Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

„Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG):

 

  1. Die Katholische Grundschule Palmstraße 1, 50672 Köln, wird zum 31.07.2011 aufgelöst.

  2. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“

 

 



 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Herr Deutsch merkt an, dass eine Verringerung der Anmeldungszahlen durchaus auch in der 30jährigen Unterbringung in provisorischen Containern begründet sein kann. Wenn die Stadt keine ansprechenden Angebote macht, darf man sich über den Rückgang der Anmeldezahlen nicht wundern.

Frau Dr. Reimers ergänzt den Beschluss um die Forderung, dass der Schulstandort erhalten bleiben muss.

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG):

 

  1. Die Katholische Grundschule Palmstraße 1, 50672 Köln, wird zum 31.07.2011 aufgelöst.

  2. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

  3. Der Schulstandort Palmstraße 1 bleibt erhalten.


Abstimmungsergebnis:

So geändert einstimmig beschlossen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG):

 

  1. Die Katholische Grundschule Palmstraße 1, 50672 Köln, wird zum 31.07.2011 aufgelöst.

  2. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.