Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in den Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld und in die Bezirksvertretung Ehrenfeld.

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion pro Köln.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      den Aufstellungsbeschluss vom 27.11.2008 betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 um das Gebiet zwischen Grüner Weg und Melatengürtel (Flurstücke 389, 461 und 486 in Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld) —Arbeitstitel: Mischgebiet Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld— zu erweitern;

2.      den Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet südlich der Grundstücke Grüner Weg 2 und 4, östlich der Flurstücke 294 (Vulkangelände), 290, 289, 2349/58 und 2421/58, nördlich der Weinsbergstraße, nordwestlich des Flurstücks 447 (Baumarkt), nordwestlich der Grundstücke Melatengürtel 117 – 121, westlich des Melatengürtels und südlich der Flurstücke 1985/51, 51/10 und 379 in Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      den Aufstellungsbeschluss vom 27.11.2008 betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 um das Gebiet zwischen Grüner Weg und Melatengürtel (Flurstücke 389, 461 und 486 in Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld) —Arbeitstitel: Mischgebiet Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld— zu erweitern;

2.      den Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet südlich der Grundstücke Grüner Weg 2 und 4, östlich der Flurstücke 294 (Vulkangelände), 290, 289, 2349/58 und 2421/58, nördlich der Weinsbergstraße, nordwestlich des Flurstücks 447 (Baumarkt), nordwestlich der Grundstücke Melatengürtel 117 – 121, westlich des Melatengürtels und südlich der Flurstücke 1985/51, 51/10 und 379 in Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

Die BV Ehrenfeld spricht sich dafür aus, dass beim Bauprojekt Grüner Weg auf den geplanten Flachdächern Photovoltaik-Anlagen zur Energieerzeugung installiert werden. Sie beauftragt die Verwaltung und appelliert an die Mitglieder im Aufsichtsrat der GAG, sich in Gesprächen mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GAG Immobilien AG dafür einzusetzen.




Abstimmungsergebnis:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der Beschlussvorlage der Verwaltung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und Herrn Uckermann (pro Köln) zu.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      den Aufstellungsbeschluss vom 27.11.2008 betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 um das Gebiet zwischen Grüner Weg und Melatengürtel (Flurstücke 389, 461 und 486 in Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld) —Arbeitstitel: Mischgebiet Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld— zu erweitern;

2.      den Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet südlich der Grundstücke Grüner Weg 2 und 4, östlich der Flurstücke 294 (Vulkangelände), 290, 289, 2349/58 und 2421/58, nördlich der Weinsbergstraße, nordwestlich des Flurstücks 447 (Baumarkt), nordwestlich der Grundstücke Melatengürtel 117 – 121, westlich des Melatengürtels und südlich der Flurstücke 1985/51, 51/10 und 379 in Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.