Beschluss: Alternative beschlossen
Abstimmungsergebnis:
Der Beschlussvorschlag zu I. wird bei 11 Nein Stimmen einstimmig abgelehnt.
Der Alternative zu I. wird bei 11 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.
Dem Beschlussvorschlag zu II. wird bei 11 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.
Dem Beschlussvorschlag zu III. wird bei 11 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Vor Eintritt in
die Tagesordnung in die nächste Sitzung vertagt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün vertagt die Vorlage in die nächste Sitzung am 30.06.2011.
Beschluss: geändert beschlossen
·
Die Ausschussvorsitzende
stellt zunächst Ziffer I des Änderungsantrags zur Abstimmung:
geänderter Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem
Rat, wie folgt zu beschließen:
I. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
§
Für die
Wahrnehmung der Aufgaben aus der Baumschutzsatzung sind durch geeignete
personalwirtschaftliche Maßnahmen ausreichend personelle Ressourcen bereit zu
stellen (temporäre Zuweisung einer Verwaltungskraft bis zur Evaluation 2013).
Dies insbesondere mit dem Ziel, die bestehenden Bearbeitungsrückstände im
Sachgebiet Baumschutz schrittweise weiter abzubauen und gleichzeitig zu
verhindern, dass zukünftig neue Rückstände entstehen.
§
Es wird eine
Nachweispflicht als zusätzliche zulässige Nebenbestimmung in § 6 Abs. 5 der
Baumschutzsatzung gemäß der als Anlage 1 beigefügten Fassung aufgenommen.
§
stichprobenartige
Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen und über deren Ergebnisse jährlich zu
berichten
§
Die Auswirkungen
der Änderung der Baumschutzsatzung auf die personellen Anforderungen im
Sachgebiet sollen in 2013 erneut überprüft und bewertet werden. Bis dahin
bleibt der Stellenplan in Hinsicht auf die Baumschutzsatzung unverändert.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion pro Köln.
·
Anschließend
stellt sie Ziffer II der Verwaltungsvorlage zur Abstimmung:
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem
Rat, wie folgt zu beschließen:
II.
Der Rat stimmt der Neufestsetzung der Gebühren gemäß § 13 der als Anlage beigefügten Neufassung der Baumschutzsatzung auf Basis der als Anlage 3 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
· Anschließend stellt sie Ziffer III der Verwaltungsvorlage zur Abstimmung:
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem
Rat, wie folgt zu beschließen:
III.
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestands innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) unter Berücksichtigung der unter I. und II. dieser Beschlussvorlage gefassten Beschlüsse. Die am 20.12.2001 beschlossene Baumschutzsatzung wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
· Abschließend stellt sie den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung:
geänderter Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem
Rat, wie folgt zu beschließen:
I. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
§
Für die
Wahrnehmung der Aufgaben aus der Baumschutzsatzung sind durch geeignete
personalwirtschaftliche Maßnahmen ausreichend personelle Ressourcen bereit zu
stellen (temporäre Zuweisung einer Verwaltungskraft bis zur Evaluation 2013).
Dies insbesondere mit dem Ziel, die bestehenden Bearbeitungsrückstände im
Sachgebiet Baumschutz schrittweise weiter abzubauen und gleichzeitig zu
verhindern, dass zukünftig neue Rückstände entstehen.
§
Es wird eine
Nachweispflicht als zusätzliche zulässige Nebenbestimmung in § 6 Abs. 5 der
Baumschutzsatzung gemäß der als Anlage 1 beigefügten Fassung aufgenommen.
§
stichprobenartige
Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen und über deren Ergebnisse jährlich zu
berichten
§
Die Auswirkungen
der Änderung der Baumschutzsatzung auf die personellen Anforderungen im
Sachgebiet sollen in 2013 erneut überprüft und bewertet werden. Bis dahin
bleibt der Stellenplan in Hinsicht auf die Baumschutzsatzung unverändert.
II.
Der Rat stimmt der Neufestsetzung der Gebühren gemäß § 13 der als Anlage beigefügten Neufassung der Baumschutzsatzung auf Basis der als Anlage 3 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung zu.
III.
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestands innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) unter Berücksichtigung der unter I. und II. dieser Beschlussvorlage gefassten Beschlüsse. Die am 20.12.2001 beschlossene Baumschutzsatzung wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion pro Köln.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales
vertagt die Vorlage vor Eintritt in die Tagesordnung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
geänderter Beschluss:
Der Ausschuss für
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
I. Der
Rat beauftragt die Verwaltung,
·
Für die Wahrnehmung der Aufgaben aus der Baumschutzsatzung sind durch
geeignete personalwirtschaftliche Maßnahmen ausreichend
personelle Ressourcen bereit zu stellen
(temporäre Zuweisung einer Verwaltungskraft bis zur Evaluation 2013). Dies insbesondere mit dem Ziel, die
bestehenden Bearbeitungsrückstände im Sachgebiet Baumschutz schrittweise weiter abzubauen und gleichzeitig zu
verhindern, dass zukünftig neue
Rückstände entstehen.
