Beschluss: zurückgestellt
Die Beschlussvorlage
wird in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses Bühnen behandelt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
- Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln i.V.m. § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2009, sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 01.09.2008 bis 31.08.2009, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 26. Februar 2010 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, fest.
- Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr vom 01.09.2008 bis 31.08.2009 in Höhe von 2.070.647,62€ wird wie folgt verwendet:
- Zuführung zu einer zweckgebundenen Rücklage für Betriebsmittel.
- Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
- Dem Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Diese Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Beschlussfassung über die Vorlage
wird zurückgestellt.
Beschluss: geändert beschlossen
Abweichende Beschlussempfehlung:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der
Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt
Köln
i.V.m.
§ 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO
NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2009, sowie den Lagebericht für das
Geschäftsjahr
01.09.2008 bis 31.08.2009, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
vom
26. Februar 2010 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche
Warentreu-
hand
AG, fest.
2. Der Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr vom 01.09.2008 bis 31.08.2009 in Höhe von
2.070.647,62€
wird wie folgt verwendet:
50
% des Gewinnes sollen wie Alternative verwendet werden und der zweckgebundene
Rücklage
für die Generalsanierung der Bühnen Köln zugeführt werden.
Über
die Verwendung soll der Betriebsausschuss und der Finanzausschuss vorab
unterrichtet
werden.
Die
übrigen 50 % des Gewinnes sollen entsprechend dem Beschlussvorschlag einer
zweck-
gebundenen
Rücklage für Betriebsmittel zugeführt werden.
3. Der Betriebsleitung wird
Entlastung erteilt.
4. Dem
Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung des Finanzausschusses aus
seiner Sitzung am 11.07.2011:
1. Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln i.V.m. § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2009, sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 01.09.2008 bis 31.08.2009, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 26. Februar 2010 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, fest.
2. Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr vom 01.09.2008 bis 31.08.2009 in Höhe von 2.070.647,62€ wird wie folgt verwendet:
50 % des Gewinnes sollen wie
Alternative verwendet werden und der zweckgebundene Rücklage für die
Generalsanierung der Bühnen Köln zugeführt werden. Über die Verwendung soll der
Betriebsausschuss und der Finanzausschuss vorab unterrichtet werden.
Die übrigen 50 % des Gewinnes sollen entsprechend dem Beschlussvorschlag einer
zweckgebundenen Rücklage für Betriebsmittel zugeführt werden.
3. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
4. Dem Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.