Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Stadt Köln verzichtet grundsätzlich auf die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes gemäß § 36 a des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG).



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Beschluss zustimmend zur Kenntnis.



Abstimmungsergebnis:

Bei 10 Ja Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Stadt Köln verzichtet grundsätzlich auf die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes gemäß § 36 a des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG).



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.Köln zugestimmt.