·
Es wird eine Nachweispflicht als zusätzliche zulässige Nebenbestimmung
in §
6 Abs. 5 der Baumschutzsatzung gemäß der als Anlage 1
beigefügten Fassung aufgenommen.
·
stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen und über deren
Ergebnisse jährlich zu berichten
·
Die Auswirkungen der Änderung der Baumschutzsatzung auf die personellen
Anforderungen im Sachgebiet sollen in 2013 erneut
überprüft und bewertet
werden. Bis dahin bleibt der Stellenplan in Hinsicht auf
die Baumschutzsatzung unverändert.
II.
Der Rat stimmt der
Neufestsetzung der Gebühren gemäß § 13 der als Anlage beigefügten
Neufassung der
Baumschutzsatzung auf Basis der als Anlage 3 beigefügten
Gebührenbedarfsberechnung
zu.
III.
Der Rat beschließt die als
Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zum Schutz
des Baumbestands innerhalb
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der
Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) unter
Berücksichtigung der unter I. und II. dieser Beschlussvorlage gefassten
Beschlüsse. Die am 20.12.2001 beschlossene Baumschutzsatzung wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zugestimmt
Beschluss: zurückgestellt
Diese Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in der Fassung der Empfehlung
des Ausschusses Umwelt und Grün:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
I. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
Für die Wahrnehmung der Aufgaben aus der Baumschutzsatzung sind durch geeignete personalwirtschaftliche Maßnahmen ausreichend personelle Ressourcen bereit zu stellen (temporäre Zuweisung einer Verwaltungskraft bis zur Evaluation 2013). Dies insbesondere mit dem Ziel, die bestehenden Bearbeitungsrückstände im Sachgebiet Baumschutz schrittweise weiter abzubauen und gleichzeitig zu verhindern, dass zukünftig neue Rückstände entstehen.
Es wird eine Nachweispflicht als zusätzliche zulässige Nebenbestimmung in § 6 Abs. 5 der Baumschutzsatzung gemäß der als Anlage 1 beigefügten Fassung aufgenommen.
Stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen und über deren Ergebnisse jährlich zu berichten
Die Auswirkungen der Änderung der Baumschutzsatzung auf die personellen Anforderungen im Sachgebiet sollen in 2013 erneut überprüft und bewertet werden. Bis dahin bleibt der Stellenplan in Hinsicht auf die Baumschutzsatzung unverändert.
II.
Der Rat stimmt der Neufestsetzung der Gebühren gemäß § 13 der als Anlage beigefügten Neufassung der Baumschutzsatzung auf Basis der als Anlage 3 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung zu.
III.
Der Rat beschließt
die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestands
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der
Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) unter
Berücksichtigung der unter I. und II. dieser Beschlussvorlage gefassten
Beschlüsse. Die am 20.12.2001 beschlossene Baumschutzsatzung wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in der Fassung der Empfehlung des Ausschusses
Umwelt und Grün aus seiner Sitzung am 30.06.2011:
I. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
§
Für die
Wahrnehmung der Aufgaben aus der Baumschutzsatzung sind durch geeignete
personalwirtschaftliche Maßnahmen ausreichend personelle Ressourcen bereit zu
stellen (temporäre Zuweisung einer Verwaltungskraft bis zur Evaluation 2013).
Dies insbesondere mit dem Ziel, die bestehenden Bearbeitungsrückstände im
Sachgebiet Baumschutz schrittweise weiter abzubauen und gleichzeitig zu
verhindern, dass zukünftig neue Rückstände entstehen.
§
Es wird eine
Nachweispflicht als zusätzliche zulässige Nebenbestimmung in § 6 Abs. 5
der Baumschutzsatzung gemäß der als Anlage 1 beigefügten Fassung aufgenommen.
§
stichprobenartige
Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen und über deren Ergebnisse jährlich zu
berichten
§
Die Auswirkungen
der Änderung der Baumschutzsatzung auf die personellen Anforderungen im
Sachgebiet sollen in 2013 erneut überprüft und bewertet werden. Bis dahin
bleibt der Stellenplan in Hinsicht auf die Baumschutzsatzung unverändert.
II.
Der Rat stimmt der Neufestsetzung der Gebühren gemäß § 13 der als Anlage beigefügten Neufassung der Baumschutzsatzung auf Basis der als Anlage 3 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung zu.
III.
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestands innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) unter Berücksichtigung der unter I. und II. dieser Beschlussvorlage gefassten Beschlüsse. Die am 20.12.2001 beschlossene Baumschutzsatzung wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke.Köln bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.