Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 Go NW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters  und eines Ratsmitgliedes:

 

1.   Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW beschließen wir im Rahmen der Überwachung der Verkehrsbeschränkungen (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h für LKW über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) für den Schwerlastverkehr im Bereich der Zoobrücke die Umrüstung von 6 stationären Geschwindigkeitsmessanlagen auf eine PKW/LKW Selektierung sowie die Beschaffung von 4 zusätzlichen Messeinrichtungen für eine lückenlose Geschwindigkeitsüberwachung

2.   Gleichzeitig beschließen wir zur Finanzierung der genannten Maßnahme eine überplanmäßige investive Auszahlung im Haushaltsjahr 2010 i.H.v. 182.000 € im Teilfinanzplan 0205 -Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen.

Der überplanmäßige Mehrbedarf wird durch investive Wenigerauszahlungen in gleicher Höhe im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV , Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen gedeckt, da sich die Umsetzung der Maßnahme "Brücke Auenweg" (Finanzstelle 6901-1202-1-0200) verzögert. Die jährlichen Unterhaltungsaufwendungen i.H.v. rd. 5000 € werden aus dem laufenden Budget des Ordnungs- und Verkehrsdienstes bestritten

 

 

Köln, den 08.10.2010

 

gez. Jürgen Roters                                                                                   gez. Winrich Granitzka

Oberbürgermeister                                                                                  Ratsmitglied



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln zugestimmt.