Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

Der Rat beschließt die 4. Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Köln, insbesondere auf den Straßen und in den U-Bahn-Anlagen (Kölner Straßenordnung – KstO) in der als Anlage zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.

Damit erhält § 13 KStO folgende neue Fassung:

"Innerhalb der in den Verordnungen zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes für das Gebiet der Stadt Köln in der jeweils geltenden Fassung beschriebenen Sperrbezirke ist es untersagt, zu Prostituierten Kontakt aufzunehmen, um sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren."




Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt die 4. Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Köln, insbesondere auf den Straßen und in den U-Bahn-Anlagen (Kölner Straßenordnung – KstO) in der als Anlage zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.

Damit erhält § 13 KStO folgende neue Fassung:

"Innerhalb der in den Verordnungen zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes für das Gebiet der Stadt Köln in der jeweils geltenden Fassung beschriebenen Sperrbezirke ist es untersagt, zu Prostituierten Kontakt aufzunehmen, um sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren."

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.