Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Rodenkirchen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
- gemeinsamer
Änderungs-/Ergänzungsantrag aller Fraktionen
Beschluss:
I. Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen empfiehlt dem STEA, folgenden geänderten
und ergänzten Beschluss zu fassen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt nach
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet
zwischen Pastoratstraße im Westen, südliche Grundstücksgrenzen der vorhanden
Wohnbebauung (Pastoratstraße 27 und Rondorfer Hauptstraße 98), Rondorfer
Hauptstraße im Osten und Westerwaldstraße im Süden –Arbeitstitel:
Pastoratstraße/Westerwaldstraße in Köln-Rondorf– in der Alternative 1 aufzustellen mit dem Ziel, die Fläche als
Wohnbaufläche festzusetzen;
2.
nimmt das
städtebauliche Planungskonzept mit zwei alternativen Planungsentwürfen –Pastoratstraße/Westerwaldstraße in Köln-Rondorf– zur Kenntnis;
3.
beschließt die
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB in der Alternative 1
(ohne Randbebauung) nach Modell 2.
II. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen regt zusätzlich
beim Stadtentwicklungsausschuss an, zeitnah (1. Quartal2012) einen Bebauungsplan
für den neu zu erstellenden Fußballplatz an der Husarenstraße gegenüber der
englischen Schule zu beschließen, damit die beiden Verfahren zeitgleich laufen.
Die Verwaltung erstellt hiefür die benötigte
Unterlage.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
RM Kron erklärt, dass die SPD-Fraktion der Vorlage aus sportpolitischer
Sicht zustimmen kann. RM Thelen führt aus, dass aus Sicht der Fraktion
Bündnis90/Die Grünen sportpolitisch eine Festlegung auf ein Modell
entbehrlich wäre und der Sportausschuss deshalb darauf verzichten könnte. Da
laut RM Breite in der Vorlagebegründung erläutert ist, dass beide
Planungsalternativen in der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt werden
sollen, besteht interfraktionell Einvernehmen darüber, dem Beschlussvorschlag
zu folgen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Pastoratstraße im Westen, südliche Grundstücksgrenzen der vorhanden Wohnbebauung (Pastoratstraße 27 und Rondorfer Hauptstraße 98), Rondorfer Hauptstraße im Osten und Westerwaldstraße im Süden –Arbeitstitel: Pastoratstraße/Westerwaldstraße in Köln-Rondorf– aufzustellen mit dem Ziel, die Fläche als Wohnbaufläche festzusetzen;
2.
nimmt das städtebauliche Planungskonzept mit
zwei alternativen Planungsentwürfen
–Pastoratstraße/Westerwaldstraße in Köln-Rondorf– zur Kenntnis;
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
1. Beschluss (analog der Ergänzung aus der Bezirksvertretung Rodenkirchen):
Der Stadtentwicklungsausschuss soll zeitnah
(1. Quartal2012) einen Bebauungsplan für den neu zu erstellenden Fußballplatz
an der Husarenstraße gegenüber der englischen Schule beschließen, damit die
beiden Verfahren zeitgleich laufen. Die Verwaltung erstellt hiefür die
benötigte Unterlage.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Anschließend stellt er den Beschlusstext zu I in der Fassung des Verwaltungsvorschlages zur Abstimmung:
2. Beschluss: (gemäß Verwaltungsvorschlag)
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Pastoratstraße im Westen, südliche Grundstücksgrenzen der vorhanden Wohnbebauung (Pastoratstraße 27 und Rondorfer Hauptstraße 98), Rondorfer Hauptstraße im Osten und Westerwaldstraße im Süden –Arbeitstitel: Pastoratstraße/Westerwaldstraße in Köln-Rondorf– aufzustellen mit dem Ziel, die Fläche als Wohnbaufläche festzusetzen;
2.
nimmt das städtebauliche Planungskonzept mit
zwei alternativen Planungsentwürfen
–Pastoratstraße/Westerwaldstraße in Köln-Rondorf– zur Kenntnis;
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU-Fraktion.