Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Integrationsrat bittet den Rat zu beschließen

1.      die Verteilung der im Haushaltsplan 2010/2011 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen, veranschlagten Fördermittel in Höhe von 380.000 € für die anerkannten Interkulturellen Zentren für das Jahr 2010 gemäß Anlagen 2.1 – 2.3,

2.      die Ablehnung des Antrages des Islamischen Kulturvereins e.V. – siehe Anlage 4 sowie

3.      eine Verwendung der Restmittel in Höhe von 4.000 € für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Interkulturellen Zentren.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem unter Beachtung der Voraussetzungen des § 82 GO (vorläufige Haushaltsführung), mit der Auszahlung der entsprechenden Abschlagszahlung für das IV. Quartal 2010 (Abschlagszahlungen für die Quartale I. bis III. unter Beachtung von § 82 GO wurden geleistet).

 

Der Rat bittet die Kämmerin die Haushaltsmittel für Fort- und Weiterbildung, soweit sie nicht mehr in 2010 verausgabt werden können, nach Möglichkeit in das Haushaltsjahr 2011 zu übertragen.




Abstimmungsergebnis:

Die Beschlussvorlage wurde getrennt abgestimmt:
Punkt 1 und 2 - einstimmig beschlossen,
Punkt 3 – Änderungsantrag zur Beschlussvorlage der Verwaltung mehrheitlich mit drei Gegenstimmen der CDU Fraktion und einer Enthaltung beschlossen.

Die in der Sache befangenen Mitglieder des Integrationsrates Frau Giurano, Frau Karadeli-Yasar, Herr Keltek und Herr Rempel nehmen nicht an der Diskussion und Abstimmung teil.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

ohne Votum in den Rat verwiesen


Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss - Variante I:

Der Ausschuss für Soziales und Senioren empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlags in der Fassung des Integrationsrates:

 

 

Der Rat beschließt

1.      die Verteilung der im Haushaltsplan 2010/2011 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen, veranschlagten Fördermittel in Höhe von 380.000 € für die anerkannten Interkulturellen Zentren für das Jahr 2010 gemäß Anlagen 2.1 – 2.3,

2.      die Ablehnung des Antrages des Islamischen Kulturvereins e.V. – siehe Anlage 4 sowie

3.      eine Verwendung der Restmittel in Höhe von 4.000 € für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Interkulturellen Zentren.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem unter Beachtung der Voraussetzungen des § 82 GO (vorläufige Haushaltsführung), mit der Auszahlung der entsprechenden Abschlagszahlung für das IV. Quartal 2010 (Abschlagszahlungen für die Quartale I. bis III. unter Beachtung von § 82 GO wurden geleistet).

 

Der Rat bittet die Kämmerin die Haushaltsmittel für Fort- und Weiterbildung, soweit sie nicht mehr in 2010 verausgabt werden können, nach Möglichkeit in das Haushaltsjahr 2011 zu übertragen.

 




Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss in der Fassung der Empfehlung des Integrationsrates aus seiner Sitzung am 13.12.2010:

 

Der Rat beschließt

 

1.      die Verteilung der im Haushaltsplan 2010/2011 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen, veranschlagten Fördermittel in Höhe von 380.000 € für die anerkannten Interkulturellen Zentren für das Jahr 2010 gemäß Anlagen 2.1 – 2.3,

 

2.      die Ablehnung des Antrages des Islamischen Kulturvereins e.V. – siehe Anlage 4 sowie

 

3.      eine Verwendung der Restmittel in Höhe von 4.000 € für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Interkulturellen Zentren.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem unter Beachtung der Voraussetzungen des § 82 GO (vorläufige Haushaltsführung), mit der Auszahlung der entsprechenden Abschlagszahlung für das IV. Quartal 2010 (Abschlagszahlungen für die Quartale I. bis III. unter Beachtung von § 82 GO wurden geleistet).

 

Der Rat bittet die Kämmerin die Haushaltsmittel für Fort- und Weiterbildung, soweit sie nicht mehr in 2010 verausgabt werden können, nach Möglichkeit in das Haushaltsjahr 2011 zu übertragen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.