Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

„Der Rat beschließt die Errichtung eines Erweiterungsbaus des Genoveva-Gymnasium, Genovevastr. 58 – 62, 51063 Köln nach gesicherter Finanzierung um das Raumprogramm für ein Gymnasium mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II zu erfüllen und beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I mit Priorität voranzutreiben.

Der Planung ist das in der beigefügten Raumliste (Anlage 1) aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

Zudem beschließt der Rat gemäß § 81 Schulgesetz die Erhöhung der Zügigkeit in der Sekundarstufe II von 5 auf 6 Züge. In der Sekundarstufe I wird die 3-Zügigkeit weiterhin beibehalten. „




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Errichtung eines Erweiterungsbaus des Genoveva-Gymnasium, Genovevastr. 58 – 62, 51063 Köln nach gesicherter Finanzierung um das Raumprogramm für ein Gymnasium mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II zu erfüllen und beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I mit Priorität voranzutreiben.

Der Planung ist das in der beigefügten Raumliste (Anlage 1) aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

Zudem beschließt der Rat gemäß § 81 Schulgesetz die Erhöhung der Zügigkeit in der Sekundarstufe II von 5 auf 6 Züge. In der Sekundarstufe I wird die 3-Zügigkeit weiterhin beibehalten.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:


Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:


Der Rat beschließt die Errichtung eines Erweiterungsbaus des Genoveva-Gymnasium, Genovevastr. 58 – 62, 51063 Köln nach gesicherter Finanzierung um das Raumprogramm für ein Gymnasium mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II zu erfüllen und beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I mit Priorität voranzutreiben.

Der Planung ist das in der beigefügten Raumliste (Anlage 1) aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

Zudem beschließt der Rat gemäß § 81 Schulgesetz die Erhöhung der Zügigkeit in der Sekundarstufe II von 5 auf 6 Züge. In der Sekundarstufe I wird die 3-Zügigkeit weiterhin beibehalten.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt die Errichtung eines Erweiterungsbaus des Genoveva-Gymnasium, Genovevastr. 58 – 62, 51063 Köln nach gesicherter Finanzierung um das Raumprogramm für ein Gymnasium mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II zu erfüllen und beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I mit Priorität voranzutreiben.

Der Planung ist das in der beigefügten Raumliste (Anlage 1) aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

Zudem beschließt der Rat gemäß § 81 Schulgesetz die Erhöhung der Zügigkeit in der Sekundarstufe II von 5 auf 6 Züge. In der Sekundarstufe I wird die 3-Zügigkeit weiterhin beibehalten.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.