Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:

1.)    Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5, die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW

an den Gymnasien:

1. Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal

2. Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
    50937 Köln-Sülz,

3. Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim

zum 01.08.2012

und an den Schulen:

1. Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, GY Severinstraße 241,
    50676 Köln-Altstadt/Süd,

2. Eichendorf-Schule, Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld

3. Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim

zum 01.08.2013.

2.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, an den Standorten der unter Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.

Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stelle Schulsekretär/in auf der Basis folgender Bewertung:

Gymnasien / Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5 TVöD; Hauptschulen = VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.

Die weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs (siehe Anlage 8). Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von 0,46 Stellen ab dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.

Sollte der Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtungen noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

Die im Hj. 2012 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 736,71 € werden im Rahmen der im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, veranschlagten Mittel bereitgestellt. Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2013 = 3.230,59 €, Hj. 2014 = 6.740,59 €, Hj. 2015 = 10.250,58 €, Hj. 2016 = 13.760,58 €, Hj. 2017 = 16.533,87 €, Hj. 2018 = 18.030,20€, ab Hj. 2019 = 18.722,00 €) sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung verzichtet auf einen 2. Durchgang, sofern die nachfolgenden Beschlussgremien dem Beschlussentwurf unverändert zustimmen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

1.)    Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW

an den Gymnasien:

1. Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal

2. Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
    50937 Köln-Sülz,

3. Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim

zum 01.08.2012


und an den Schulen:

1. Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, GY Severinstraße 241,
    50676 Köln-Altstadt/Süd,

2. Eichendorf-Schule, Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld

3. Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim

zum 01.08.2013.

2.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.

Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stellen Schulsekretär/in auf der Basis folgender Bewertung:

Gymnasien / Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5 TVöD; Hauptschulen = VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.

Die weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs (siehe Anlage 8). Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von 0,46 Stellen ab dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.

Sollte der Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtungen noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

Die im Hj. 2012 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 736,71 Euro werden im Rahmen der im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, veranschlagten Mittel bereitgestellt. Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2013 = 3.230,59 Euro, Hj. 2014 = 6.740,59 Euro, Hj. 2015 = 10.250,58 Euro, Hj. 2016 = 13.760,58 Euro, Hj. 2017 = 16.533,87 Euro, Hj. 2018 = 18.030,20Euro, ab Hj. 2019 = 18.722,00 Euro) sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen.

Anmerkung: Anlage 8 ist der Niederschrift nicht nochmals beigefügt.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Anmerkung: Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt waren die Fraktion Die.Linke, die AWO Köln, die Sportjugend Köln und SJD die Falken nicht anwesend.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschlussvorschlag einschließlich Deckungsvorschlag, Alternative

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:

1.)    Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW

an den Gymnasien:

1. Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal

2. Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
    50937 Köln-Sülz,

3. Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim

zum 01.08.2012


und an den Schulen:

1. Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, GY Severinstraße 241,
    50676 Köln-Altstadt/Süd,

2. Eichendorf-Schule, Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld

3. Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim

zum 01.08.2013.

2.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.

Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stelle Schulsekretär/in auf der Basis folgender Bewertung:

Gymnasien / Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5 TVöD; Hauptschulen = VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.

Die weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs (siehe Anlage 8). Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von 0,46 Stellen ab dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.

Sollte der Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtungen noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

Die im Hj. 2012 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 736,71 € werden im Rahmen der im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, veranschlagten Mittel bereitgestellt. Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2013 = 3.230,59 €, Hj. 2014 = 6.740,59 €, Hj. 2015 = 10.250,58 €, Hj. 2016 = 13.760,58 €, Hj. 2017 = 16.533,87 €, Hj. 2018 = 18.030,20€, ab Hj. 2019 = 18.722,00 €) sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen.

Alternative

Der Rat der Stadt Köln verzichtet zum jetzigen Zeitpunkt auf die weitere Einführung von gebundenen Ganztagsschulen in Köln.

Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr.




Abstimmungsergebnis:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der Beschlussvorlage der Verwaltung einstimmig zu.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Die Bezirksvertretung fasst ohne Aussprache folgenden Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

1.)    Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW

an den Gymnasien:

1. Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal

2. Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
    50937 Köln-Sülz,

3. Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim

zum 01.08.2012


und an den Schulen:

1. Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, GY Severinstraße 241,
    50676 Köln-Altstadt/Süd,

2. Eichendorf-Schule, Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld

3. Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim

zum 01.08.2013.

