Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit Diskussionsbeiträgen zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln
folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts und vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns – mit der Umrüstung der Stadtbahnhaltestelle Margaretastraße in Form eines Mittelbahnsteiges mit der für einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg erforderlichen Höhe von 90 cm über SO mit städtischen Gesamtkosten von 2.971.400,00 EUR.
Der Rat beschließt gleichzeitig die Freigabe von 1.791.200,00 EUR aus investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes bei der Finanzstelle 6903-1202-4-6007, Hst. Lenaupl.-Endhst.Ossend.-B.anhebung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2011.
Die Verwaltung wird
beauftragt zu prüfen, ob die Breite des Fahrradschutzstreifens auf je 1,50
Meter verbreitert werden kann.
Im Bereich des
nördlichen Zugangs soll eine Zuwegung zur östlich angrenzenden Wohnbebauung
eingerichtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Prüfantrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen („Verbreiterung Fahrradschutzstreifen“):
Einstimmig zugestimmt.
Änderungsantrag aus der Mitte
der Bezirksvertretung („Einrichtung einer Zuwegung im nördlichen Bereich der
Haltestelle“):
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt.
Abstimmung Beschlussvorlage:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der geänderten Beschlussvorlage einstimmig zu.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss (gem. Anlage 7):
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts und vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns – mit der Umrüstung der Stadtbahnhaltestelle Margaretastraße in Form eines Mittelbahnsteiges mit der für einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg erforderlichen Höhe von 90 cm über SO mit städtischen Gesamtkosten von 2.971.400,00 EUR. Zur Wahrung von Fristen darf das Ausschreibungsverfahren bereits ohne die genannten Vorbehalte eingeleitet und bis zur tatsächlichen Vergabe fortgeführt werden. Zuwendungsunschädliche Bauleistungen wie z.B. vorlaufende Leitungsverlegungen und Baufeldfreiräumung dürfen beauftragt werden.
Der Rat beschließt gleichzeitig die Freigabe
von 1.791.200,00 EUR aus investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes
bei der Finanzstelle 6903-1202-4-6007, Hst. Lenaupl.-Endhst.Ossend.-B.anhebung,
Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2011.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung des Verkehrsausschusses:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beauftragt die
Verwaltung – vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts und vorbehaltlich
des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen
nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder
alternativ vorbehaltlich der Genehmigung eines vorzeitigen
zuwendungsunschädlichen Baubeginns – mit der Umrüstung der Stadtbahnhaltestelle
Margaretastraße in Form eines Mittelbahnsteiges mit der für einen
niveaugleichen Ein- und Ausstieg erforderlichen Höhe von 90 cm über SO mit
städtischen Gesamtkosten von 2.971.400,00 EUR. Zur Wahrung von Fristen darf das Ausschreibungsverfahren bereits ohne die
genannten Vorbehalte eingeleitet und bis zur tatsächlichen Vergabe fortgeführt
werden. Zuwendungsunschädliche Bauleistungen wie z.B. vorlaufende
Leitungsverlegungen und Baufeldfreiräumung dürfen beauftragt werden.
Der Rat beschließt
gleichzeitig die Freigabe von 1.791.200,00 EUR aus investiven Auszahlungsermächtigungen
des Finanzplanes bei der Finanzstelle 6903-1202-4-6007, Hst.
Lenaupl.-Endhst.Ossend.-B.anhebung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für
Baumaßnahmen, Hj. 2011.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung des Verkehrsausschusses aus
seiner Sitzung am 28.06.2011:
Der
Rat beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts
und vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung
von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW
(ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung eines vorzeitigen
zuwendungsunschädlichen Baubeginns – mit der Umrüstung der Stadtbahnhaltestelle
Margaretastraße in Form eines Mittelbahnsteiges mit der für einen
niveaugleichen Ein- und Ausstieg erforderlichen Höhe von 90 cm über SO mit
städtischen Gesamtkosten von 2.971.400,00 EUR. Zur Wahrung von Fristen
darf das Ausschreibungsverfahren bereits ohne die genannten Vorbehalte
eingeleitet und bis zur tatsächlichen Vergabe fortgeführt werden.
Zuwendungsunschädliche Bauleistungen wie z.B. vorlaufende Leitungsverlegungen
und Baufeldfreiräumung dürfen beauftragt werden.
Der
Rat beschließt gleichzeitig die Freigabe von 1.791.200,00 EUR aus investiven
Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes bei der Finanzstelle 6903-1202-4-6007,
Hst. Lenaupl.-Endhst.Ossend.-B.anhebung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für
Baumaßnahmen, Hj. 2011.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.