Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit Diskussionsbeiträgen zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien.




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts und vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns – mit der Umrüstung der Stadtbahnhaltestelle Margaretastraße in Form eines Mittelbahnsteiges mit der für einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg erforderlichen Höhe von 90 cm über SO mit städtischen Gesamtkosten von 2.971.400,00 EUR.

Der Rat beschließt gleichzeitig die Freigabe von 1.791.200,00 EUR aus investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes bei der Finanzstelle 6903-1202-4-6007, Hst. Lenaupl.-Endhst.Ossend.-B.anhebung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2011.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Breite des Fahrradschutzstreifens auf je 1,50 Meter verbreitert werden kann.

Im Bereich des nördlichen Zugangs soll eine Zuwegung zur östlich angrenzenden Wohnbebauung eingerichtet werden.




Abstimmungsergebnis:

Prüfantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen („Verbreiterung Fahrradschutzstreifen“):

Einstimmig zugestimmt.

Änderungsantrag aus der Mitte der Bezirksvertretung („Einrichtung einer Zuwegung im nördlichen Bereich der Haltestelle“):

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt.

Abstimmung Beschlussvorlage:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der geänderten Beschlussvorlage einstimmig zu.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss (gem. Anlage 7):

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts und vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns – mit der Umrüstung der Stadtbahnhaltestelle Margaretastraße in Form eines Mittelbahnsteiges mit der für einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg erforderlichen Höhe von 90 cm über SO mit städtischen Gesamtkosten von 2.971.400,00 EUR. Zur Wahrung von Fristen darf das Ausschreibungsverfahren bereits ohne die genannten Vorbehalte eingeleitet und bis zur tatsächlichen Vergabe fortgeführt werden. Zuwendungsunschädliche Bauleistungen wie z.B. vorlaufende Leitungsverlegungen und Baufeldfreiräumung dürfen beauftragt werden.

Der Rat beschließt gleichzeitig die Freigabe von 1.791.200,00 EUR aus investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes bei der Finanzstelle 6903-1202-4-6007, Hst. Lenaupl.-Endhst.Ossend.-B.anhebung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2011.




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss gemäß Empfehlung des Verkehrsausschusses:


Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts und vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns – mit der Umrüstung der Stadtbahnhaltestelle Margaretastraße in Form eines Mittelbahnsteiges mit der für einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg erforderlichen Höhe von 90 cm über SO mit städtischen Gesamtkosten von 2.971.400,00 EUR. Zur Wahrung von Fristen darf das Ausschreibungsverfahren bereits ohne die genannten Vorbehalte eingeleitet und bis zur tatsächlichen Vergabe fortgeführt werden. Zuwendungsunschädliche Bauleistungen wie z.B. vorlaufende Leitungsverlegungen und Baufeldfreiräumung dürfen beauftragt werden.

Der Rat beschließt gleichzeitig die Freigabe von 1.791.200,00 EUR aus investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes bei der Finanzstelle 6903-1202-4-6007, Hst. Lenaupl.-Endhst.Ossend.-B.anhebung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2011.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss gemäß Empfehlung des Verkehrsausschusses aus seiner Sitzung am 28.06.2011:

Der Rat beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts und vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns – mit der Umrüstung der Stadtbahnhaltestelle Margaretastraße in Form eines Mittelbahnsteiges mit der für einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg erforderlichen Höhe von 90 cm über SO mit städtischen Gesamtkosten von 2.971.400,00 EUR. Zur Wahrung von Fristen darf das Ausschreibungsverfahren bereits ohne die genannten Vorbehalte eingeleitet und bis zur tatsächlichen Vergabe fortgeführt werden. Zuwendungsunschädliche Bauleistungen wie z.B. vorlaufende Leitungsverlegungen und Baufeldfreiräumung dürfen beauftragt werden.

Der Rat beschließt gleichzeitig die Freigabe von 1.791.200,00 EUR aus investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes bei der Finanzstelle 6903-1202-4-6007, Hst. Lenaupl.-Endhst.Ossend.-B.anhebung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2011.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.