Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales und Senioren empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2011 die Erhöhung des Zuschusses an die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung (KoKoBe) um 16.700 € auf 25.100 €.

Die hierfür anfallenden Aufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, können durch Sollumbuchung innerhalb des Haushaltsansatzes refinanziert werden, da die im Haushaltsplan 2010/2011 vorgesehenen Mittel für die Bezuschussung der rechtsrheinischen Frauenberatungsstelle nicht in der veranschlagten Höhe benötigt werden.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussentwurfes:

Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2011 die Erhöhung des Zuschusses an die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung (KoKoBe) um 16.700 € auf 25.100 €.

Die hierfür anfallenden Aufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, können durch Sollumbuchung innerhalb des Haushaltsansatzes refinanziert werden, da die im Haushaltsplan 2010/2011 vorgesehenen Mittel für die Bezuschussung der rechtsrheinischen Frauenberatungsstelle nicht in der veranschlagten Höhe benötigt werden.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2011 die Erhöhung des Zuschusses an die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung (KoKoBe) um 16.700 € auf 25.100 €.

Die hierfür anfallenden Aufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, können durch Sollumbuchung innerhalb des Haushaltsansatzes refinanziert werden, da die im Haushaltsplan 2010/2011 vorgesehenen Mittel für die Bezuschussung der rechtsrheinischen Frauenberatungsstelle nicht in der veranschlagten Höhe benötigt werden.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.