Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für
Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu
beschließen:
1.) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5, die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW
an den Gymnasien:
1. Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal
2.
Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
50937 Köln-Sülz,
3. Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim
zum 01.08.2012
und an den Schulen:
1. Friedrich-Wilhelm-Gymnasium,
GY Severinstraße 241,
50676 Köln-Altstadt/Süd,
2. Eichendorf-Schule, Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld
3. Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim
zum 01.08.2013.
2.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, an den Standorten der unter
Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten,
die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für
die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der
haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stelle Schulsekretär/in auf der Basis folgender Bewertung:
Gymnasien / Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5 TVöD; Hauptschulen = VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.
Die weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs (siehe Anlage 8). Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von 0,46 Stellen ab dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.
Sollte der Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtungen noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Die im Hj. 2012 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 736,71 € werden im Rahmen der im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, veranschlagten Mittel bereitgestellt. Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2013 = 3.230,59 €, Hj. 2014 = 6.740,59 €, Hj. 2015 = 10.250,58 €, Hj. 2016 = 13.760,58 €, Hj. 2017 = 16.533,87 €, Hj. 2018 = 18.030,20€, ab Hj. 2019 = 18.722,00 €) sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen.
Der
Ausschuss für Schule und Weiterbildung verzichtet auf einen 2. Durchgang,
sofern die nachfolgenden Beschlussgremien dem Beschlussentwurf unverändert
zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW
an den Gymnasien:
1. Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal
2.
Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
50937 Köln-Sülz,
3. Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim
zum 01.08.2012
und an den Schulen:
1. Friedrich-Wilhelm-Gymnasium,
GY Severinstraße 241,
50676 Köln-Altstadt/Süd,
2. Eichendorf-Schule, Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld
3. Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim
zum 01.08.2013.
2.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter
Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten,
die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für
die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der
haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stellen Schulsekretär/in auf der Basis folgender Bewertung:
Gymnasien / Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5 TVöD; Hauptschulen = VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.
Die weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs (siehe Anlage 8). Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von 0,46 Stellen ab dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.
Sollte der Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtungen noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Die im Hj. 2012 entstehenden
zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 736,71 Euro werden im Rahmen der im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, veranschlagten Mittel bereitgestellt.
Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2013 =
3.230,59 Euro, Hj. 2014 = 6.740,59 Euro, Hj. 2015 = 10.250,58 Euro, Hj. 2016 =
13.760,58 Euro, Hj. 2017 = 16.533,87 Euro, Hj. 2018 = 18.030,20Euro, ab Hj.
2019 = 18.722,00 Euro) sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen.
Anmerkung: Anlage 8
ist der Niederschrift nicht nochmals beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Anmerkung: Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt waren die Fraktion Die.Linke, die AWO Köln, die Sportjugend
Köln und SJD die Falken nicht anwesend.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag
einschließlich Deckungsvorschlag, Alternative
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW
an den Gymnasien:
1. Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal
2.
Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
50937 Köln-Sülz,
3. Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim
zum 01.08.2012
und an den Schulen:
1. Friedrich-Wilhelm-Gymnasium,
GY Severinstraße 241,
50676 Köln-Altstadt/Süd,
2. Eichendorf-Schule, Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld
3. Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim
zum 01.08.2013.
2.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter
Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten,
die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für
die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der
haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stelle Schulsekretär/in auf der Basis folgender Bewertung:
Gymnasien / Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5 TVöD; Hauptschulen = VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.
Die weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs (siehe Anlage 8). Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von 0,46 Stellen ab dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.
Sollte der Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtungen noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Die im Hj. 2012 entstehenden
zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 736,71 € werden im Rahmen der im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, veranschlagten Mittel bereitgestellt.
Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2013 =
3.230,59 €, Hj. 2014 = 6.740,59 €, Hj. 2015 = 10.250,58 €, Hj. 2016 = 13.760,58
€, Hj. 2017 = 16.533,87 €, Hj. 2018 = 18.030,20€, ab Hj. 2019 = 18.722,00 €)
sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben,
zusätzlich bereitzustellen.
Alternative
Der Rat der Stadt Köln verzichtet zum jetzigen Zeitpunkt auf die weitere Einführung von gebundenen Ganztagsschulen in Köln.
Weitere Erläuterungen,
Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der Beschlussvorlage der Verwaltung einstimmig zu.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Die Bezirksvertretung
fasst ohne Aussprache folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW
an den Gymnasien:
1. Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal
2.
Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
50937 Köln-Sülz,
3. Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim
zum 01.08.2012
und an den Schulen:
1. Friedrich-Wilhelm-Gymnasium,
GY Severinstraße 241,
50676 Köln-Altstadt/Süd,
2. Eichendorf-Schule, Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld
3. Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim
zum 01.08.2013.
2.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter
Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten,
die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für
die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der
haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stelle Schulsekretär/in auf der Basis folgender Bewertung:
Gymnasien / Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5 TVöD; Hauptschulen = VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.
Die weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs (siehe Anlage 8). Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von 0,46 Stellen ab dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.
Sollte der Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtungen noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Die im Hj. 2012 entstehenden
zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 736,71 € werden im Rahmen der im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, veranschlagten Mittel bereitgestellt.
Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2013 =
3.230,59 €, Hj. 2014 = 6.740,59 €, Hj. 2015 = 10.250,58 €, Hj. 2016 = 13.760,58
€, Hj. 2017 = 16.533,87 €, Hj. 2018 = 18.030,20€, ab Hj. 2019 = 18.722,00 €)
sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben,
zusätzlich bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Herr Becker, Frau Burauen, Herr Wolters
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW
an den Gymnasien:
1. Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal
2.
Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
50937 Köln-Sülz,
3. Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim
zum 01.08.2012
und an den Schulen:
1. Friedrich-Wilhelm-Gymnasium,
GY Severinstraße 241,
50676 Köln-Altstadt/Süd,
2. Eichendorf-Schule, Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld
3. Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim
zum 01.08.2013.
2.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter
Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten,
die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für
die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der
haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stelle Schulsekretär/in auf der Basis folgender Bewertung:
Gymnasien / Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5 TVöD; Hauptschulen = VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.
Die weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs (siehe Anlage 8). Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von 0,46 Stellen ab dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.
Sollte der Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtungen noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Die im Hj. 2012 entstehenden
zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 736,71 € werden im Rahmen der im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, veranschlagten Mittel bereitgestellt.
Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2013 =
3.230,59 €, Hj. 2014 = 6.740,59 €, Hj. 2015 = 10.250,58 €, Hj. 2016 = 13.760,58
€, Hj. 2017 = 16.533,87 €, Hj. 2018 = 18.030,20€, ab Hj. 2019 = 18.722,00 €)
sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben,
zusätzlich bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Jorris.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag
einschließlich Deckungsvorschlag, Alternative
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW
an den Gymnasien:
1. Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal
2.
Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
50937 Köln-Sülz,
3. Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim
zum 01.08.2012
und an den Schulen:
1. Friedrich-Wilhelm-Gymnasium,
GY Severinstraße 241,
50676 Köln-Altstadt/Süd,
2. Eichendorf-Schule, Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld
3. Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim
zum 01.08.2013.
2.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter
Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten,
die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für
die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der
haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stelle Schulsekretär/in auf der Basis folgender Bewertung:
Gymnasien / Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5 TVöD; Hauptschulen = VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.
Die weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs (siehe Anlage 8). Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von 0,46 Stellen ab dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.
Sollte der Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtungen noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Die im Hj. 2012 entstehenden
zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 736,71 € werden im Rahmen der im Teilergebnisplan
0301, Schulträgeraufgaben, veranschlagten Mittel bereitgestellt. Die in den
Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2013 = 3.230,59 €, Hj.
2014 = 6.740,59 €, Hj. 2015 = 10.250,58 €, Hj. 2016 = 13.760,58 €, Hj. 2017 =
16.533,87 €, Hj. 2018 = 18.030,20€, ab Hj. 2019 = 18.722,00 €) sind bei der
Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich
bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt
dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen (neuer Beschlussvorschlag wie
in Anlage 9):
„1.) Der
Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG)
vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln beginnend mit der
Jahrgangsstufe 5 die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW
an den Gymnasien:
1. Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal
2. Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
50937 Köln-Sülz,
3. Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim
zum 01.08.2012
und an den Schulen:
1. Eichendorf-Schule, Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld
2. Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim
zum 01.08.2013.
2.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter
Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten,
die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für
die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der
haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stelle
Schulsekretär/in auf der Basis folgender Bewertung:
Gymnasien / Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5
TVöD; Hauptschulen = VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.
Die weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive
entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs
(siehe Anlage 11). Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von
0,39 Stellen ab dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.
