Beschluss: zurückgestellt


Die Beschlussvorlage wird in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses Bühnen behandelt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

  1. Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln i.V.m. § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2009, sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 01.09.2008 bis 31.08.2009, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 26. Februar 2010 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, fest.

 

  1. Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr vom 01.09.2008 bis 31.08.2009 in Höhe von 2.070.647,62€ wird wie folgt verwendet:

 

-          Zuführung zu einer zweckgebundenen Rücklage für Betriebsmittel.

 

  1. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

  1. Dem Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Diese Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Die Beschlussfassung über die Vorlage wird zurückgestellt.


Beschluss: geändert beschlossen


Abweichende Beschlussempfehlung:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:


1.      Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln
          i.V.m. § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
          (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2009, sowie den Lagebericht für das
          Geschäftsjahr 01.09.2008 bis 31.08.2009, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
          vom 26. Februar 2010 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreu-
          hand AG, fest.

2.       Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr vom 01.09.2008 bis 31.08.2009 in Höhe von
          2.070.647,62€ wird wie folgt verwendet:

          50 % des Gewinnes sollen wie Alternative verwendet werden und der zweckgebundene
          Rücklage für die Generalsanierung der Bühnen Köln zugeführt werden.
          Über die Verwendung soll der Betriebsausschuss und der Finanzausschuss vorab
          unterrichtet werden.
          Die übrigen 50 % des Gewinnes sollen entsprechend dem Beschlussvorschlag einer zweck-
          gebundenen Rücklage für Betriebsmittel zugeführt werden.

3.       Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.


4.      Dem Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss gemäß Empfehlung des Finanzausschusses aus seiner Sitzung am 11.07.2011:

 

1.             Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln i.V.m. § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2009, sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 01.09.2008 bis 31.08.2009, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 26. Februar 2010 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, fest.

 

 

2.             Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr vom 01.09.2008 bis 31.08.2009 in Höhe von 2.070.647,62€ wird wie folgt verwendet:

 

          50 % des Gewinnes sollen wie Alternative verwendet werden und der zweckgebundene Rücklage für die Generalsanierung der Bühnen Köln zugeführt werden. Über die Verwendung soll der Betriebsausschuss und der Finanzausschuss vorab unterrichtet werden.
Die übrigen 50 % des Gewinnes sollen entsprechend dem Beschlussvorschlag einer zweckgebundenen Rücklage für Betriebsmittel zugeführt werden.

 

 

3.             Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

 

4.             Dem Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.