Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

ohne Votum in den Rat verwiesen


Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NW in Höhe von insgesamt 1.913.300 € im Teilplan 0106 – Zentrale Dienstleistungen – in der Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit 1.420.000 €) und in der Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen mit 493.300 €) im Haushaltsjahr 2010.

 

Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksamen Wenigeraufwand im Teilplan 0104 – IT- und Kommunikationsdienste – bei Teilplanzeile 16 mit 24.300 € sowie im Teilplan 0105 – Organisationsmanagement – bei Teilplanzeile 16 mit 372.000 €.

Der verbleibende Mehraufwand in Höhe von 1.517.000 € wird durch Mehrerträge beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer im Teilergebnisplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, in Teilplanzeile 1, Steuern und ähnliche Abgabe im HJ 2010 gedeckt.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.