Sollte der Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen
Stelleneinrichtungen noch nicht in Kraft getreten sein, werden
verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten
zur Verfügung gestellt.
Die im Hj. 2012 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von
736,71 € werden im Rahmen des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben,
bereitgestellt. Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten
(Hj. 2013 = 2.985,02 €, Hj. 2014 = 5.905,65 €, Hj. 2015 = 8.826,28 €, Hj. 2016
= 11.746,91 €, Hj. 2017 = 13.930,84 €, Hj. 2018 = 15.083,37€, ab Hj. 2019 =
15.873,00 €) sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen.
3.) Die
sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss AVR/Vergabe/Internationales empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
1.) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW
an den Gymnasien:
1. Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal
2.
Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
50937 Köln-Sülz,
3. Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim
zum 01.08.2012
und an den Schulen:
1. Friedrich-Wilhelm-Gymnasium,
GY Severinstraße 241,
50676 Köln-Altstadt/Süd,
2. Eichendorf-Schule, Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld
3. Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim
zum 01.08.2013.
2.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter
Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten,
die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für
die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der
haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stelle Schulsekretär/in auf der Basis folgender Bewertung:
Gymnasien / Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5 TVöD; Hauptschulen = VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.
Die weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs (siehe Anlage 8). Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von 0,46 Stellen ab dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.
Sollte der Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtungen noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Die im Hj. 2012 entstehenden
zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 736,71 € werden im Rahmen der im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, veranschlagten Mittel bereitgestellt.
Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2013 =
3.230,59 €, Hj. 2014 = 6.740,59 €, Hj. 2015 = 10.250,58 €, Hj. 2016 = 13.760,58
€, Hj. 2017 = 16.533,87 €, Hj. 2018 = 18.030,20€, ab Hj. 2019 = 18.722,00 €)
sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben,
zusätzlich bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung
des Ausschusses für Schule und Weiterbildung:
Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5, die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW
an den Gymnasien:
1. Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal
2.
Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
50937 Köln-Sülz,
3. Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim
zum 01.08.2012
und an den Schulen:
1. Friedrich-Wilhelm-Gymnasium,
GY Severinstraße 241,
50676 Köln-Altstadt/Süd,
2. Eichendorf-Schule, Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld
3. Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim
zum 01.08.2013.
2.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, an den Standorten der unter
Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten,
die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für
die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der
haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stelle Schulsekretär/in auf der Basis folgender Bewertung:
Gymnasien / Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5 TVöD; Hauptschulen = VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.
Die weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs (siehe Anlage 8). Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von 0,46 Stellen ab dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.
Sollte der Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtungen noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Die im Hj. 2012 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 736,71 € werden im Rahmen der im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, veranschlagten Mittel bereitgestellt. Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2013 = 3.230,59 €, Hj. 2014 = 6.740,59 €, Hj. 2015 = 10.250,58 €, Hj. 2016 = 13.760,58 €, Hj. 2017 = 16.533,87 €, Hj. 2018 = 18.030,20€, ab Hj. 2019 = 18.722,00 €) sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in der Fassung der Empfehlung des Ausschusses
Schule und Weiterbildung aus seiner Sitzung am 05.12.2011:
„1.) Der Rat der Stadt Köln
beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der
Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln beginnend mit der Jahrgangsstufe 5
die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW
an den
Gymnasien:
1.
Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal
2.
Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
50937 Köln-Sülz,
3.
Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim
zum
01.08.2012
und an den
Schulen:
1. Eichendorf-Schule,
Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld
2.
Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim
zum
01.08.2013.
2.) Der Rat der Stadt Köln
beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter Ziffer 1 genannten
Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des
Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für
die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der
haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.
Der Rat
beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stelle Schulsekretär/in
auf der Basis folgender Bewertung:
Gymnasien /
Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5 TVöD; Hauptschulen =
VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.
Die
weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive entsprechend
der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs (siehe Anlage 11).
Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von 0,39 Stellen ab
dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.
Sollte der
Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtungen noch nicht
in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Die im Hj.
2012 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 736,71 € werden im
Rahmen des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bereitgestellt. Die in
den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2013 = 2.985,02 €,
Hj. 2014 = 5.905,65 €, Hj. 2015 = 8.826,28 €, Hj. 2016 = 11.746,91 €, Hj. 2017
= 13.930,84 €, Hj. 2018 = 15.083,37€, ab Hj. 2019 = 15.873,00 €) sind bei der
Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich
bereitzustellen.
3.) Die sofortige
Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.