Beschluss: Alternative beschlossen



Abstimmungsergebnis:

Der Beschlussvorschlag zu I. wird bei 11 Nein Stimmen einstimmig abgelehnt.

 

Der Alternative zu I. wird bei 11 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.

 

Dem Beschlussvorschlag zu II. wird bei 11 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.

 

Dem Beschlussvorschlag zu III. wird bei 11 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Vor Eintritt in die Tagesordnung in die nächste Sitzung vertagt.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün vertagt die Vorlage in die nächste Sitzung am 30.06.2011.


Beschluss: geändert beschlossen


·         Die Ausschussvorsitzende stellt zunächst Ziffer I des Änderungsantrags zur Abstimmung:

geänderter Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat beauftragt die Verwaltung,

§         Für die Wahrnehmung der Aufgaben aus der Baumschutzsatzung sind durch geeignete personalwirtschaftliche Maßnahmen ausreichend personelle Ressourcen bereit zu stellen (temporäre Zuweisung einer Verwaltungskraft bis zur Evaluation 2013). Dies insbesondere mit dem Ziel, die bestehenden Bearbeitungsrückstände im Sachgebiet Baumschutz schrittweise weiter abzubauen und gleichzeitig zu verhindern, dass zukünftig neue Rückstände entstehen.

§         Es wird eine Nachweispflicht als zusätzliche zulässige Nebenbestimmung in § 6 Abs. 5 der Baumschutzsatzung gemäß der als Anlage 1 beigefügten Fassung aufgenommen.

§         stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen und über deren Ergebnisse jährlich zu berichten

§         Die Auswirkungen der Änderung der Baumschutzsatzung auf die personellen Anforderungen im Sachgebiet sollen in 2013 erneut überprüft und bewertet werden. Bis dahin bleibt der Stellenplan in Hinsicht auf die Baumschutzsatzung unverändert.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion pro Köln.

·         Anschließend stellt sie Ziffer II der Verwaltungsvorlage zur Abstimmung:

Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

II.

Der Rat stimmt der Neufestsetzung der Gebühren gemäß § 13 der als Anlage beigefügten Neufassung der Baumschutzsatzung auf Basis der als Anlage 3 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung zu.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln gegen die Stimmen der CDU-Fraktion

·         Anschließend stellt sie Ziffer III der Verwaltungsvorlage zur Abstimmung:

Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

III.

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestands innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) unter Berücksichtigung der unter I. und II. dieser Beschlussvorlage gefassten Beschlüsse. Die am 20.12.2001 beschlossene Baumschutzsatzung wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln gegen die Stimmen der CDU-Fraktion

·         Abschließend stellt sie den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung:

geänderter Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat beauftragt die Verwaltung,

§         Für die Wahrnehmung der Aufgaben aus der Baumschutzsatzung sind durch geeignete personalwirtschaftliche Maßnahmen ausreichend personelle Ressourcen bereit zu stellen (temporäre Zuweisung einer Verwaltungskraft bis zur Evaluation 2013). Dies insbesondere mit dem Ziel, die bestehenden Bearbeitungsrückstände im Sachgebiet Baumschutz schrittweise weiter abzubauen und gleichzeitig zu verhindern, dass zukünftig neue Rückstände entstehen.

§         Es wird eine Nachweispflicht als zusätzliche zulässige Nebenbestimmung in § 6 Abs. 5 der Baumschutzsatzung gemäß der als Anlage 1 beigefügten Fassung aufgenommen.

§         stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen und über deren Ergebnisse jährlich zu berichten

§         Die Auswirkungen der Änderung der Baumschutzsatzung auf die personellen Anforderungen im Sachgebiet sollen in 2013 erneut überprüft und bewertet werden. Bis dahin bleibt der Stellenplan in Hinsicht auf die Baumschutzsatzung unverändert.

 

II.

 

Der Rat stimmt der Neufestsetzung der Gebühren gemäß § 13 der als Anlage beigefügten Neufassung der Baumschutzsatzung auf Basis der als Anlage 3 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung zu.

 

III.

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestands innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) unter Berücksichtigung der unter I. und II. dieser Beschlussvorlage gefassten Beschlüsse. Die am 20.12.2001 beschlossene Baumschutzsatzung wird aufgehoben.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion pro Köln.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales vertagt die Vorlage vor Eintritt in die Tagesordnung.

 



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


geänderter Beschluss:

Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

I. Der Rat beauftragt die Verwaltung,

·         Für die Wahrnehmung der Aufgaben aus der Baumschutzsatzung sind durch

            geeignete personalwirtschaftliche Maßnahmen ausreichend personelle Ressourcen bereit zu      stellen (temporäre Zuweisung einer Verwaltungskraft bis zur Evaluation 2013). Dies         insbesondere mit dem Ziel, die bestehenden Bearbeitungsrückstände im Sachgebiet          Baumschutz schrittweise weiter abzubauen und gleichzeitig zu verhindern, dass zukünftig      neue Rückstände entstehen.

