Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales und Senioren empfiehlt dem Rat einstimmig die Annahme des folgenden Beschlussvorschlags:
Der Rat beschließt,
vorrangig die Planung für den Neubau von Wohnraum im öffentlich geförderten
Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Augsburger Str. 1 und 4, 51103 Köln (Gemarkung
Vingst, Flur 1. Flurstücke 479, 3641) zu betreiben.
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung Leistungsphasen eins bis vier Mindestsatz, zur Neubebauung mit öffentlich geförderten Wohnungen zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) zur Beurteilung des Bauvorhabens einzuholen.
Zur Finanzierung der voraussichtlichen Planungskosten in Höhe von 190.000,00 € stehen im Teilfinanzplan 1004 – Wohnen, Haushaltsjahre 2010/2011, Mittel zur Verfügung. Der Rat beschließt die Freigabe der Mittel.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Bezirksbürgermeister Thiele stellt denn durch die CDU-Fraktion ergänzten
Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt,
vorrangig die Planung für den Neubau von Wohnraum im öffentlich geförderten
Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Augsburger Str. 1 und 4, 51103 Köln (Gemarkung
Vingst, Flur 1. Flurstücke 479, 3641) zu betreiben.
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung Leistungsphasen eins bis vier Mindestsatz, zur Neubebauung mit öffentlich geförderten Wohnungen zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) zur Beurteilung des Bauvorhabens einzuholen.
Zur Finanzierung der voraussichtlichen Planungskosten in Höhe von 190.000,00 € stehen im Teilfinanzplan 1004 – Wohnen, Haushaltsjahre 2010/2011, Mittel zur Verfügung. Der Rat beschließt die Freigabe der Mittel.
Die Verwaltung wird
gebeten, die Detailplanung der Bezirksvertretung Kalk zur Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung des Einzelvertreters Wiener (pro Köln) bei Nichtteilnahme des Bezirksvertreters Müller (CDU-Fraktion) zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt,
vorrangig die Planung für den Neubau von Wohnraum im öffentlich geförderten
Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Augsburger Str. 1 und 4, 51103 Köln
(Gemarkung Vingst, Flur 1. Flurstücke 479, 3641) zu betreiben.
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung Leistungsphasen eins bis vier Mindestsatz, zur Neubebauung mit öffentlich geförderten Wohnungen zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) zur Beurteilung des Bauvorhabens einzuholen.
Zur Finanzierung der voraussichtlichen Planungskosten in Höhe von 190.000,00 € stehen im Teilfinanzplan 1004 – Wohnen, Haushaltsjahre 2010/2011, Mittel zur Verfügung. Der Rat beschließt die Freigabe der Mittel.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt, vorrangig die Planung für den Neubau von Wohnraum im
öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Augsburger
Str. 1 und 4, 51103 Köln (Gemarkung Vingst, Flur 1. Flurstücke 479, 3641) zu
betreiben.
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung Leistungsphasen eins bis vier Mindestsatz, zur Neubebauung mit öffentlich geförderten Wohnungen zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) zur Beurteilung des Bauvorhabens einzuholen.
Zur Finanzierung der voraussichtlichen Planungskosten in Höhe von 190.000,00 € stehen im Teilfinanzplan 1004 – Wohnen, Haushaltsjahre 2010/2011, Mittel zur Verfügung. Der Rat beschließt die Freigabe der Mittel.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt,
vorrangig die Planung für den Neubau von Wohnraum im öffentlich geförderten
Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Augsburger Str. 1 und 4, 51103 Köln (Gemarkung
Vingst, Flur 1. Flurstücke 479, 3641) zu betreiben.
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung Leistungsphasen eins bis vier Mindestsatz, zur Neubebauung mit öffentlich geförderten Wohnungen zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) zur Beurteilung des Bauvorhabens einzuholen.
Zur Finanzierung der voraussichtlichen Planungskosten in Höhe von 190.000,00 € stehen im Teilfinanzplan 1004 – Wohnen, Haushaltsjahre 2010/2011, Mittel zur Verfügung. Der Rat beschließt die Freigabe der Mittel.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.