Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 Go NW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:
1. Gemäß
§ 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW beschließen wir im Rahmen der Überwachung der
Verkehrsbeschränkungen (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h für LKW über 7,5
Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) für den Schwerlastverkehr im Bereich der
Zoobrücke die Umrüstung von 6 stationären Geschwindigkeitsmessanlagen auf eine
PKW/LKW Selektierung sowie die Beschaffung von 4 zusätzlichen Messeinrichtungen
für eine lückenlose Geschwindigkeitsüberwachung
2. Gleichzeitig beschließen wir zur Finanzierung der genannten Maßnahme eine überplanmäßige investive Auszahlung im Haushaltsjahr 2010 i.H.v. 182.000 € im Teilfinanzplan 0205 -Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Der überplanmäßige Mehrbedarf wird durch investive Wenigerauszahlungen in gleicher Höhe im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV , Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen gedeckt, da sich die Umsetzung der Maßnahme "Brücke Auenweg" (Finanzstelle 6901-1202-1-0200) verzögert. Die jährlichen Unterhaltungsaufwendungen i.H.v. rd. 5000 € werden aus dem laufenden Budget des Ordnungs- und Verkehrsdienstes bestritten
Köln, den 08.10.2010
gez. Jürgen Roters gez. Winrich Granitzka
Oberbürgermeister Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln zugestimmt.