Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Kalk.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Behandlung des Punktes ist zu Beginn der Sitzung zurückgestellt worden.

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgestellt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 74459/07 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für die Baufelder des allgemeinen Wohngebietes (WA 1) zwischen der öffentlichen Grünfläche im Zentrum des Wohngebietes, dem Nesselweg, der Hopfenstraße (Haupterschließungsstraße 2) und dem Salbeiweg in Köln-Merheim —Arbeitstitel: Madausstraße in Köln-Merheim, 3. Änderung— einzuleiten;

2.       den Änderungsentwurf mit gestalterischen Festsetzungen nach § 3 Absatz 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Stimmen der Bezirksvertreter Fischer (Die Linke.) und Meurer-Eichberg (FDP) zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 74459/07 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für die Baufelder des allgemeinen Wohngebietes (WA 1) zwischen der öffentlichen Grünfläche im Zentrum des Wohngebietes, dem Nesselweg, der Hopfenstraße (Haupterschließungsstraße 2) und dem Salbeiweg in Köln-Merheim —Arbeitstitel: Madausstraße in Köln-Merheim, 3. Änderung— einzuleiten;

2.       den Änderungsentwurf mit gestalterischen Festsetzungen nach § 3 Absatz 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.