Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
„Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG):
- Die
Katholische Grundschule Palmstraße 1, 50672 Köln, wird zum 31.07.2011
aufgelöst.
- Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Herr Deutsch merkt an,
dass eine Verringerung der Anmeldungszahlen durchaus auch in der 30jährigen
Unterbringung in provisorischen Containern begründet sein kann. Wenn die Stadt
keine ansprechenden Angebote macht, darf man sich über den Rückgang der
Anmeldezahlen nicht wundern.
Frau Dr. Reimers ergänzt
den Beschluss um die Forderung, dass der Schulstandort erhalten bleiben muss.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG):
- Die
Katholische Grundschule Palmstraße 1, 50672 Köln, wird zum 31.07.2011
aufgelöst.
- Die
sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
- Der Schulstandort Palmstraße 1 bleibt
erhalten.
Abstimmungsergebnis:
So geändert einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG):
- Die
Katholische Grundschule Palmstraße 1, 50672 Köln, wird zum 31.07.2011
aufgelöst.
- Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.