Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung fasst ohne Aussprache folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf 5946/02 für das Gebiet östlich des Feldweges von Widdersdorf nach Lövenich in südlicher Verlängerung der Mozartstraße, des Neubaugebiets und der Siedlungserweiterungsfläche Widdersdorf Süd, der Hofanlagen Haus Rath und Neu Subbelrather Hof, des Feldweges Im Buschfelde, Teile der Auskiesungsfläche der Firma Schumacher, südlich der Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, westlich des Filmstudiogeländes des Westdeutschen Rundfunks (WDR), nördlich des Freimersdorfer Wegs, westlich der Bundesautobahn A 1 sowie nördlich der Wegeverbindung von Lövenich zum Max-Planck-Institut (verlängerter Zaunweg) in Köln-Widdersdorf und Köln-Bocklemünd/Mengenich —Arbeitstitel: Öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf in Köln-Widdersdorf und -Bock­le­münd/Men­ge­nich— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.      den Bebauungsplan-Entwurf 5946/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 4 zu ändern;

3.      den Bebauungsplan 5946/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt.

16 Ja-Stimmen (6 CDU, 4 Grüne, 3 SPD, 2 FDP, 1 Pro Köln)
  1 Nein-Stimme (Die Linke)

Nicht anwesend: Frau Da Costa Souza, Herr Strassfeld

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 5946/02 für das Gebiet östlich des Feldweges von Widdersdorf nach Lövenich in südlicher Verlängerung der Mozartstraße, des Neubaugebiets und der Siedlungserweiterungsfläche Widdersdorf Süd, der Hofanlagen Haus Rath und Neu Subbelrather Hof, des Feldweges Im Buschfelde, Teile der Auskiesungsfläche der Firma Schumacher, südlich der Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, westlich des Filmstudiogeländes des Westdeutschen Rundfunks (WDR), nördlich des Freimersdorfer Wegs, westlich der Bundesautobahn A 1 sowie nördlich der Wegeverbindung von Lövenich zum Max-Planck-Institut (verlängerter Zaunweg) in Köln-Widdersdorf und Köln-Bocklemünd/Mengenich —Arbeitstitel: Öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf in Köln-Widdersdorf und -Bock­le­münd/Men­ge­nich— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 5946/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 4 zu ändern;

3.       den Bebauungsplan 5946/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 




Abstimmungsergebnis:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der Beschlussvorlage mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Yesil-Bal (Die Linke.) zu.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 5946/02 für das Gebiet östlich des Feldweges von Widdersdorf nach Lövenich in südlicher Verlängerung der Mozartstraße, des Neubaugebiets und der Siedlungserweiterungsfläche Widdersdorf Süd, der Hofanlagen Haus Rath und Neu Subbelrather Hof, des Feldweges Im Buschfelde, Teile der Auskiesungsfläche der Firma Schumacher, südlich der Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, westlich des Filmstudiogeländes des Westdeutschen Rundfunks (WDR), nördlich des Freimersdorfer Wegs, westlich der Bundesautobahn A 1 sowie nördlich der Wegeverbindung von Lövenich zum Max-Planck-Institut (verlängerter Zaunweg) in Köln-Widdersdorf und Köln-Bocklemünd/Mengenich —Arbeitstitel: Öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf in Köln-Widdersdorf und -Bock­le­münd/Men­ge­nich— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 5946/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 4 zu ändern;

3.       den Bebauungsplan 5946/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 5946/02 für das Gebiet östlich des Feldweges von Widdersdorf nach Lövenich in südlicher Verlängerung der Mozartstraße, des Neubaugebiets und der Siedlungserweiterungsfläche Widdersdorf Süd, der Hofanlagen Haus Rath und Neu Subbelrather Hof, des Feldweges Im Buschfelde, Teile der Auskiesungsfläche der Firma Schumacher, südlich der Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, westlich des Filmstudiogeländes des Westdeutschen Rundfunks (WDR), nördlich des Freimersdorfer Wegs, westlich der Bundesautobahn A 1 sowie nördlich der Wegeverbindung von Lövenich zum Max-Planck-Institut (verlängerter Zaunweg) in Köln-Widdersdorf und Köln-Bocklemünd/Mengenich —Arbeitstitel: Öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf in Köln-Widdersdorf und -Bock­le­münd/Men­ge­nich— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

 

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 5946/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 4 zu ändern;

 

3.       den Bebauungsplan 5946/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion pro Köln, der Fraktion Die Linke. sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.