Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. den Bebauungsplan 5945/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen der Kölner Straße im Norden, der Bundesautobahn A 1 im Osten, der Bahnstrecke Köln - Aachen im Süden und der rückwärtigen Grenze des Grundstückes Dieselstraße 2 im Westen in Köln-Lövenich —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Dieselstraße in Köln-Lövenich— zu ändern;
2. über die zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 5945/03 eingegangene Stellungnahme zu den unveränderten Planinhalten gemäß Anlage 2;
3. die geänderte Fassung des Bebauungsplanes 5945/03 nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.