Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt,

 

  1. gem. § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes vom 5. Juli 2007, die 9. Änderung des Landschaftsplans Köln mit den Zielen der Anlage 1 einzuleiten,
  2. den Einleitungsbeschluss gem. § 27 Abs. 1 S.2 LG NW ortsüblich bekannt zu machen,
  3. die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 27b LG NW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NW durchzuführen.

 

Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün verzichtet auf eine erneute Vorlage, falls der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde, die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Chorweiler sowie der Stadtentwicklungsausschuss ohne Einschränkung zustimmen.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt,

 

  1. gem. § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes vom 5. Juli 2007, die 9. Änderung des Landschaftsplans Köln mit den Zielen der Anlage 1 einzuleiten,
  2. den Einleitungsbeschluss gem. § 27 Abs. 1 S.2 LG NW ortsüblich bekannt zu machen,
  3. die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 27b LG NW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NW durchzuführen.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: zurückgestellt


Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative

Der Rat beschließt,

 

  1. gem. § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes vom 5. Juli 2007, die 9. Änderung des Landschaftsplans Köln mit den Zielen der Anlage 1 einzuleiten,
  2. den Einleitungsbeschluss gem. § 27 Abs. 1 S.2 LG NW ortsüblich bekannt zu machen,
  3. die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 27b LG NW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NW durchzuführen.

 

Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün verzichtet auf eine erneute Vorlage, falls der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde, die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Chorweiler sowie der Stadtentwicklungsausschuss ohne Einschränkung zustimmen.

 

                                                                        ja / nein



Abstimmungsergebnis:

 

Die Beschlussvorlage wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt,

 

  1. gem. § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes vom 5. Juli 2007, die 9. Änderung des Landschaftsplans Köln mit den Zielen der Anlage 1 einzuleiten,
  2. den Einleitungsbeschluss gem. § 27 Abs. 1 S.2 LG NW ortsüblich bekannt zu machen,
  3. die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 27b LG NW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NW durchzuführen.

 




Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt,

  1. gem. § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes vom 5. Juli 2007, die 9. Änderung des Landschaftsplans Köln mit den Zielen der Anlage 1 einzuleiten,
  2. den Einleitungsbeschluss gem. § 27 Abs. 1 S.2 LG NW ortsüblich bekannt zu machen,
  3. die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 27b LG NW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NW durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

  1. gem. § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes vom 5. Juli 2007, die 9. Änderung des Landschaftsplans Köln mit den Zielen der Anlage 1 einzuleiten,

 

  1. den Einleitungsbeschluss gem. § 27 Abs. 1 S.2 LG NW ortsüblich bekannt zu machen,

 

  1. die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 27b LG NW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NW durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.