Beschluss: zurückgestellt
zurückgestellt
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
1. Der Sportausschuss nimmt den Veranstaltungsplan 2011 für die Sport-
und Erholungsanlage Fühlinger See zur Kenntnis.
2. Der Sportausschuss begrüßt die Durchführung von
Sportveranstaltungen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See, sofern
sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.
3. Der Sportausschuss stimmt zu, dass darüber hinaus maximal 5
Musikveranstaltungen pro Jahr, davon eine Mehrtagesveranstaltung am Fühlinger
See, durchgeführt werden können, sofern sie satzungskonform und
genehmigungsfähig umgesetzt werden.
Die Veranstaltungsliste ist dem
Sportausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün, der
Bezirksvertretung Nippes sowie
der Bezirksvertretung Chorweiler zur Kenntnis zu geben.
4. Die zukünftige Nutzung des Freibades Fühlinger
See wird in der 5. Satzung zur Änderung der Satzung betreffend die Benutzung
der Erholungsanlage Fühlinger See ( §§ 1 und 8) parallel geregelt.
zurückgestellt
Beschluss: Kenntnis genommen
Kenntnis genommen