Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP Fraktion.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich beiderseits des Wiener Platzes (einschließlich Stadthalle und Wienerplatz 2 –Bull-Hochhaus) und beiderseits der Genovevastraße und der Frankfurter Straße von der Bergisch Gladbacher Straße bis einschließlich zum Mülheimer Bahnhof und Teile zwischen dem Gleisgebiet in Köln-Mülheim –Arbeitstitel: "Bezirkszentrum Wiener Platz/Frankfurter Straße" in Köln-Mülheim– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten (hierunter fallen Spiel- und Automatenhallen und nicht Diskotheken, Tanzlokale, Restaurants etc.) sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

 

(analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Mülheim)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich beiderseits des Wiener Platzes (einschließlich Stadthalle und Wienerplatz 2 –Bull-Hochhaus) und beiderseits der Genovevastraße und der Frankfurter Straße von der Bergisch Gladbacher Straße bis einschließlich zum Mülheimer Bahnhof und Teile zwischen dem Gleisgebiet in Köln-Mülheim –Arbeitstitel: "Bezirkszentrum Wiener Platz/Frankfurter Straße" in Köln-Mülheim– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten (hierunter fallen Spiel- und Automatenhallen und nicht Diskotheken, Tanzlokale, Restaurants etc.) sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.