Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss
Umwelt, Gesundheit und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt,
- gem. § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 27
des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der
Landschaft (LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21.
Juli 2000 (GV.NRW.S.568), geändert durch Gesetz zur Änderung des
Landschaftsgesetzes vom 5. Juli 2007, die 9. Änderung des Landschaftsplans
Köln mit den Zielen der Anlage 1 einzuleiten,
- den Einleitungsbeschluss gem. § 27 Abs.
1 S.2 LG NW ortsüblich bekannt zu machen,
- die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. §
27b LG NW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NW durchzuführen.
Der Ausschuss
Umwelt, Gesundheit und Grün verzichtet auf eine erneute Vorlage, falls der
Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde, die Bezirksvertretungen Ehrenfeld
und Chorweiler sowie der Stadtentwicklungsausschuss ohne Einschränkung
zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie
folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt,
- gem. § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 27 des
Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der
Landschaft (LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom
21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), geändert durch Gesetz zur Änderung des
Landschaftsgesetzes vom 5. Juli 2007, die 9. Änderung des Landschaftsplans
Köln mit den Zielen der Anlage 1 einzuleiten,
- den Einleitungsbeschluss gem. § 27 Abs. 1 S.2 LG
NW ortsüblich bekannt zu machen,
- die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 27b LG
NW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs.
1 LG NW durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschlussvorschlag
einschl. Deckungsvorschlag, Alternative
Der Rat beschließt,
- gem. § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 27 des
Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der
Landschaft (LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom
21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), geändert durch Gesetz zur Änderung des
Landschaftsgesetzes vom 5. Juli 2007, die 9. Änderung des Landschaftsplans
Köln mit den Zielen der Anlage 1 einzuleiten,
- den Einleitungsbeschluss gem. § 27 Abs. 1 S.2 LG
NW ortsüblich bekannt zu machen,
- die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 27b LG
NW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs.
1 LG NW durchzuführen.
Der Ausschuss Umwelt,
Gesundheit und Grün verzichtet auf eine erneute Vorlage, falls der Beirat bei der
unteren Landschaftsbehörde, die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Chorweiler
sowie der Stadtentwicklungsausschuss ohne Einschränkung zustimmen.
ja
/ nein
Abstimmungsergebnis:
Die Beschlussvorlage wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt,
- gem. § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes vom 5. Juli 2007, die 9. Änderung des Landschaftsplans Köln mit den Zielen der Anlage 1 einzuleiten,
- den Einleitungsbeschluss gem. § 27 Abs. 1 S.2 LG NW ortsüblich bekannt zu machen,
- die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 27b LG NW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NW durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: zurückgestellt
Der TOP wurde in die
nächste Sitzung vertagt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt,
- gem. § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes vom 5. Juli 2007, die 9. Änderung des Landschaftsplans Köln mit den Zielen der Anlage 1 einzuleiten,
- den Einleitungsbeschluss gem. § 27 Abs. 1 S.2 LG NW ortsüblich bekannt zu machen,
- die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 27b LG NW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NW durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt,
- gem. § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes vom 5. Juli 2007, die 9. Änderung des Landschaftsplans Köln mit den Zielen der Anlage 1 einzuleiten,
- den Einleitungsbeschluss gem. § 27 Abs. 1 S.2 LG NW ortsüblich bekannt zu machen,
- die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 27b LG NW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NW durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.