2.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.

Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stelle Schulsekretär/in auf der Basis folgender Bewertung:

Gymnasien / Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5 TVöD; Hauptschulen = VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.

Die weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs (siehe Anlage 8). Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von 0,46 Stellen ab dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.

Sollte der Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtungen noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

Die im Hj. 2012 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 736,71 € werden im Rahmen der im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, veranschlagten Mittel bereitgestellt. Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2013 = 3.230,59 €, Hj. 2014 = 6.740,59 €, Hj. 2015 = 10.250,58 €, Hj. 2016 = 13.760,58 €, Hj. 2017 = 16.533,87 €, Hj. 2018 = 18.030,20€, ab Hj. 2019 = 18.722,00 €) sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Nicht anwesend: Herr Becker, Frau Burauen, Herr Wolters

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

1.)    Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW

an den Gymnasien:

1. Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal

2. Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
    50937 Köln-Sülz,

3. Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim

zum 01.08.2012


und an den Schulen:

1. Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, GY Severinstraße 241,
    50676 Köln-Altstadt/Süd,

2. Eichendorf-Schule, Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld

3. Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim

zum 01.08.2013.

2.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.

Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stelle Schulsekretär/in auf der Basis folgender Bewertung:

Gymnasien / Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5 TVöD; Hauptschulen = VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.

Die weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs (siehe Anlage 8). Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von 0,46 Stellen ab dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.

Sollte der Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtungen noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

Die im Hj. 2012 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 736,71 € werden im Rahmen der im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, veranschlagten Mittel bereitgestellt. Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2013 = 3.230,59 €, Hj. 2014 = 6.740,59 €, Hj. 2015 = 10.250,58 €, Hj. 2016 = 13.760,58 €, Hj. 2017 = 16.533,87 €, Hj. 2018 = 18.030,20€, ab Hj. 2019 = 18.722,00 €) sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Jorris.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschlussvorschlag einschließlich Deckungsvorschlag, Alternative

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

1.)    Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW

an den Gymnasien:

1. Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal

2. Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
    50937 Köln-Sülz,

3. Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim

zum 01.08.2012


und an den Schulen:

1. Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, GY Severinstraße 241,
    50676 Köln-Altstadt/Süd,

2. Eichendorf-Schule, Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld

3. Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim

zum 01.08.2013.

2.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.

Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stelle Schulsekretär/in auf der Basis folgender Bewertung:

Gymnasien / Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5 TVöD; Hauptschulen = VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.

Die weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs (siehe Anlage 8). Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von 0,46 Stellen ab dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.

Sollte der Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtungen noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

Die im Hj. 2012 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 736,71 € werden im Rahmen der im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, veranschlagten Mittel bereitgestellt. Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2013 = 3.230,59 €, Hj. 2014 = 6.740,59 €, Hj. 2015 = 10.250,58 €, Hj. 2016 = 13.760,58 €, Hj. 2017 = 16.533,87 €, Hj. 2018 = 18.030,20€, ab Hj. 2019 = 18.722,00 €) sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen (neuer Beschlussvorschlag wie in Anlage 9):

„1.)      Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW

an den Gymnasien:

1. Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal

2. Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
    50937 Köln-Sülz,

3. Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim

zum 01.08.2012

und an den Schulen:

1. Eichendorf-Schule, Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld

2. Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim

zum 01.08.2013.

2.)        Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.

Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stelle Schulsekretär/in auf der Basis folgender Bewertung:

Gymnasien / Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5 TVöD; Hauptschulen = VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.

Die weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs (siehe Anlage 11). Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von 0,39 Stellen ab dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.

Sollte der Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtungen noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

Die im Hj. 2012 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 736,71 € werden im Rahmen des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bereitgestellt. Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2013 = 2.985,02 €, Hj. 2014 = 5.905,65 €, Hj. 2015 = 8.826,28 €, Hj. 2016 = 11.746,91 €, Hj. 2017 = 13.930,84 €, Hj. 2018 = 15.083,37€, ab Hj. 2019 = 15.873,00 €) sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen.

