport-Business-Parks zu entwickeln und den beteiligten Gremien zur
Beschlussfassung vorzulegen. Ebenfalls sollen die Verkehrsauswirkungen auf
die umliegenden Stadtteile betrachtet werden.
Die
Bezirksvertretung Kalk bittet den Stadtentwicklungsausschuss um
Berücksichtigung der Stellungnahme im Rahmen der dortigen Beschlussfassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung des Bezirksvertreters Wiener (pro Köln) zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7242/02 gemäß § 2 Absatz
1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet 40 m
südlich der Bundesautobahn A 4 (Köln - Olpe), gelegen zwischen der
Bahntrasse Köln - Troisdorf und dem Josef-Linden-Weg –Arbeitstitel: Airport-Business-Park
(2. Änderung) in Köln-Porz-Gremberghoven– einzuleiten;
2. nimmt
das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell
1 (Aushang).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.