·         Es wird eine Nachweispflicht als zusätzliche zulässige Nebenbestimmung in §

            6 Abs. 5 der Baumschutzsatzung gemäß der als Anlage 1 beigefügten Fassung aufgenommen.

·         stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen und über deren Ergebnisse jährlich zu berichten

·         Die Auswirkungen der Änderung der Baumschutzsatzung auf die personellen

            Anforderungen im Sachgebiet sollen in 2013 erneut überprüft und bewertet

            werden. Bis dahin bleibt der Stellenplan in Hinsicht auf die Baumschutzsatzung unverändert.

II.

Der Rat stimmt der Neufestsetzung der Gebühren gemäß § 13 der als Anlage beigefügten

Neufassung der Baumschutzsatzung auf Basis der als Anlage 3 beigefügten

Gebührenbedarfsberechnung zu.

III.

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zum Schutz

des Baumbestands innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) unter Berücksichtigung der unter I. und II. dieser Beschlussvorlage gefassten Beschlüsse. Die am 20.12.2001 beschlossene Baumschutzsatzung wird aufgehoben.

 




Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: zurückgestellt


Diese Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss in der Fassung der Empfehlung des Ausschusses Umwelt und Grün:
 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

I. Der Rat beauftragt die Verwaltung,

Für die Wahrnehmung der Aufgaben aus der Baumschutzsatzung sind durch geeignete personalwirtschaftliche Maßnahmen ausreichend personelle Ressourcen bereit zu stellen (temporäre Zuweisung einer Verwaltungskraft bis zur Evaluation 2013). Dies insbesondere mit dem Ziel, die bestehenden Bearbeitungsrückstände im Sachgebiet Baumschutz schrittweise weiter abzubauen und gleichzeitig zu verhindern, dass zukünftig neue Rückstände entstehen.

Es wird eine Nachweispflicht als zusätzliche zulässige Nebenbestimmung in § 6 Abs. 5 der Baumschutzsatzung gemäß der als Anlage 1 beigefügten Fassung aufgenommen.

Stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen und über deren Ergebnisse jährlich zu berichten

Die Auswirkungen der Änderung der Baumschutzsatzung auf die personellen Anforderungen im Sachgebiet sollen in 2013 erneut überprüft und bewertet werden. Bis dahin bleibt der Stellenplan in Hinsicht auf die Baumschutzsatzung unverändert.

 

II.

Der Rat stimmt der Neufestsetzung der Gebühren gemäß § 13 der als Anlage beigefügten Neufassung der Baumschutzsatzung auf Basis der als Anlage 3 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung zu.

III.

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestands innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) unter Berücksichtigung der unter I. und II. dieser Beschlussvorlage gefassten Beschlüsse. Die am 20.12.2001 beschlossene Baumschutzsatzung wird aufgehoben.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss in der Fassung der Empfehlung des Ausschusses Umwelt und Grün aus seiner Sitzung am 30.06.2011:

I. Der Rat beauftragt die Verwaltung,

§         Für die Wahrnehmung der Aufgaben aus der Baumschutzsatzung sind durch geeignete personalwirtschaftliche Maßnahmen ausreichend personelle Ressourcen bereit zu stellen (temporäre Zuweisung einer Verwaltungskraft bis zur Evaluation 2013). Dies insbesondere mit dem Ziel, die bestehenden Bearbeitungsrückstände im Sachgebiet Baumschutz schrittweise weiter abzubauen und gleichzeitig zu verhindern, dass zukünftig neue Rückstände entstehen.

§         Es wird eine Nachweispflicht als zusätzliche zulässige Nebenbestimmung in § 6 Abs. 5 der Baumschutzsatzung gemäß der als Anlage 1 beigefügten Fassung aufgenommen.

§         stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen und über deren Ergebnisse jährlich zu berichten

§         Die Auswirkungen der Änderung der Baumschutzsatzung auf die personellen Anforderungen im Sachgebiet sollen in 2013 erneut überprüft und bewertet werden. Bis dahin bleibt der Stellenplan in Hinsicht auf die Baumschutzsatzung unverändert.

II.

 

Der Rat stimmt der Neufestsetzung der Gebühren gemäß § 13 der als Anlage beigefügten Neufassung der Baumschutzsatzung auf Basis der als Anlage 3 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung zu.

III.

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestands innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) unter Berücksichtigung der unter I. und II. dieser Beschlussvorlage gefassten Beschlüsse. Die am 20.12.2001 beschlossene Baumschutzsatzung wird aufgehoben.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke.Köln bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.