3.)        Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss AVR/Vergabe/Internationales empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

1.)    Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW

an den Gymnasien:

1. Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal

2. Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
    50937 Köln-Sülz,

3. Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim

zum 01.08.2012


und an den Schulen:

1. Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, GY Severinstraße 241,
    50676 Köln-Altstadt/Süd,

2. Eichendorf-Schule, Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld

3. Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim

zum 01.08.2013.

2.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.

Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stelle Schulsekretär/in auf der Basis folgender Bewertung:

Gymnasien / Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5 TVöD; Hauptschulen = VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.

Die weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs (siehe Anlage 8). Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von 0,46 Stellen ab dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.

Sollte der Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtungen noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

Die im Hj. 2012 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 736,71 € werden im Rahmen der im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, veranschlagten Mittel bereitgestellt. Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2013 = 3.230,59 €, Hj. 2014 = 6.740,59 €, Hj. 2015 = 10.250,58 €, Hj. 2016 = 13.760,58 €, Hj. 2017 = 16.533,87 €, Hj. 2018 = 18.030,20€, ab Hj. 2019 = 18.722,00 €) sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1.)    Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5, die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW

an den Gymnasien:

1. Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal

2. Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
    50937 Köln-Sülz,

3. Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim

zum 01.08.2012

und an den Schulen:

1. Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, GY Severinstraße 241,
    50676 Köln-Altstadt/Süd,

2. Eichendorf-Schule, Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld

3. Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim

zum 01.08.2013.

2.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, an den Standorten der unter Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.

Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stelle Schulsekretär/in auf der Basis folgender Bewertung:

Gymnasien / Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5 TVöD; Hauptschulen = VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.

Die weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs (siehe Anlage 8). Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von 0,46 Stellen ab dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.

Sollte der Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtungen noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

Die im Hj. 2012 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 736,71 € werden im Rahmen der im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, veranschlagten Mittel bereitgestellt. Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2013 = 3.230,59 €, Hj. 2014 = 6.740,59 €, Hj. 2015 = 10.250,58 €, Hj. 2016 = 13.760,58 €, Hj. 2017 = 16.533,87 €, Hj. 2018 = 18.030,20€, ab Hj. 2019 = 18.722,00 €) sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss in der Fassung der Empfehlung des Ausschusses Schule und Weiterbildung aus seiner Sitzung am 05.12.2011:

„1.)       Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirkregierung Köln beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 die Einführung des Ganztagsbetriebs gem. § 9 Abs. 1 SchulG NRW

an den Gymnasien:

1. Apostelgymnasium, GY Biggestraße 2, 50931 Köln-Lindenthal

2. Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, GY Nikolausstraße 51-53,
    50937 Köln-Sülz,

3. Genovevagymnasium, GY Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim

zum 01.08.2012

und an den Schulen:

1. Eichendorf-Schule, Realschule Dechenstraße 1, 50825 Köln-Neuehrenfeld

2. Hauptschule Rendsburger Platz 1, 51065 Köln-Mülheim

zum 01.08.2013.

2.)        Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Für die Schulen, die den Ganztagsbetrieb einführen, sind unverzüglich die für die Bau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.

Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung von 0,04 Stelle Schulsekretär/in auf der Basis folgender Bewertung:

Gymnasien / Realschulen = VGr. VII/VIb, Fg. 1b/1b BAT entspricht EG 5 TVöD; Hauptschulen = VGr. VII, Fg. 1a BAT entspricht EG 5 TVöD.

Die weiterhin erforderlichen Stellenzusetzungen erfolgen sukzessive entsprechend der jahrgangsweise aufbauenden Aufnahme des Ganztagsbetriebs (siehe Anlage 11). Danach ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Mehrbedarf von 0,39 Stellen ab dem Schuljahr 2018/19, der dauerhaft bereitzustellen ist.

Sollte der Stellenplan 2012 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtungen noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

Die im Hj. 2012 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 736,71 € werden im Rahmen des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bereitgestellt. Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2013 = 2.985,02 €, Hj. 2014 = 5.905,65 €, Hj. 2015 = 8.826,28 €, Hj. 2016 = 11.746,91 €, Hj. 2017 = 13.930,84 €, Hj. 2018 = 15.083,37€, ab Hj. 2019 = 15.873,00 €) sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen.

3.)        Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.